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   LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09   

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LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09 (https://dejure.org/2010,75010)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.11.2010 - 42 O 324/09 (https://dejure.org/2010,75010)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. November 2010 - 42 O 324/09 (https://dejure.org/2010,75010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung beim Zusammenprall eines Lastkraftwagens mit der geöffneten Fahrertür eines parkenden Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn es beim Aussteigen zur Kollision kommt ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • KG, 22.11.2007 - 12 U 199/06

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für eine Sorgfaltspflichtverletzung

    Auszug aus LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09
    Diese Sorgfaltsanforderung gilt für die gesamte Dauer eines Ein- oder Aussteigevorgangs bzw. des Herausholens von Gegenständen aus dem Fahrzeug, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre, der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist (vgl. KG, NZV 2008, 245).

    Herrscht nämlich Fahrverkehr auf der Fahrbahnseite des haltenden oder parkenden Kfz oder muss mit derartigem Verkehr gerechnet werden, so gehört es zur Gefahrenminderungspflicht des nach links hin Aussteigenden bzw. des Türöffners, dass er die Tür nicht länger als unbedingt nötig offen lässt und sich auch nicht länger als unbedingt nötig auf der Fahrbahn aufhält (KG, Beschluss vom 22. November 2007 - 12 U 199/06 - KGR 2008, 375; KG, Beschluss vom 3. November 2008 - 12 U 185/08 - Hentschel, aaO, § 14 Rn. 6).

  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 6 U 240/03

    Haftungsverteilung bei Erfassen der Fahrerin eines auf dem Seitenstreifen

    Auszug aus LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09
    Erfasst sind darüber hinaus insbesondere auch Situationen, in denen - wie hier vorliegend - der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 -.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84;OLG Hamm, NZV 2004, 408 f.; LG Berlin, VersR 2002, 864 f.).

    Bei der Abwägung der Verschuldens- und Verursachungsbeiträge gemäß § 17 StVG (vgl. zu den Haftungsquoten Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 9. Aufl. 2005, Rz 301) ist zu berücksichtigen, dass einerseits § 14 Abs. 1 StVO die höchste Sorgfaltsstufe abverlangt, was grundsätzlich dazu führt, dass der Führer des stehenden Fahrzeugs den größeren Haftungsanteil zu tragen hat, dass andererseits aber auch feststeht, dass die hintere Tür bereits vor der Vorbeifahrt des Beklagtenfahrzeugs geöffnet worden war und dieser Umstand dem Beklagten zu 1. bei gehöriger Aufmerksamkeit nicht hätten entgehen dürfen, so dass eine 50%ige Mithaftung der Beklagten anzusetzen ist (vgl. OLG Hamm NZV 2004, 408).

  • KG, 03.11.2008 - 12 U 185/08

    Verkehrsunfallhaftung bei Kollision mit der geöffneten Fahrertür eines geparkten

    Auszug aus LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09
    Herrscht nämlich Fahrverkehr auf der Fahrbahnseite des haltenden oder parkenden Kfz oder muss mit derartigem Verkehr gerechnet werden, so gehört es zur Gefahrenminderungspflicht des nach links hin Aussteigenden bzw. des Türöffners, dass er die Tür nicht länger als unbedingt nötig offen lässt und sich auch nicht länger als unbedingt nötig auf der Fahrbahn aufhält (KG, Beschluss vom 22. November 2007 - 12 U 199/06 - KGR 2008, 375; KG, Beschluss vom 3. November 2008 - 12 U 185/08 - Hentschel, aaO, § 14 Rn. 6).
  • KG, 24.11.2005 - 12 U 151/04

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Kollision beim Öffnen der Fahrertür eines

    Auszug aus LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09
    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung reicht jedoch ein Seitenabstand von nicht unter 50 cm eines vorbeifahrenden Pkw zu einem geparkten Pkw regelmäßig aus (vgl. KG; Urteile vom 9. Mai 1985 - 12 U 3780/04 - vom 24. November 2005 - 12 U 151/04 = KGR 2006, 215; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., StVO § 14 Rn.8).
  • KG, 30.07.2009 - 12 U 175/08

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Linienbusses mit der

    Auszug aus LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09
    Dies ergibt sich schon daraus, dass die Sorgfaltsanforderung auch für Einsteigevorgänge gilt, bei denen der Einsteigende in der Regel für den fließenden Verkehr erkennbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 06. Oktober 2009 - VI ZR 326/08 - KG, Beschluss vom 30. Juli 2009 - 12 U 175/08 -).
  • BGH, 16.09.1986 - VI ZR 151/85

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung des Haftpflichtversicherers auf

    Auszug aus LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09
    Grundsätzlich muss der Abstand deshalb regelmäßig so bemessen sein, dass ein geringfügiges Öffnen der Wagentür noch möglich bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 1986 - VI ZR 151/85 - ff.; Geigel/Zieres a.a.O. Kap. 27 Rdn. 384; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. § 2 StVO Rdn. 41).
  • OLG Hamburg, 11.06.2004 - 14 U 35/04

    Begriff des Aussteigens

    Auszug aus LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09
    Erfasst sind darüber hinaus insbesondere auch Situationen, in denen - wie hier vorliegend - der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 -.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84;OLG Hamm, NZV 2004, 408 f.; LG Berlin, VersR 2002, 864 f.).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 1 U 102/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich

    Auszug aus LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09
    Erfasst sind darüber hinaus insbesondere auch Situationen, in denen - wie hier vorliegend - der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 -.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84;OLG Hamm, NZV 2004, 408 f.; LG Berlin, VersR 2002, 864 f.).
  • KG, 22.04.2004 - 12 U 330/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für eine Sorgfaltspflichtverletzung

    Auszug aus LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09
    Kommt es in unmittelbarem örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Öffnen einer Fahrzeugtür (§ 14 StVG) zu einem Verkehrsunfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Türöffner seine gesetzlichen Sorgfaltspflichten verletzt hat (KG, DAR 2004, 585; 2005, 217; OLG Hamm, NZV 2000, 209, 210).
  • OLG Hamburg, 26.09.2005 - 5 W 109/05

    Angebot eines verbilligten Buchs bei Abschluss eines Zeitschriftenabonnements

    Auszug aus LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09
    Die Kostenpauschale beträgt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts 20, 00 EUR (KG, Urteil vom 27. Februar 2006 - 22 U 170/05; KG, OLGR 2006, 252; KG, OLGR 2005, 994 = DAR 2006, 211; KG, OLGR 2005, 664; KG, Urteil vom 8. November 2004 - 22 U 225/03 -).
  • OLG Bremen, 29.05.2008 - 2 U 19/08

    Haftungsverteilung bei Beschädigung der zum Anschnallen eines Kindes geöffneten

  • OLG Nürnberg, 24.08.2000 - 8 U 682/00

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Autotür

  • OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99

    Unfallverursachung durch einen aussteigenden Pkw-Insassen

  • KG, 18.07.2005 - 12 U 50/04

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Unfallverursachung durch Polizeifahrzeug mit

  • OLG Köln, 20.01.2006 - 22 U 170/05

    Mutwillige Rechtsverteidigung des Berufungsbeklagten bei Prozesskostenhilfeantrag

  • OLG Rostock, 11.06.1998 - 1 U 49/97
  • KG, 08.10.1984 - 12 U 741/84

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden PKW mit der sich öffnenden

  • LG Berlin, 22.02.2001 - 58 S 194/00

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit der sich öffnenden Tür eines

  • KG, 09.05.1985 - 12 U 3780/84

    Haftungsverteilung bei Kollision mit der sich öffnenden Tür eines am Fahrbahnrand

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.03.1991 - 8 S 10140/90
  • LG Hanau, 26.06.1990 - 2 S 94/90
  • KG, 25.04.2005 - 12 U 123/04

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltspflichten eines Sonderrechtsfahrers;

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