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ArbG Berlin, 18.08.2003 - 42 Ca 11824/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 18.08.2003 - 42 Ca 11824/02
- LAG Berlin, 27.10.2003 - 17 Ta 6095/03
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Berlin, 14.11.2002 - 16 Sa 970/02
Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung / Beweiswert eines ärztlichen Attestes / …
Zwar ist die Dreijahresfrist nach § 16 Abs. 3 MTV-Arb (der kraft vertraglicher Bezugnahme zwischen den Parteien gilt) schon deshalb nicht verstrichen, weil der Kläger wegen eines Verhaltens vom 26. März 2002 (d.h. innerhalb von drei Jahren nach der streitigen Abmahnung) gekündigt worden ist, was Gegenstand der Klage 42 Ca 11824/02 vor dem Arbeitsgericht ist, so dass es auf die Berechtigung der Ermahnung vom 27. Juni 2001 in diesem Zusammenhang nicht ankommt. - LAG Berlin, 27.10.2003 - 17 Ta 6095/03
nicht gebührenrechtliche Einwendungen
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 18. August 2003 - 42 Ca 11824/02 - geändert:.