Rechtsprechung
EuGH, 27.09.1988 - 42/87 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
EWG-Vertrag, Artikel 7; Verordnung Nr . 1612/68 des Rates, Artikel 12
Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Vorschriften über die öffentliche Finanzierung von anderen berufsbildenden Hochschulen als Universitäten - Berücksichtigung der Studentenzahl - ... - EU-Kommission
Kommission / Belgien
- Wolters Kluwer
Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit; Beschränkung des Hochschulzugangs für Studenten anderer Mitgliedstaaten
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 7; ; Verordnung Nr. 1612/68 Art. 12
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 7; Verordnung Nr. 1612/68 Art. 12
Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Vorschriften über die öffentliche Finanzierung von anderen berufsbildenden Hochschulen als Universitäten - Berücksichtigung der Studentenzahl - ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Zugang zum berufsbildenden Unterricht.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87
- EuGH, 27.09.1988 - 42/87
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 13.02.1985 - 293/83
Gravier / Ville de Liège
Auszug aus EuGH, 27.09.1988 - 42/87
7 Was die erste Rüge betrifft, hat der Gerichtshof bereits entschieden, daß die Voraussetzungen für den Zugang zur Berufsausbildung in den Anwendungsbereich des EWG-Vertrags fallen ( Urteil vom 13 . Februar 1985 in der Rechtssache 293/83, Gravier, Slg .
- BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18
Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines …
Die Norm begründet zuvörderst ein Recht auf Gleichbehandlung (stRspr, vgl. EuGH, Urteil vom 27. September 1988 - C-42/87 [ECLI:EU:C:1988:454], Kommission/Königreich Belgien - Rn. 10). - EuGH, 17.09.2002 - C-413/99
Baumbast und R
Auch wenn der Gerichtshof im Urteil Echternach und Moritz festgehalten hat, dass das betroffene Kind nach der Rückkehr seines Vaters in den Herkunftsmitgliedstaat dort mangels einer Koordinierung der Schulabschlusszeugnisse sein Studium nicht fortsetzen könnte, wollte er doch gemäß dem mit der Verordnung Nr. 1612/68 verfolgten Ziel einer Integration der Familienangehörigen der Wanderarbeitnehmer vor allem gewährleisten, dass deren Kindern im Aufnahmemitgliedstaat unter Voraussetzungen, die nicht diskriminierend sind, die Schule besuchen und studieren können, um ihre Ausbildung erfolgreich abschließen zu können (siehe auch Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 42/87, Kommission/Belgien, 1988, 5445, Randnr. 10). - EuGH, 07.07.2005 - C-147/03
DIE REGELUNG ÜBER DEN ZUGANG ZU DEN ÖSTERREICHISCHEN UNIVERSITÄTEN IST …
15 bis 20, und vom 27. September 1988 in der Rechtssache 42/87, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 5445, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-73/08
Bressol u.a. - Hochschulunterricht - Öffentliches Gesundheitswesen - …
8 - Vgl. Urteile vom 13. Februar 1985, Gravier (293/83, Slg. 1985, 593, Randnr. 25), vom 27. September 1988, Kommission/Belgien (42/87, Slg. 1988, 5445, Randnrn.9 - Urteil Kommission/Belgien (C-65/03), in Fn. 8 angeführt, Randnr. 25.
23 - Vgl. Urteile Kommission/Belgien (C-65/03), in Fn. 8 angeführt, Randnr. 28 (Hervorhebung nur hier) und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie - bezüglich Art. 39 Abs. 2 EG - vom 11. September 2008, Petersen (C-228/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10
Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann die Ausübung des Anspruchs auf …
122 - So entschied der Gerichtshof z. B., dass verschiedene nationale Maßnahmen durch das Gemeinschaftsrecht ausgeschlossen waren, weil diese mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. z. B. Urteile vom 25. November 1986, Klensch, 201/85 und 202/85, Slg. 1986, 3477, vom 13. Juli 1989, und Wachauf, 5/88, Slg. 1989, 2609) oder speziellen Ausprägungen dieses Grundsatzes - wie dem Verbot der Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit in verschiedenen Zusammenhängen (vgl. z. B. Urteile vom 13. Februar 1985, Gravier, 293/83, Slg. 1985, 593 [Zugang zur Berufsausbildung], vom 2. Februar 1988, Blaizot, 24/86, Slg. 1988, 379 [Zugang zum Universitätsunterricht], vom 27. September 1988, Kommission/Belgien, 42/87, Slg. 1988, 5445 [Ausbildungsbeihilfen], vom 20. Oktober 1993, Phil Collins u. a., C-92/92 und C-326/92, Slg. 1993, I-5145 [geistige Eigentumsrechte], und vom 26. September 1996, Data Delecta, C-43/95, Slg. 1996, I-4661 [Gerichtsverfahren]), der Achtung der Grundrechte (vgl. z. B. Urteile Johnston, oben in Fn. 79 angeführt [wirksame gerichtliche Kontrolle im Zusammenhang mit "beruflichen Anforderungen" als Rechtfertigung für eine unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen], Wachauf, oben angeführt [Eigentumsrechte im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse], und vom 11. Juli 2002, Carpenter, C-60/00, Slg. 2002, I-6279 [Recht auf Achtung des Familienlebens im Zusammenhang mit einer möglichen Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit]), dem Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. z. B. Urteil vom 11. Juli 2002, Marks & Spencer, C-62/00, Slg. 2002, I-6325 [Vertrauensschutz im Zusammenhang mit einer neuen nationalen Verjährungsfrist, innerhalb deren die Erstattung von unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht eingezogenen Beträgen beantragt werden kann]) und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. z. B. Urteile vom 19. Juni 1980, Testa, 41/79, 121/79 und 796/79, Slg. 1980, I-1979 [Ermessen des Mitgliedstaats bei der Verlängerung der Dauer des Leistungsanspruchs bei Arbeitslosigkeit nach Art. 69 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1408/71], und vom 18. Dezember 1997, Molenheide u. a., C-286/94, C-340/95, C-401/95 und C-47/96, Slg. 1997, I-7281) - nicht vereinbar waren. - Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06
Bartsch - Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Rechtliche Wirkungen von …
74 - Vgl. z. B. Urteile vom 13. Februar 1985, Gravier, 293/83, Slg. 1985, 593 (Zugang zur Berufsausbildung), vom 2. Februar 1988, Blaizot, 24/86, Slg. 1988, 379 (Zugang zum Universitätsunterricht), vom 27. September 1988, Kommission/Belgien, 42/87, Slg. 1988, 5445 (Ausbildungsbeihilfen), vom 20. Oktober 1993, Phil Collins u. a., C-92/92 und C-326/92, Slg. 1993, I-5145 (geistige Eigentumsrechte), und vom 26. September 1996, Data Delecta, C-43/95, Slg. 1996, I-4661 (Gerichtsverfahren). - Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2007 - C-11/06
GENERALANWALT RUIZ-JARABO IST DER ANSICHT, DASS DIE ANFORDERUNGEN DES DEUTSCHEN …
60 - Urteil vom 27. September 1988, Kommission/Belgien (42/87, Slg. 1988, 5445, Randnrn. - OVG Niedersachsen, 24.02.2021 - 13 LA 24/21
Streit um das Vorliegen der Voraussetzungen einer Freizügigkeitsberechtigung; …
Die Norm begründet zuvörderst ein Recht auf Gleichbehandlung (stRspr, vgl. EuGH, Urteil vom 27. September 1988 - C-42/87 [ECLI:EU:C:1988:454], Kommission/Königreich Belgien - Rn. 10). - EuGH, 11.01.2007 - C-40/05
Lyyski - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 39 EG - Beschränkungen - …
29 Aus der Rechtsprechung folgt weiter, dass sowohl das Hochschul- als auch das Universitätsstudium eine Berufsausbildung darstellen (vgl. Urteil Blaizot, Randnrn. 15 bis 20, Urteil vom 27. September 1988, Kommission/Belgien, 42/87, Slg. 1988, 5445, Randnrn. 7 und 8, und Urteil Kommission/Österreich, Randnr. 33). - VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21
Ausstellung einer Aufenthaltskarte - Nachhaltiges Gebrauchmachen von dem …
Die Norm begründet zuvörderst ein Recht auf Gleichbehandlung (stRspr, vgl. EuGH, Urteil vom 27.09.1988 - C-42/87 - Kommission gegen Königreich Belgien, juris Rn. 10). - EuGH, 03.05.1994 - C-47/93
Kommission / Belgien
- EuGH, 01.07.2004 - C-65/03
Kommission / Belgien
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-262/96
Sema Sürül gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2009 - C-310/08
Ibrahim und Secretary of State for the Home Department - Freizügigkeit - …
- VG Gelsenkirchen, 11.05.2022 - 8 K 4561/22
Freizügigkeit, Freizügigkeitsberechtigung, Arbeitnehmereigenschaft, …
- OVG Niedersachsen, 22.02.2021 - 13 ME 572/20
Bleiberecht auf Grundlage des Art. 10 Abs. 1 VO (EU) Nr. 492/2011; 492/2011; …
- VG Gelsenkirchen, 11.05.2023 - 8 K 4561/22
Freizügigkeit, Freizügigkeitsberechtigung, Arbeitnehmereigenschaft, …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-171/96
Rui Alberto Pereira Roque gegen His Excellency the Lieutenant Governor of Jersey. …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-40/05
Lyyski - Diskriminierungsverbot - Unionsbürgerschaft - Zugang zur …
- VG Karlsruhe, 06.12.2021 - 2 K 5586/19
Zum Verlust des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts britischer …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1995 - C-7/94
Landesamt für Ausbildungsförderung Nordrhein-Westfalen gegen Lubor Gaal.
- Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1994 - C-47/93
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1989 - 389/87
G. B. C. Echternach und A. Moritz gegen Minister van Onderwijs en Wetenschappen. …
Rechtsprechung
RG, 23.03.1887 - Rep. I. 42/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Bedeutung der Policebedingungen, daß der Reisende gegen alle körperlichen Beschädigungen, welche derselbe während seiner Beförderung beim Einsteigen in einen Eisenbahnzug oder beim Aussteigen aus demselben durch einen dabei ihm selbst zustoßenden Unfall erleide, ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherung von Reiseunfällen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 19, 63
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Zugang zum berufsbildenden Unterricht
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87
- EuGH, 27.09.1988 - 42/87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 13.02.1985 - 293/83
Gravier / Ville de Liège
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87
ihnen nach Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 128 nach der Auslegung zustehe, die der Gerichtshof diesen Vorschriften in der Rechtssache 293/83 (Gravier/Stadt Lüttich, Slg. 1985, 593) gegeben habe. - EuGH, 21.06.1988 - 197/86
Brown / Secretary of State for Scotland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87
Diese Entscheidung wurde mit Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 197/86 (Brown/Secretary of State for Scotland, Slg. 1988, 3205) bestätigt, in dem es um die Zahlung für Unterrichtsgebühren sowie für den Lebensunterhalt durch einen Mitgliedstaat ging und in der der Gerichtshof entschied, daß nur die erstgenannte Zahlung unter Artikel 7 EWG- Vertrag falle. - EuGH, 02.02.1988 - 293/85
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87
Diese Rechtslage änderte sich auch nicht durch das Gesetz vom 21. Juni 1985, das dem Gerichtshof aus der Rechtssache 293/85 (Urteil vom 2. Februar 1988, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305) bekannt ist und das die besondere Einschreibegebühr ("minervai") für bestimmte Kategorien ausländischer Studenten abgeschafft hat.
- EuGH, 09.07.1987 - 281/85
Deutschland, Frankreich, Niederlande, Denmark und Vereinigtes Königreich / …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87
In dem Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 39/86 (Lair/Universität Hannover, Slg. 1988, 3161) hat der Gerichtshof entschieden, daß eine Förderung, die von Mitgliedstaaten für den Lebensunterhalt und die Ausbildung gewährt werde, nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 7 EWG- Vertrag falle, sondern in den Bereich der Bildungspolitik, die, wie im Urteil in der Rechtssache Gravier entschieden, als solche nicht der Zuständigkeit der Gemeinschaftsorgane unterstellt worden sei, sowie der Sozialpolitik, die zur Zuständigkeit der Mitgliedstaaten gehöre, soweit sie nicht Gegenstand besonderer Vorschriften des EWG- Vertrags sei (siehe das Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281, 283 bis 285 und 287/85, Bundesrepublik Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1987, 3203, insbesondere Randnr. 14); der in dem Urteil in der Rechtssache Gravier aufgestellte Grundsatz gelte nur für eine Förderung zur Deckung von Einschreibegebühren oder Studiengebühren, die für den Zugang zum Unterricht verlangt würden (Randnrn. 14 und 15 des Urteils). - EuGH, 21.06.1988 - 39/86
Lair / Universität Hannover
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87
In dem Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 39/86 (Lair/Universität Hannover, Slg. 1988, 3161) hat der Gerichtshof entschieden, daß eine Förderung, die von Mitgliedstaaten für den Lebensunterhalt und die Ausbildung gewährt werde, nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 7 EWG- Vertrag falle, sondern in den Bereich der Bildungspolitik, die, wie im Urteil in der Rechtssache Gravier entschieden, als solche nicht der Zuständigkeit der Gemeinschaftsorgane unterstellt worden sei, sowie der Sozialpolitik, die zur Zuständigkeit der Mitgliedstaaten gehöre, soweit sie nicht Gegenstand besonderer Vorschriften des EWG- Vertrags sei (siehe das Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281, 283 bis 285 und 287/85, Bundesrepublik Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1987, 3203, insbesondere Randnr. 14); der in dem Urteil in der Rechtssache Gravier aufgestellte Grundsatz gelte nur für eine Förderung zur Deckung von Einschreibegebühren oder Studiengebühren, die für den Zugang zum Unterricht verlangt würden (Randnrn. 14 und 15 des Urteils). - EuGH, 13.07.1983 - 152/82
Forcheri / Belgischer Staat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87
Im vorliegenden Fall geht es nicht, wie in der Rechtssache Gravier und der Rechtssache 152/82 (Forcheri/Belgien, Slg. 1983, 2323), um ein unmittelbares finanzielles Hindernis für den Zugang. - EuGH, 03.07.1974 - 9/74
Casagrande / Landeshauptstadt München
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87
In der Rechtssache 9/74 (Casagrande/Landeshauptstadt München, Slg. 1974, 773) hat der Gerichtshof Artikel 12 dahin ausgelegt, daß er "nicht nur auf die Zulassungsbedingungen ab[zielt], sondern auch auf die allgemeinen Maßnahmen..., welche die Teilnahme am Unterricht erleichtern sollen" (Randnr. 4), und aus Artikel 12 Absatz 2, wonach die Mitgliedstaaten "die Bemühungen, durch die diesen Kindern ermöglicht werden soll, unter den besten Voraussetzungen am Unterricht teilzunehmen", fördern sollen, geschlossen, daß dieser Artikel "besondere Anstrengungen fördern will, damit diese Kinder gleichberechtigt in den Genuß der Ausbildung der verfügbaren Bildungsmöglichkeiten kommen können" (Randnr. 4).