Rechtsprechung
   LG München I, 10.10.2022 - 42 O 9140/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,27252
LG München I, 10.10.2022 - 42 O 9140/22 (https://dejure.org/2022,27252)
LG München I, Entscheidung vom 10.10.2022 - 42 O 9140/22 (https://dejure.org/2022,27252)
LG München I, Entscheidung vom 10. Oktober 2022 - 42 O 9140/22 (https://dejure.org/2022,27252)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,27252) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    UWG § 3 Abs. 1, § 3a, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2; PAngV § 11 Abs. 1
    Unlautere Preiswerbung durch eine Vergleichsplattform mit Direktverkauf

  • rewis.io

    Werbung, Marke, Unterlassungsanspruch, Urheberrechtsverletzung, Leistungen, Dienstleistungen, Verbraucher, Streitwert, Zeichen, Durchschnittsverbraucher, Angebot, Internetseite, Wettbewerb, Mitbewerber, Kosten des Rechtsstreits, Waren oder Dienstleistungen, sofortiges ...

Kurzfassungen/Presse (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Werbung mit Streichpreisen untersagt - Irreführende Preisdarstellung und Verstoß gegen § 11 Abs. 1 PAngV

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Das Markenparfum - Irreführung mit Streichpreisen und Rabattkästchen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unlauterer Wettbewerb: Streichpreise gestrichen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gestrichene Streichpreise

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Verkaufsplattform: Werbung mit Streichpreisen und Rabattkästchen kann für Verbraucher irreführend sein

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Verkaufsplattform: Werbung mit Streichpreisen und Rabattkästchen kann für Verbraucher irreführend sein

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit von Streichpreisen und Rabattkästchen auf Vergleichsplattformen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit Streichpreisen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Plattform mit Streichpreisen für Markenparfüms irreführend

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Streichpreisen und Rabattkästchen kann irreführen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel -

    Auszug aus LG München I, 10.10.2022 - 42 O 9140/22
    Erforderlich ist in diesem Zusammenhang, dass durch die jeweils in Streit stehende Äußerung eine Vorstellung erweckt wird, die mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht in Einklang steht (BGH GRUR 2016, 521 Rn. 10 - Durchgestrichener Preis II; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl. 2022, § 5 Rn.

    Damit kommt es auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers an, der der Darstellung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (BGH GRUR 2016, 521 Rn. 10 - Durchgestrichener Preis II).

    (c) Werden Preise für ein Angebot durchgestrichenen Preisen gegenübergestellt, muss sich aus der Werbung klar und deutlich ergeben, worum es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt (BGH WRP 2011, 1587, Rn. 22 - Original Kanchipur; BGH GRUR 2016, 521 Rn. 9 - Durchgestrichener Preis II).

    Soweit sich für die maßgeblichen Verbraucher eindeutig ergibt, dass es sich um einen früheren Preis des Werbenden oder bei Einstandspreisen um den zukünftig verlangten Preis handelt, ist dies nicht zu beanstanden (BGH, Urteil vom 05.11.2016, I ZR 182/14 - Durchgestrichener Preis II, Rn. 8, Rn. 11; OLG München GRUR-RR 2019, 129, Rn. 41; Köhler/Bornkamm/Feddersen, 40. Auflage 2022, UWG, § 5, Rn. 3.142).

    Die Preisgünstigkeit des Angebots des Werbenden soll sich in diesem Fall aus dem Vergleich mit einem anderen, weiterhin gültigen Preis ergeben, der regelmäßig näher erklärt werden muss (BGH GRUR 2016, 521 Rn. 13 - Durchgestrichener Preis II; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, 40. Aufl. 2022, UWG § 5 Rn. 3.126).

  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    Auszug aus LG München I, 10.10.2022 - 42 O 9140/22
    Ein solches ist gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH GRUR 2014, 573 Rn. 15 - Werbung für Fremdprodukte).

    Auch bei der Förderung fremden Wettbewerbs, wie beispielsweise durch ein Werbepartner, kann eine mit Mitbewerbereigenschaft gegeben sein: wenn der betroffene Mitbewerber durch die Förderung des dritten Unternehmens in seinen eigenen wettbewerbsrechtlich geschützten Interessen berührt ist (BGH WRP 2014, 552 Rn. 19 - Werbung für Fremdprodukte; (Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 40. Aufl. 2022, UWG § 2 Rn. 105).

  • OLG Frankfurt, 23.02.2011 - 6 W 111/10

    Kernverstoß bei Wiederholung mit unzureichendem Aufklärungszusatz

    Auszug aus LG München I, 10.10.2022 - 42 O 9140/22
    Somit ist nicht ausreichend sichergestellt, ob der Nutzer den Link überhaupt wahrnimmt, vielmehr ist die Wahrnehmung vom Zufall abhängig (LG München MMR 2016, 257, 260; OLG Frankfurt/M. BeckRS 2011, 06931).
  • LG München I, 18.03.2015 - 37 O 19570/14

    Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen die Platzierung von Eintragungen im Rahmen

    Auszug aus LG München I, 10.10.2022 - 42 O 9140/22
    Somit ist nicht ausreichend sichergestellt, ob der Nutzer den Link überhaupt wahrnimmt, vielmehr ist die Wahrnehmung vom Zufall abhängig (LG München MMR 2016, 257, 260; OLG Frankfurt/M. BeckRS 2011, 06931).
  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 252/14

    Kundenbewertung im Internet - Wettbewerbsverstoß: Bestimmung der

    Auszug aus LG München I, 10.10.2022 - 42 O 9140/22
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist entscheidend, dass die Unternehmen jedenfalls letztlich gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb derselben Endverbraucherkreise abzusetzen versuchen, auch wenn sie auf verschiedenen Stufen des Vertriebsablaufs agieren (vgl. BGH GRUR 2016, 828 Rn. 2 - Kundenbewertung im Internet; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Keller, 5. Aufl. 2021, UWG § 2 Rn. 144).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus LG München I, 10.10.2022 - 42 O 9140/22
    Dieses Verständnis kann die Kammer selbst feststellen, weil ihre Mitglieder als Durchschnittsverbraucher zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (BGH GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Dreyer, UWG, 5. Aufl. 2021, § 5 Rn. 150 ff.).
  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 81/09

    Original Kanchipur

    Auszug aus LG München I, 10.10.2022 - 42 O 9140/22
    (c) Werden Preise für ein Angebot durchgestrichenen Preisen gegenübergestellt, muss sich aus der Werbung klar und deutlich ergeben, worum es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt (BGH WRP 2011, 1587, Rn. 22 - Original Kanchipur; BGH GRUR 2016, 521 Rn. 9 - Durchgestrichener Preis II).
  • LG Karlsruhe, 23.12.2015 - 15 O 12/15

    Irreführung durch Streichpreise - Wettbewerbsverstoß im Internet: Hinreichende

    Auszug aus LG München I, 10.10.2022 - 42 O 9140/22
    Die Werbung mit einer Preisherabsetzung hat ein hohes Irreführungspotenzial, da der Eindruck vermittelt wird, es handele sich um ein besonders günstiges Angebot (LG Karlsruhe MMR 2016, 611, 614).
  • LG Düsseldorf, 11.11.2022 - 38 O 144/22

    Streichpreise müssen nicht erläutert werden

    Eine Divergenz zu dem von dem Antragsteller angeführten Urteil des Landgerichts München I vom 10. Oktober 2022 - 42 O 9140/22 liegt ebenfalls nicht vor.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht