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   AG München, 08.09.2016 - 422 C 6013/16   

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https://dejure.org/2016,38824
AG München, 08.09.2016 - 422 C 6013/16 (https://dejure.org/2016,38824)
AG München, Entscheidung vom 08.09.2016 - 422 C 6013/16 (https://dejure.org/2016,38824)
AG München, Entscheidung vom 08. September 2016 - 422 C 6013/16 (https://dejure.org/2016,38824)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Räumung einer Wohnung nach Anfechtung des Mietvertrags durch den Vermieter wegen arglistiger Täuschung über die Bereitschaft der Mieter zur Zahlung eines vertraglich vereinbarten höheren Mietzinses; Anforderungen an die Geltendmachung eines Verstoßes gegen ...

  • rewis.io

    Anwendung der Mietpreisbremse bei Vermietung an vorherigen Untermieter

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermietung an vorherigen Untermieter: Mietpreisbremse anwendbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anwendung der Mietpreisbremse bei Vermietung an vorherigen Untermieter

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Berufung auf Mietpreisbremse: Kein Anfechtungsrecht des Vermieters

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Überhöhte Miete erst nachträglich reklamieren?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Mietpreisbremse: Mieter kann geringere Kaltmiete zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietpreisbremse - Räumungsklage des Vermieters abgewiesen

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Mietpreisbremse - Vermieter muss Miete zurückzahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Pflicht des Mieters auf Verstoß gegen Mietpreisbremse hinzuweisen - Fehlender Hinweis rechtfertigt keine Anfechtung des Mietvertrags durch Vermieter aufgrund arglistiger Täuschung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berufung auf Mietpreisbremse ist Mieter auch nach Vertragsunterzeichnung jederzeit möglich! (IMR 2017, 97)

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 13.02.2020 - 1 U 60/19

    Keine Staatshaftung wegen Unwirksamkeit der Mietpreisbegrenzungsverordnung

    Im vorliegenden Fall ist zwar denkbar, dass Mieter und daher auch die Zedenten ein Mietverhältnis im Vertrauen darauf eingehen, dass sie den die ortsübliche Miete um mehr als 10% übersteigenden Mietzins später zurückfordern können (vgl. AG München, U. v. 8.9.2016, Az. 422 C 6013/16), sich also bei Eingehung des Mietverhältnisses auf die Gültigkeit der Mietpreisbegrenzungsverordnung verlassen haben.
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