Rechtsprechung
   EGMR, 15.02.2001 - 42393/98   

Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • kj-online.de , S. 43 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Streit um das Kopftuch geht weiter - Warum das Diskriminierungsverbot wegen der Religion nach nationalem und europäischem Recht immer bedeutsamer wird (Silke Ruth Laskowski; Kritische Justiz 2003, 420)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Das Kopftuch vor internationalen Gerichten. Eine Anmerkung zu den Entscheidungen in Sachen Hudoyberganova gegen Usbekistan und Sahin gegen Türkei" von Dr. Diana Zacharias, original erschienen in: Kirche und Recht 2006, 189 - 199.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 2871
  • VBlBW 2001, 439
  • NVwZ 2001, 1389 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)  

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02  

    Kopftuch Ludin

    Die Annahme, dass ein Verbot des Kopftuchtragens in öffentlichen Schulen als Element einer gesetzgeberischen Entscheidung über das Verhältnis von Staat und Religion im Schulwesen eine zulässige Einschränkung der Religionsfreiheit darstellen kann, steht auch im Einklang mit Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung vom 15. Februar 2001, NJW 2001, S. 2871 ff.).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01  

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    d) Unter Berücksichtigung des besonders hohen Stellenwertes der grundrechtlich und auch nach Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (siehe hierzu EGMR 15. Februar 2001 - 42393/98 - NJW 2001, 2871) gewährleisteten Glaubens- und Religionsfreiheit ist es demnach der Beklagten zuzumuten, die Klägerin als Verkäuferin weiterhin einzusetzen und ggf. abzuwarten, ob sich ihre Befürchtungen in nennenswertem Maße realisieren.
  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01  

    Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis auf

    Die durch das Kopftuch symbolisierte und ständig sinnfällig zum Ausdruck gebrachte Glaubensüberzeugung ihrer Lehrerin mag Kindern in diesem Alter durchaus vorbildhaft und befolgungswürdig erscheinen (vgl. auch Schweizerisches Bundesgericht, Entscheidung vom 12. November 1997, BGE 123 I 296, und EGMR, Entscheidung vom 15. Februar 2001, NJW 2001, 2871 ).
mehr
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02  

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Solche Gründe schließen eine Diskriminierung aus (vgl. etwa EGMR 15. Februar 2001 - 42393/98 - NJW 2001, 2871).
  • VG Stuttgart, 07.07.2006 - 18 K 3562/05  

    Kopftuchverbot; Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz; unzulässige Privilegierung

    Ob deren Sichtweise von der Mehrzahl der Bevölkerung geteilt wird, ist nicht entscheidend (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 24.06.2004,a.a.O.; BVerfG, Urt. v. 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02 -, BVerfGE 108, 282, S. 304 f.; EGMR, Urt. v. 14.02.2001 - 42393/98 -, NJW 2001, 2871 = VBlBW 2001, 439).

    Der Landesgesetzgeber war zuständig und berechtigt, eine entsprechende gesetzliche Bestimmung zu erlassen und hat dem Prinzip praktischer Konkordanz bzw. dem Gebot des verhältnismäßigen Ausgleichs einander widerstreitender Grundrechtspositionen Rechnung getragen (vgl. hierzu zur Vermeidung von Wiederholungen BVerfG, Urt. v. 24.09.2003, a.a.O., S. 309, und BVerwG, Urt. v. 24.06.2004, a.a.O., sowie EGMR, Urt. vom 15.02.2001 - 42393/98 -, NJW 2002, 2871 = VBlBW 2001, 439).

    Um eine Diskriminierung wegen des Geschlechtes handelt es sich deshalb nicht (vgl. EGMR, Urt. vom 15.02.2001, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 4 S 1439/00  

    Abgelehnte Lehramtsbewerberin wegen Tragens eines Kopftuchs im Unterricht

    Dieser hat mit Entscheidung vom 15.02.2001 (Beschwerde Nr. 42393/98) die mit der Verletzung ihrer Religionsfreiheit begründete Beschwerde einer Schweizer Staatsangehörigen, die als Lehrerin im Schuldienst des Kantons Genf vom Katholizismus zum Islam konvertiert war und danach, wie aus den vorliegenden Sachverhaltsdarstellungen hervorgeht, im Unterricht ein religiös motiviertes, den Hals und die Haare bedeckendes Kopftuch ("foulard islamique") trug, das sie auf Anordnung der Schulverwaltung ablegen sollte, gegen das abweisende Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 12.11.1997 (a.a.O.) zurückgewiesen.

    Der erkennende Senat lässt offen, ob die Klägerin auf Grund des von ihr beabsichtigten Tragens des Kopftuches im Unterricht noch in der Lage wäre, den Grundsatz der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG) und den staatlichen Auftrag, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG; vgl. EGMR, Entscheidung vom 15.02.2001, a.a.O.; VG Lüneburg, Urteil vom 16.10.2000, a.a.O.; Bader, VBlBW 1998, 361; Langenfeld, Religionsfreiheit zwischen individueller Selbstbestimmung, Minderheitenschutz und Staatskirchenrecht - Völker- und verfassungsrechtliche Perspektiven, Heidelberg, 2001, S. 353), zu erfüllen.

  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2009 - 7 Sa 84/08  

    Abmahnung einer Erzieherin wegen Verletzung des Neutralitätsgebotes des § 7 Abs 6

    Für die Annahme der Berufungskammer, dass das Tragen des Kopftuchs nicht zum Kernbereich der islamischen Religion gehört, mag auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 15.02.2001 (EGMR 42393/98 - Dahlab/Schweiz, NJW 2871, 2873) sprechen, wonach das Verbot des Kopftuchtragens mit Art. 9 EMRK vereinbar ist.

    bb) Insofern und insoweit wird auf die vorstehenden Ausführungen zur Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen der kollidierenden Verfassungsrechtsgüter verwiesen (vgl. auch dazu Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte vom 15.02.2001 - 42393/98 - a. a. O.; Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte vom 10.11.2005 - 44774/98 - [Leyla Sahin/Türkei], NJW 2006, 1389).

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 593/09  

    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in einer Kinderbetreuungseinrichtung

    Jede bekehrende Wirkung auszuschließen, die das Tragen des islamischen Kopftuchs haben könnte, dürfte deshalb kaum möglich sein (so auch EGMR 15. Februar 2001 - 42393/98 - NJW 2001, 2871).

    Auf dieser Grundlage hat der Gerichtshof sowohl das Verbot, während des Unterrichts in einer Schweizer Grundschule ein islamisches Kopftuch zu tragen, als mit der Religionsfreiheit des Art. 9 Abs. 1 EMRK vereinbar angesehen als auch das generelle Verbot für Studentinnen gebilligt, ein solches Kopftuch an türkischen Hochschulen zu tragen (EGMR 10. November 2005 - 44774/98 - NVwZ 2006, 1389; 15. Februar 2001 - 42393/98 - NJW 2001, 2871).

  • BAG, 20.08.2009 - 2 AZR 499/08  

    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in der Schule

    Darin liegt keine Diskriminierung von Frauen, wenn auch Verbotsmaßnahmen gegen Männer vorgesehen sind, falls diese ihre religiöse Überzeugung unter den gleichen Umständen durch das Tragen von Kleidungsstücken bekunden (EGMR 10. November 2005 - 44774/98 - NVwZ 2006, 1389; 15. Februar 2001 - 42393/98 - NJW 2001, 2871).
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 55/09  

    Kündigung - Abmahnung - Verbot religiöser Bekundungen

    Darin liegt keine Diskriminierung von Frauen, wenn auch Verbotsmaßnahmen gegen Männer vorgesehen sind, falls diese ihre religiöse Überzeugung unter den gleichen Umständen durch das Tragen von Kleidungsstücken bekunden (EGMR 10. November 2005 - 44774/98 - NVwZ 2006, 1389; 15. Februar 2001 - 42393/98 - NJW 2001, 2871).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 4 S 516/07  

    Kopftuchverbot für Lehrerin

  • LAG Düsseldorf, 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07  

    Abmahnung von muslimischer Pädagogin wegen Mütze-Tragens rechtens //

  • BVerwG, 16.12.2008 - 2 B 46.08  

    Religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates im öffentlichen Schulwesen;

  • VGH Hessen, 14.09.2005 - 7 UE 2223/04  

    Islamischer Religionsunterricht; Kooperationspartner gem GG Art 7 Abs 3

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01  

    Tragen eines Kopftuches im staatlichen Schuldienst; Eignung;

  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 3 B 98.563  

    Schulkreuz ablehnender Lehrer - Art. 4 Abs. 1, 33 Abs. 5 GG, Anspruch

  • VG Düsseldorf, 05.06.2007 - 2 K 6225/06  

    Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage einer Kopftuch tragenden Lehrerin

  • VG Düsseldorf, 14.08.2007 - 2 K 1752/07  

    Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage der im Beamtenverhältnis des Landes

  • VG Gelsenkirchen, 27.02.2008 - 1 K 1466/07  

    Kopftuchverbot für beamtete Lehrerin rechtmäßig

  • LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11  

    Kopftuch, Religionsfreiheit, kirchliches Selbstbestimmungsrecht

  • EGMR, 11.01.2006 - 52562/99  

    Vereinbarkeit von closed-shop-Vereinbarungen mit Art. 11 Abs. 1 EMRK?

  • LAG München, 31.07.2007 - 6 Sa 1238/05  

    Maßregelungsverbot

  • ArbG Köln, 06.03.2008 - 19 Ca 7222/07  

    Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

  • BVerfG, 24.09.2003 - : 2 BvR 1436/02  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht