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   AG Dortmund, 30.01.2017 - 423 C 8482/16   

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https://dejure.org/2017,10635
AG Dortmund, 30.01.2017 - 423 C 8482/16 (https://dejure.org/2017,10635)
AG Dortmund, Entscheidung vom 30.01.2017 - 423 C 8482/16 (https://dejure.org/2017,10635)
AG Dortmund, Entscheidung vom 30. Januar 2017 - 423 C 8482/16 (https://dejure.org/2017,10635)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Umlagefähigkeit von Kosten für die Anmietung von Rauchmeldern seitens des Vermieters; Grundsätze zur Bestimmung von Miet- u. Leasingkosten als umlagefähige Betriebskosten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leasing- und Wartungskosten für Rauchmelder

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rauchmelder: Leasing- und Wartungskosten umlegbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Betriebskosten: Sind Miete und Wartung von Rauchwarnmeldern umlagefähig?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Miete und Wartung von Rauchwarnmeldern in die Nebenkostenabrechnung?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kosten für Anmietung und Wartung eines Rauchmelders sind keine Betriebskosten

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Rauchwarnmelder: Kosten umlagefähig?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht als Betriebskosten auf Wohnungsmieter umlegbar - Keine Umlage von Wartungskosten bei Wartungspflicht des Mieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rauchmelder: Leasing- und Wartungskosten umlegbar? (IMR 2017, 272)

Papierfundstellen

  • ZMR 2017, 491
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Bielefeld, 30.03.2011 - 17 C 288/11

    Kosten für jährliche Überprüfung und Wartung von Rauchmeldern können nicht auf

    Auszug aus AG Dortmund, 30.01.2017 - 423 C 8482/16
    Es handelt sich dennoch nicht um Betriebskosten, da sie zu den Kapitalkosten zuzuordnen sind (LG Hagen, Urteil vom 4. März 2016, 1 S 198/15, zitiert nach juris; AG Bielefeld, Urteil vom 30.03.2011, 17 C 288/11; Wall, WuM 2013, S. 3 ff m.w.N.; Zehelein, WuM 2016, 400).
  • LG Hagen, 04.03.2016 - 1 S 198/15

    Mieter muss nur für die Wartung von Rauchmeldern aufkommen!

    Auszug aus AG Dortmund, 30.01.2017 - 423 C 8482/16
    Es handelt sich dennoch nicht um Betriebskosten, da sie zu den Kapitalkosten zuzuordnen sind (LG Hagen, Urteil vom 4. März 2016, 1 S 198/15, zitiert nach juris; AG Bielefeld, Urteil vom 30.03.2011, 17 C 288/11; Wall, WuM 2013, S. 3 ff m.w.N.; Zehelein, WuM 2016, 400).
  • BGH, 05.10.2022 - VIII ZR 117/21

    Umlagefähigkeit von Kosten für Wartung von Rauchwarnmeldern sowie Überprüfung der

    bb) Eine andere Bewertung, insbesondere eine Zuordnung zu den nicht auf den Mieter umlegbaren Verwaltungskosten im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1BetrKV, ist entgegen der Ansicht der Revision nicht deshalb geboten, weil die Beklagte mit der Wartung der Rauchwarnmelder zugleich Vorsorge im eigenen Interesse - zur Erfüllung einer eigenen Verkehrssicherungspflicht als Gebäudeeigentümerin und damit zur Vermeidung einer Inanspruchnahme auf Schadensersatz - betreibt (so aber auch AG Dortmund, WuM 2017, 203, 204; AG Gelsenkirchen, WuM 2022, 158).
  • LG München I, 15.04.2021 - 31 S 6492/20

    Wartungskosten für Rauchmelder

    Dass der Eigentümer, aber auch der Vermieter diese Verpflichtung übernehmen und auch an Dritte übergeben kann, ergibt sich im Übrigen auch aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (AG Lübeck, Urteil vom 5.11.2007 - 21 C 1668/07; a.A. AG Dortmund, Urteil vom 30.1.2017 - 423 C 8482/16: allenfalls allgemeine Verwaltungskosten, hierzu mit kritischer Anm. Riecke, ZMR 2017, 492-494).

    Vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 14.4.2012 - 4 U 134/11 (unklar); AG Bielefeld, Urteil vom 30.3.2011 - 17 C 288/11 (offen gelassen), AG Dortmund, Urteil vom 30.1.2017 - 423 C 8482/16 (verneinend), ZMR 2017, 491 ff. mit abl.

  • AG Heidenheim, 19.06.2019 - 8 C 261/19

    Anspruch aus Kautionsleistung

    Dieser Grundsatz kann nicht dadurch umgangen werden, dass der Vermieter die Einrichtungen nicht kauft, sondern mietet (LG Hagen, 1 S 198/15; AG Dortmund, 423 C 8482/16).
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