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   AG Bochum, 11.11.2015 - 42 C 140/15   

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https://dejure.org/2015,35916
AG Bochum, 11.11.2015 - 42 C 140/15 (https://dejure.org/2015,35916)
AG Bochum, Entscheidung vom 11.11.2015 - 42 C 140/15 (https://dejure.org/2015,35916)
AG Bochum, Entscheidung vom 11. November 2015 - 42 C 140/15 (https://dejure.org/2015,35916)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unbegründete Filesharing-Klage der Universal Music GmbH

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus AG Bochum, 11.11.2015 - 42 C 140/15
    Danach ist es grundsätzlich ihre Sache, darzulegen und nachzuweisen, dass die Beklagte für die von ihr behauptete Urheberrechtsverletzung als Täter verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12, GRUR 2014, 657-662).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 - Sommer unseres Lebens) oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2014 - a.a.O.).

    In diesem Umfang ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2014 - a.a.O.).

    Ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen eine Verhinderung der Verletzungshandlung des Dritten zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2014, a.a.O.).

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus AG Bochum, 11.11.2015 - 42 C 140/15
    Unter diesen Umständen ist es wieder Sache der Klägerin als Anspruchstellerin, die für eine Haftung des Beklagten als Täter einer Urheberrechtsverletzung sprechenden Umstände darzulegen und nachzuweisen (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.2012 - I ZR 74/12, GRUR 2013, 511).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus AG Bochum, 11.11.2015 - 42 C 140/15
    Zum einen besteht insoweit eine Haftung nicht hinsichtlich des begehrten Schadensersatzes, sondern allenfalls auf Ersatz der Abmahnkosten sowie Unterlassung (vgl. BGH, Urteil vom 06.04.2000 - I ZR 67/98, NJW-RR 2000, 1710).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus AG Bochum, 11.11.2015 - 42 C 140/15
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 - Sommer unseres Lebens) oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2014 - a.a.O.).
  • OLG Hamm, 27.10.2011 - 22 W 82/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf

    Auszug aus AG Bochum, 11.11.2015 - 42 C 140/15
    Dies ungeachtet des Umstandes, dass die Familienangehörigen der Beklagten gegenüber beteuert haben sollen, die streitgegenständliche Urheberrechtsverletzung nicht begangen zu haben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.10.2011 - 22 W 82/11).
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