Rechtsprechung
ArbG Berlin, 15.10.2020 - 42 Ga 13034/20 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (5)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Coronapandemie: Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes - Corona-Virus
- anwalt.de (Kurzinformation)
Maskenpflicht, ärztliches Befreiungsattest am Arbeitsplatz
- anwalt.de (Kurzinformation)
Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers bei Nichtbenutzung eines Mund-Nasen-Schutzes
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verpflichtung zum Tragen einer Mund Nasen Bedeckung (MNB)?
Besprechungen u.ä.
- heuking.de (Entscheidungsbesprechung)
Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei der Arbeit als Flugsicherheitsassistentin
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Hessen, 10.05.2010 - 16 SaGa 341/10
Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung - langes Zuwarten - Dringlichkeit
Auszug aus ArbG Berlin, 15.10.2020 - 42 Ga 13034/20
Ein langes Zuwarten liegt vor, wenn der Arbeitnehmer in Kenntnis der Rechtsbeeinträchtigung längere Zeit untätig bleibt und seinen Anspruch nicht (gerichtlich) geltend macht (LAG Hessen, 10. Mai 2010 ‒ 16 SaGa 341/10). - LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 TaBVGa 6/07
Untersagung der Beschäftigung von Mitarbeitern außerhalb der Nachtschicht wegen …
Auszug aus ArbG Berlin, 15.10.2020 - 42 Ga 13034/20
Der den einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmende Arbeitnehmer kann durch langes Zuwarten die nach § 940 ZPO erforderliche Dringlichkeit selbst widerlegen (LAG Hessen, 05.07.2006 ‒ 2 SaGa 632/06; LAG Rheinland-Pfalz, 25.5.2007 ‒ 6 TaBVGa 6/07). - LAG Hessen, 05.07.2006 - 2 SaGa 632/06
Dringlichkeit - einstweilige Verfügung - Ranglistenverfahren - Verfügungsgrund
Auszug aus ArbG Berlin, 15.10.2020 - 42 Ga 13034/20
Der den einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmende Arbeitnehmer kann durch langes Zuwarten die nach § 940 ZPO erforderliche Dringlichkeit selbst widerlegen (LAG Hessen, 05.07.2006 ‒ 2 SaGa 632/06; LAG Rheinland-Pfalz, 25.5.2007 ‒ 6 TaBVGa 6/07).