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   AG Kassel, 23.04.2009 - 421 C 746/09   

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https://dejure.org/2009,31077
AG Kassel, 23.04.2009 - 421 C 746/09 (https://dejure.org/2009,31077)
AG Kassel, Entscheidung vom 23.04.2009 - 421 C 746/09 (https://dejure.org/2009,31077)
AG Kassel, Entscheidung vom 23. April 2009 - 421 C 746/09 (https://dejure.org/2009,31077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein iPhone für 1 Euro per Sofortkauf bei eBay

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Anfechtung einer Willenserklärung eines über eine Internetauktionsplattform geschlossenen Vertrages

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anfechtbarer eBay-Vertrag bei Irrtum über Sofortkauf

  • it-recht-kanzlei.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Anfechtung: Was tun bei fehlerhaften Preisen und anderen Pannen im Webshop?

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus AG Kassel, 23.04.2009 - 421 C 746/09
    Zwar ist - insofern unstreitig - zwischen den Parteien am 22.11.2008 um 18:15 Uhr ein Kaufvertrag über das streitgegenständliche Apple iPhone über die "Sofort Kaufen"-Option bei dem Internetauktionshaus ebay zu Stande gekommen (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 363), dieser Vertrag ist durch die wirksame Anfechtung des Beklagten aber gemäß § 142 Abs. 1 BGB als ex tunc nichtig anzusehen.
  • LG Kiel, 11.02.2004 - 1 S 153/03
    Auszug aus AG Kassel, 23.04.2009 - 421 C 746/09
    Die Wahl dieser Option macht daher für ihn nur dann Sinn, wenn er einen Verkaufspreis wählt, der letztlich demjenigen Betrag entspricht, den er für angemessen ansieht und für den er bereit ist, den angebotenen Artikel auf jeden Fall zu verkaufen (LG Kiel, Beschl. v. 11.02.2004 - 1 S 153/03, recherchiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13

    Kaufvertrag über eine Internet-Versteigerungsplattform: Abschluss und

    Auch eine versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung berechtigen (vgl. AG Kassel, Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09).
  • LG Köln, 30.11.2010 - 18 O 150/10

    "Sofort-Kaufen"-Angebot - Erklärungsirrtum bei eBay

    Diese Wahl der Option macht daher für ihn nur dann Sinn, wenn er einen Verkaufpreis wählt, der letztlich demjenigen Betrag entspricht, den er für angemessen ansieht und für den er bereit ist, den angebotenen Artikel auf jeden Fall zu verkaufen (so auch AG Kassel v. 23.04.2009 - 421 C 746/09, juris; LG Kiel v. 11.02.2004 - 1 S 153/03, juris).

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Erklärungsirrtum möglich ist, wenn das Angebot statt als Aktion (mit einem Startpreis von 1, 00 EUR) durch Versehen zum Sofort-Kauf angeboten wird (LG Kiel v. 11.02.2004 - 1 S 153/03, juris: Verstärker im Wert von 1.000,00 EUR zum Sofort-Kauf von 1, 00 EUR; LG Stuttgart v. 21.12.2007 - 24 O 317/07, juris: Auto im Wert von 45.000,00 EUR zum Sofort-Kauf von 100, 00 EUR; AG Kassel v. 23.04.2009 - 421 C 746/09, juris: neues i-Phone im Wert von 500, 00 EUR zum Sofort-Kauf von 1, 00 EUR; AG Bremen v. 25.05.2007 - 9 C 142/09; 9 C 0142/07, juris: zwei Werder-Bremen Stammkarten zum Preis von 1, 00 EUR).

    Aber auch durch eine mehrfache unbewusste falsche Eingabe wird letztlich ein Irrtum nicht ausgeschlossen (so auch LG Kiel v. 11.02.2004 - 1 S 153/03, juris; AG Kassel v. 23.04.2009 - 421 C 746/09, juris).

  • AG Hamm, 14.09.2011 - 17 C 157/11

    Es entstehen Rechtsfolgen für den Anbieter gegenüber dem Meistbietenden bei

    Auch eine versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung berechtigen (vgl. AG Kassel, (Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09).
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