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LG Berlin, 05.11.2013 - 42 S 48/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Zu den wechselseitigen Sorgfaltspflichten im Bereich einer Fahrbahnverengung und zur Haftungsverteilung bei Kollision in einer Engstelle
- rabüro.de
Zu den wechselseitigen Sorgfaltspflichten im Bereich einer Fahrbahnverengung und Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Fahrzeuge in einer Engstelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kollision an Engstelle und die Haftungsverteilung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05
Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts
Auszug aus LG Berlin, 05.11.2013 - 42 S 48/13
Die Anerkennung einer Geschäftsgebühr von über 1, 3 ist im vorliegenden - durchschnittlichen - Fall, nicht veranlasst (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 31.10.2006 - VI ZR 261/05 - NZV 2007, 181). - BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10
Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …
Auszug aus LG Berlin, 05.11.2013 - 42 S 48/13
Ausreichend, aber auch erforderlich ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der etwaigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10 - NJW 2013, 790 Rn. 17). - KG, 02.07.2007 - 22 U 198/06
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision in einer Engstelle
Auszug aus LG Berlin, 05.11.2013 - 42 S 48/13
Dazu gehört, dass er bei der Annäherung an die Engstelle die eigene Geschwindigkeit in ausreichendem Maße herabsetzt und beobachtet, ob nicht Gegenverkehr herannaht (KG, Urteil vom 02.07.2007 - 22 U 198/06 - ZfS 2008, 12). - BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95
Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen …
Auszug aus LG Berlin, 05.11.2013 - 42 S 48/13
Daraus folgt nach allgemeinen Beweisgrundsätzen, dass im Rahmen der nach § 17 StVG vorzunehmenden Abwägung jeweils der eine die Umstände zu beweisen hat, die dem anderen zum Verschulden gereichen (BGH, Urteil vom 13.02.1996 - VI ZR 126/95 - NZV 1996, 231).