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   LG Berlin, 05.11.2013 - 42 S 48/13   

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https://dejure.org/2013,52739
LG Berlin, 05.11.2013 - 42 S 48/13 (https://dejure.org/2013,52739)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.11.2013 - 42 S 48/13 (https://dejure.org/2013,52739)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. November 2013 - 42 S 48/13 (https://dejure.org/2013,52739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den wechselseitigen Sorgfaltspflichten im Bereich einer Fahrbahnverengung und zur Haftungsverteilung bei Kollision in einer Engstelle

  • rabüro.de

    Zu den wechselseitigen Sorgfaltspflichten im Bereich einer Fahrbahnverengung und Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Fahrzeuge in einer Engstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kollision an Engstelle und die Haftungsverteilung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Berlin, 05.11.2013 - 42 S 48/13
    Die Anerkennung einer Geschäftsgebühr von über 1, 3 ist im vorliegenden - durchschnittlichen - Fall, nicht veranlasst (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 31.10.2006 - VI ZR 261/05 - NZV 2007, 181).
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus LG Berlin, 05.11.2013 - 42 S 48/13
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der etwaigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10 - NJW 2013, 790 Rn. 17).
  • KG, 02.07.2007 - 22 U 198/06

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision in einer Engstelle

    Auszug aus LG Berlin, 05.11.2013 - 42 S 48/13
    Dazu gehört, dass er bei der Annäherung an die Engstelle die eigene Geschwindigkeit in ausreichendem Maße herabsetzt und beobachtet, ob nicht Gegenverkehr herannaht (KG, Urteil vom 02.07.2007 - 22 U 198/06 - ZfS 2008, 12).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus LG Berlin, 05.11.2013 - 42 S 48/13
    Daraus folgt nach allgemeinen Beweisgrundsätzen, dass im Rahmen der nach § 17 StVG vorzunehmenden Abwägung jeweils der eine die Umstände zu beweisen hat, die dem anderen zum Verschulden gereichen (BGH, Urteil vom 13.02.1996 - VI ZR 126/95 - NZV 1996, 231).
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