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   ArbG Berlin, 15.10.2020 - 42 Ga 13034/20   

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https://dejure.org/2020,41702
ArbG Berlin, 15.10.2020 - 42 Ga 13034/20 (https://dejure.org/2020,41702)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 15.10.2020 - 42 Ga 13034/20 (https://dejure.org/2020,41702)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 15. Oktober 2020 - 42 Ga 13034/20 (https://dejure.org/2020,41702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Coronapandemie: Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes - Corona-Virus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Maskenpflicht, ärztliches Befreiungsattest am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers bei Nichtbenutzung eines Mund-Nasen-Schutzes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zum Tragen einer Mund Nasen Bedeckung (MNB)?

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei der Arbeit als Flugsicherheitsassistentin

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hessen, 10.05.2010 - 16 SaGa 341/10

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung - langes Zuwarten - Dringlichkeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 15.10.2020 - 42 Ga 13034/20
    Ein langes Zuwarten liegt vor, wenn der Arbeitnehmer in Kenntnis der Rechtsbeeinträchtigung längere Zeit untätig bleibt und seinen Anspruch nicht (gerichtlich) geltend macht (LAG Hessen, 10. Mai 2010 ‒ 16 SaGa 341/10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 TaBVGa 6/07

    Untersagung der Beschäftigung von Mitarbeitern außerhalb der Nachtschicht wegen

    Auszug aus ArbG Berlin, 15.10.2020 - 42 Ga 13034/20
    Der den einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmende Arbeitnehmer kann durch langes Zuwarten die nach § 940 ZPO erforderliche Dringlichkeit selbst widerlegen (LAG Hessen, 05.07.2006 ‒ 2 SaGa 632/06; LAG Rheinland-Pfalz, 25.5.2007 ‒ 6 TaBVGa 6/07).
  • LAG Hessen, 05.07.2006 - 2 SaGa 632/06

    Dringlichkeit - einstweilige Verfügung - Ranglistenverfahren - Verfügungsgrund

    Auszug aus ArbG Berlin, 15.10.2020 - 42 Ga 13034/20
    Der den einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmende Arbeitnehmer kann durch langes Zuwarten die nach § 940 ZPO erforderliche Dringlichkeit selbst widerlegen (LAG Hessen, 05.07.2006 ‒ 2 SaGa 632/06; LAG Rheinland-Pfalz, 25.5.2007 ‒ 6 TaBVGa 6/07).
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