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LG Hamburg, 11.02.2013 - 419 HKO 89/10 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 599 Abs 1 HGB, § 608 HGB
Anspruch auf Schadensersatz für die Beschädigung von Kranteilen während des Seetransports - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 07.11.1974 - 6 U 157/73
Auszug aus LG Hamburg, 11.02.2013 - 419 HKO 89/10
Das ist in der Rechtsprechung anerkannt bzgl. der Haftung des Kapitäns für die Seetüchtigkeit des Schiffes gemäß § 513 HGB (vgl. OLG Hamburg, VersR 1975, 801, 803) und ist übertragbar auf die entsprechende Haftung des Verfrachters aus § 559 HGB, denn seine Haftung für die Seetüchtigkeit des Schiffes ist derjenigen des Kapitäns gleichgestellt (…vgl. Rabe, Seehandelsrecht, 4. Aufl., § 559 Rz. 1).
- OLG Hamburg, 08.11.2018 - 6 U 222/16
Seetransport: Schadensersatz wegen Verlusts einer Decksladung bei Zusammentreffen …
- Erst im Laufe des Rechtsstreits zu 419 HKO 89/10 (lange nach dem hier streitgegenständlichen Ereignis) erhärtete sich der Verdacht, dass die auf dem Schiff "A..." vorgenommene Ladungssicherung nicht fachgerecht erfolgt sein könnte (siehe etwa Anhörung von Herrn K. am 16.04.2012, Bl. 209 ff. d. BA). - LG Hamburg, 11.10.2016 - 415 HKO 42/13
Seetransport: Haftung des Verfrachters wegen des Verlustes zweier Kran-Türme und …
Dieser Transportschaden war Gegenstand des Verfahrens vor dem Landgericht Hamburg zum Aktenzeichen 419 HKO 89/10 = Hanseatisches Oberlandgericht 6 U 24/13.