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AG Saarbrücken, 09.11.2005 - 42 C 204/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- webshoprecht.de
Kein Fernabsatzvertrag nach Besuch im Autohaus und Probefahrt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 23.09.1913 - II 263/13
Erlöschen eines Vertragsantrags
Auszug aus AG Saarbrücken, 09.11.2005 - 42 C 204/05
Da dieses Angebot schriftlich eingereicht und nicht sogleich angenommen worden ist, ist es als Angebot an einen Abwesenden im Sinne von § 147 Abs. 2 BGB zu behandeln (vgl. BGH NJW 1985, 196; RGZ 83, 104, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 17.09.1984 - II ZR 23/84
Hereingabe eines Wechsels zum Diskont
Auszug aus AG Saarbrücken, 09.11.2005 - 42 C 204/05
Da dieses Angebot schriftlich eingereicht und nicht sogleich angenommen worden ist, ist es als Angebot an einen Abwesenden im Sinne von § 147 Abs. 2 BGB zu behandeln (vgl. BGH NJW 1985, 196; RGZ 83, 104, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93
Umfang des Anspruchs des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Auszug aus AG Saarbrücken, 09.11.2005 - 42 C 204/05
Der Gläubiger ist im Rahmen der konkreten Schadensberechnung so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn der Schuldner im Zeitpunkt der Fälligkeit ordnungsgemäß geleistet hätte (BGHZ 126, 131).
- BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17
Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von …
An einem Vertragsschluss "unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln" fehlt es, wenn der Verbraucher während der Vertragsanbahnung persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter des Unternehmers oder einem vom Unternehmer bevollmächtigten Vertreter hat (OLG Stuttgart, WM 2015, 1148, 1151; AG Saarbrücken, Urteil vom 9. November 2005 - 42 C 204/05, juris Rn. 28; AG Frankfurt am Main, MMR 2011, 804; MünchKommBGB/Wendehorst, 5. Aufl., § 312b Rn. 53 ff.; Staudinger/Thüsing, BGB, Neubearb. - OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 17 U 80/21
Vermittelte Kilometerleasingverträge unterliegen keinem Widerrufsrecht
"An einem Vertragsschluss ?unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln' fehlt es, wenn der Verbraucher während der Vertragsanbahnung persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter des Unternehmers oder einem vom Unternehmer bevollmächtigten Vertreter hat (OLG Stuttgart, WM 2015, 1148, 1151; AG Saarbrücken, Urteil vom 9. November 2005 - 42 C 204/05, juris Rn. 28; AG Frankfurt am Main, MMR 2011, 804; MünchKommBGB/Wendehorst, 5. Aufl., § 312b Rn. 53 ff.; Staudinger/Thüsing, BGB, Neubearb.