Weitere Entscheidungen unten: RG, 23.03.1887 | Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988

Rechtsprechung
   EuGH, 27.09.1988 - 42/87   

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https://dejure.org/1988,1650
EuGH, 27.09.1988 - 42/87 (https://dejure.org/1988,1650)
EuGH, Entscheidung vom 27.09.1988 - 42/87 (https://dejure.org/1988,1650)
EuGH, Entscheidung vom 27. September 1988 - 42/87 (https://dejure.org/1988,1650)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    EWG-Vertrag, Artikel 7; Verordnung Nr . 1612/68 des Rates, Artikel 12
    Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Vorschriften über die öffentliche Finanzierung von anderen berufsbildenden Hochschulen als Universitäten - Berücksichtigung der Studentenzahl - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit; Beschränkung des Hochschulzugangs für Studenten anderer Mitgliedstaaten

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 7; ; Verordnung Nr. 1612/68 Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 7; Verordnung Nr. 1612/68 Art. 12
    Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Vorschriften über die öffentliche Finanzierung von anderen berufsbildenden Hochschulen als Universitäten - Berücksichtigung der Studentenzahl - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Zugang zum berufsbildenden Unterricht.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

    Auszug aus EuGH, 27.09.1988 - 42/87
    7 Was die erste Rüge betrifft, hat der Gerichtshof bereits entschieden, daß die Voraussetzungen für den Zugang zur Berufsausbildung in den Anwendungsbereich des EWG-Vertrags fallen ( Urteil vom 13 . Februar 1985 in der Rechtssache 293/83, Gravier, Slg .
  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18

    Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines

    Die Norm begründet zuvörderst ein Recht auf Gleichbehandlung (stRspr, vgl. EuGH, Urteil vom 27. September 1988 - C-42/87 [ECLI:EU:C:1988:454], Kommission/Königreich Belgien - Rn. 10).
  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

    Auch wenn der Gerichtshof im Urteil Echternach und Moritz festgehalten hat, dass das betroffene Kind nach der Rückkehr seines Vaters in den Herkunftsmitgliedstaat dort mangels einer Koordinierung der Schulabschlusszeugnisse sein Studium nicht fortsetzen könnte, wollte er doch gemäß dem mit der Verordnung Nr. 1612/68 verfolgten Ziel einer Integration der Familienangehörigen der Wanderarbeitnehmer vor allem gewährleisten, dass deren Kindern im Aufnahmemitgliedstaat unter Voraussetzungen, die nicht diskriminierend sind, die Schule besuchen und studieren können, um ihre Ausbildung erfolgreich abschließen zu können (siehe auch Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 42/87, Kommission/Belgien, 1988, 5445, Randnr. 10).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-147/03

    DIE REGELUNG ÜBER DEN ZUGANG ZU DEN ÖSTERREICHISCHEN UNIVERSITÄTEN IST

    15 bis 20, und vom 27. September 1988 in der Rechtssache 42/87, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 5445, Randnrn.
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Rechtsprechung
   RG, 23.03.1887 - Rep. I. 42/87   

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https://dejure.org/1887,16
RG, 23.03.1887 - Rep. I. 42/87 (https://dejure.org/1887,16)
RG, Entscheidung vom 23.03.1887 - Rep. I. 42/87 (https://dejure.org/1887,16)
RG, Entscheidung vom 23. März 1887 - Rep. I. 42/87 (https://dejure.org/1887,16)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Bedeutung der Policebedingungen, daß der Reisende gegen alle körperlichen Beschädigungen, welche derselbe während seiner Beförderung beim Einsteigen in einen Eisenbahnzug oder beim Aussteigen aus demselben durch einen dabei ihm selbst zustoßenden Unfall erleide, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherung von Reiseunfällen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 19, 63
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,17116
Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87 (https://dejure.org/1988,17116)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.06.1988 - 42/87 (https://dejure.org/1988,17116)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 1988 - 42/87 (https://dejure.org/1988,17116)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Zugang zum berufsbildenden Unterricht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87
    ihnen nach Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 128 nach der Auslegung zustehe, die der Gerichtshof diesen Vorschriften in der Rechtssache 293/83 (Gravier/Stadt Lüttich, Slg. 1985, 593) gegeben habe.
  • EuGH, 21.06.1988 - 197/86

    Brown / Secretary of State for Scotland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87
    Diese Entscheidung wurde mit Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 197/86 (Brown/Secretary of State for Scotland, Slg. 1988, 3205) bestätigt, in dem es um die Zahlung für Unterrichtsgebühren sowie für den Lebensunterhalt durch einen Mitgliedstaat ging und in der der Gerichtshof entschied, daß nur die erstgenannte Zahlung unter Artikel 7 EWG- Vertrag falle.
  • EuGH, 02.02.1988 - 293/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87
    Diese Rechtslage änderte sich auch nicht durch das Gesetz vom 21. Juni 1985, das dem Gerichtshof aus der Rechtssache 293/85 (Urteil vom 2. Februar 1988, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305) bekannt ist und das die besondere Einschreibegebühr ("minervai") für bestimmte Kategorien ausländischer Studenten abgeschafft hat.
  • EuGH, 09.07.1987 - 281/85

    Deutschland, Frankreich, Niederlande, Denmark und Vereinigtes Königreich /

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87
    In dem Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 39/86 (Lair/Universität Hannover, Slg. 1988, 3161) hat der Gerichtshof entschieden, daß eine Förderung, die von Mitgliedstaaten für den Lebensunterhalt und die Ausbildung gewährt werde, nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 7 EWG- Vertrag falle, sondern in den Bereich der Bildungspolitik, die, wie im Urteil in der Rechtssache Gravier entschieden, als solche nicht der Zuständigkeit der Gemeinschaftsorgane unterstellt worden sei, sowie der Sozialpolitik, die zur Zuständigkeit der Mitgliedstaaten gehöre, soweit sie nicht Gegenstand besonderer Vorschriften des EWG- Vertrags sei (siehe das Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281, 283 bis 285 und 287/85, Bundesrepublik Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1987, 3203, insbesondere Randnr. 14); der in dem Urteil in der Rechtssache Gravier aufgestellte Grundsatz gelte nur für eine Förderung zur Deckung von Einschreibegebühren oder Studiengebühren, die für den Zugang zum Unterricht verlangt würden (Randnrn. 14 und 15 des Urteils).
  • EuGH, 21.06.1988 - 39/86

    Lair / Universität Hannover

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87
    In dem Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 39/86 (Lair/Universität Hannover, Slg. 1988, 3161) hat der Gerichtshof entschieden, daß eine Förderung, die von Mitgliedstaaten für den Lebensunterhalt und die Ausbildung gewährt werde, nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 7 EWG- Vertrag falle, sondern in den Bereich der Bildungspolitik, die, wie im Urteil in der Rechtssache Gravier entschieden, als solche nicht der Zuständigkeit der Gemeinschaftsorgane unterstellt worden sei, sowie der Sozialpolitik, die zur Zuständigkeit der Mitgliedstaaten gehöre, soweit sie nicht Gegenstand besonderer Vorschriften des EWG- Vertrags sei (siehe das Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281, 283 bis 285 und 287/85, Bundesrepublik Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1987, 3203, insbesondere Randnr. 14); der in dem Urteil in der Rechtssache Gravier aufgestellte Grundsatz gelte nur für eine Förderung zur Deckung von Einschreibegebühren oder Studiengebühren, die für den Zugang zum Unterricht verlangt würden (Randnrn. 14 und 15 des Urteils).
  • EuGH, 13.07.1983 - 152/82

    Forcheri / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87
    Im vorliegenden Fall geht es nicht, wie in der Rechtssache Gravier und der Rechtssache 152/82 (Forcheri/Belgien, Slg. 1983, 2323), um ein unmittelbares finanzielles Hindernis für den Zugang.
  • EuGH, 03.07.1974 - 9/74

    Casagrande / Landeshauptstadt München

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87
    In der Rechtssache 9/74 (Casagrande/Landeshauptstadt München, Slg. 1974, 773) hat der Gerichtshof Artikel 12 dahin ausgelegt, daß er "nicht nur auf die Zulassungsbedingungen ab[zielt], sondern auch auf die allgemeinen Maßnahmen..., welche die Teilnahme am Unterricht erleichtern sollen" (Randnr. 4), und aus Artikel 12 Absatz 2, wonach die Mitgliedstaaten "die Bemühungen, durch die diesen Kindern ermöglicht werden soll, unter den besten Voraussetzungen am Unterricht teilzunehmen", fördern sollen, geschlossen, daß dieser Artikel "besondere Anstrengungen fördern will, damit diese Kinder gleichberechtigt in den Genuß der Ausbildung der verfügbaren Bildungsmöglichkeiten kommen können" (Randnr. 4).
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