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   AG Dortmund, 08.08.2012 - 425 C 6285/12   

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AG Dortmund, 08.08.2012 - 425 C 6285/12 (https://dejure.org/2012,21063)
AG Dortmund, Entscheidung vom 08.08.2012 - 425 C 6285/12 (https://dejure.org/2012,21063)
AG Dortmund, Entscheidung vom 08. August 2012 - 425 C 6285/12 (https://dejure.org/2012,21063)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Mietrecht, Wohnraummiete, Wohnraummietvertrag, Mietvertrag, Schadensersatz, Verzugsschaden, Mahngebühr, Inkassokosten, Großvermieter, gewerblicher Großvermieter, Deutsche-Wohn-Inkasso, Schadensminderungspflicht, Notwendigkeit, Konzerninkasso

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Mietrecht, Wohnraummiete, Wohnraummietvertrag, Mietvertrag, Schadensersatz, Verzugsschaden, Mahngebühr, Inkassokosten, Großvermieter, gewerblicher Großvermieter, Deutsche-Wohn-Inkasso, Schadensminderungspflicht, Notwendigkeit, Konzerninkasso

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines gewerblichen Großvermieters auf Erstattung von Inkassokosten

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Inkassobüro

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1
    Anspruch eines gewerblichen Großvermieters auf Erstattung von Inkassokosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Großvermieter: Kein Anspruch auf Erstattung von Inkassokosten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erstattung von Inkassokosten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Inkassobüro für Großvermieter

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch des gewerblichen Großvermieters auf Erstattung von Inkassokosten

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Inkassokosten des gewerblichen Großvermieters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gewerblicher Großvermieter kann nicht Erstattung von Inkassokosten verlangen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Großvermieter braucht kein Inkassobüro

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Großvermieter braucht kein Inkassobüro

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Schadenminimierungspflicht des Vermieters: Inkassoaufwand nicht auf den Mieter abwälzbar

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Erstattung von Inkassokosten! (IMR 2012, 497)

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1220
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75

    Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines

    Auszug aus AG Dortmund, 08.08.2012 - 425 C 6285/12
    Der Aufwand für die Forderungseinziehung auch bei Schuldnern, die sich in Verzug befinden gehört nun einmal auch nach allgemeinem Schuldrecht nicht ersatzfähigen Schaden (BGHZ 66, 112 = NNJW 1976, 1256).
  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 271/09

    Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Kündigung durch einen gewerblichen

    Auszug aus AG Dortmund, 08.08.2012 - 425 C 6285/12
    Der BGH hat bereits in zwei Verfahren - einmal die Klägerin betreffend - entschieden (BGH VIII ZR 271/09, MietPrax-AK 543 BGB Nr. 18; VIII ZR 277/11, WuM 2012, 262), dass der Geschädigte nur solche Aufwendungen ersetzt verlangen kann, die zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.
  • BVerfG, 07.09.2011 - 1 BvR 1012/11

    Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Auszug aus AG Dortmund, 08.08.2012 - 425 C 6285/12
    Das Gericht verkennt nicht, dass grundsätzlich der Gläubiger berechtigt ist, ein Inkassoinstitut einzuschalten und die entstandenen Gebühren geltend zu machen (BVerfG Kammerbeschl. v. 7.9.2011 - 1 BvR 1012/11).
  • BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 277/11

    Wohnraummiete: Anspruch eines gewerblichen Großvermieters auf Erstattung der

    Auszug aus AG Dortmund, 08.08.2012 - 425 C 6285/12
    Der BGH hat bereits in zwei Verfahren - einmal die Klägerin betreffend - entschieden (BGH VIII ZR 271/09, MietPrax-AK 543 BGB Nr. 18; VIII ZR 277/11, WuM 2012, 262), dass der Geschädigte nur solche Aufwendungen ersetzt verlangen kann, die zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.
  • AG Brandenburg, 20.12.2019 - 31 C 193/18

    Erdarbeiten auf Privatgrundstück: Tiefbauer muss sich über Leitungsverlauf

    Insofern bedeutet die hier erforderliche Notwendigkeit der Einschaltung eines Inkassobüros auch, dass grundsätzlich immer eine Einzelfallprüfung stattzufinden hat, bei der es um die Frage geht, ob ein Verstoß der Klägerin gegen die Schadensminderungspflicht vorliegt ( LG Berlin , Urteil vom 14.07.2015, Az.: 14 O 505/14, u.a. in: BeckRS 2015, Nr.: 17096; AG Dortmund , Urteil vom 08.08.2012, Az.: 425 C 6285/12, u.a. in: "juris" Jäckle , VuR 2016, Seiten 60 f. ).

    Solche Aufwendungen kann der Gläubiger von dem Schuldner aber regelmäßig gerade nicht ersetzt verlangen ( BGH , NJW 2009, Seiten 2530 ff.; BGH , NJW 1977, Seite 35; BGH , NJW 1976, Seiten 1256 ff.; OLG Dresden , NJW-RR 1994, Seiten 1139 ff.; OLG Köln , WM 1989, Seiten 246 ff.; LG Berlin , Urteil vom 14.07.2015, Az.: 14 O 505/14, u.a. in: BeckRS 2015, Nr.: 17096; LG Berlin , Urteil vom 20.07.2009, Az.: 5 O 468/08 , u.a. in: "juris"; AG Dortmund , Urteil vom 08.08.2012, Az.: 425 C 6285/12, u.a. in: MDR 2012, Seite 1220 = WuM 2012, Seite 492; AG Kehl , Urteil vom 26.04.2011, Az.: 4 C 19/11, u.a. in: "juris"; Jäckle , VuR 2016, Seiten 60 f.; Jäckle , NJW 2016, Seiten 977 ff. ).

    Die gleichwohl erfolgte Beauftragung eines Inkassoinstituts war somit dann auch nicht notwendig die Klägerin hat damit zumindest ihre Pflicht zur Geringhaltung des Schadens aus § 254 Abs. 2 BGB verletzt ( LG Berlin , Urteil vom 14.07.2015, Az.: 14 O 505/14, u.a. in: BeckRS 2015, Nr.: 17096; AG Dortmund , Urteil vom 08.08.2012, Az.: 425 C 6285/12, u.a. in: MDR 2012, Seite 1220 = WuM 2012, Seite 492; Jäckle , VuR 2016, Seiten 60 f.; Jäckle , NJW 2016, Seiten 977 ff. ).

  • AG Münster, 30.10.2015 - 48 C 2904/15

    Schadensersatz: Kündigung des Mobilfunk-Vertrags

    Die Kosten für einen gleichwohl beauftragten Rechtsanwalt oder Inkassodienstleister sind dann vom Kunden nicht zu erstatten, da insoweit ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht vorliegt (BGH, Urteil vom 06.10.2010, - VIII ZR 271/09 -, NJW 2011, 296; AG Hamm, Urteil vom 13.12.2012, - 24 C 208/12 -, AG Dortmund, Urteil vom 08.08.2012, - 425 C 6285/12; AG Werl, Urteil vom 30.03.2012, - 4 C 102/12 - AG Hannover, Urteil vom 24.09.2009, - 514 C 7041/09 -).
  • AG Dortmund, 06.01.2015 - 425 C 6720/14

    Großvermieter: Kosten vorgerichtlicher Anwaltsmahnung nicht ersatzfähig

    Nachdem das erkennende Gericht (AG Dortmund Urt. v. 8.8.2012 - 425 C 6285/12) und in der Folge dann auch andere Abteilungen des AG Dortmund und andere Gerichte die Erstattungsfähigkeit dieser Inkassokosten abgelehnt hat, hat die Klägerin das Inkassoinstitut wieder liquidiert und das Model des Inkassos über die Berliner Anwaltskanzlei ### ins Leben gerufen.

    Das Gericht (AG Dortmund Urt. v. 8.8.2012 - 425 C 6285/12) hat bereits in seiner Entscheidung zum Konzerninkasso der Klägerin darauf hingewiesen, dass es auch bei einem gewerblichen Großvermieter wie der Klägerin, die Einschaltung eines Anwalts in einfachen Fällen wie dem vorliegenden für nicht notwendig und deshalb auch nicht erstattungsfähig hält.

  • AG Kehl, 25.09.2013 - 5 C 461/13

    Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten bei Schuldnerverzug

    Grundsätzlich obliegt das Forderungsmanagement dem Gläubiger auf eigene Kosten selbst (vgl. AG Dortmund MDR 2012, 1220).
  • AG Hamm, 16.05.2014 - 17 C 443/13

    Kann gewerblicher Großvermieter Inkassokosten geltend machen?

    Die Beauftragung eines Dritten war für die Wahrung und Durchsetzung der Rechte der Klägerin weder erforderlich noch zweckmäßig (vgl. AG Dortmund, Urteil vom 08.08.2012, 425 C 6285/12; BGH, Urteil vom 06.10.2010, VIII ZR 271/09 für nicht erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten eines Großvermieters im Falle einer einfach gelagerten Kündigung wegen Mietrückständen).
  • AG Hamburg-Blankenese, 12.12.2012 - 531 C 216/12

    Nebenkosten: Unklare Regelungen gehen zulasten des Vermieters!

    Es kann insoweit offen bleiben, ob die Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund (WuM 2012, 492) zum Konzerninkasso hier zur Anwendung kommt.
  • AG Gießen, 20.01.2014 - 48 C 197/13
    Der Klägerin als Großvermieterin stehen grundsätzlich keine Inkassokosten zu (vgl. AG Dortmund, WuM 12, 492 und "..." und "...", Kasse machen mit Inkasso WM 12, 475).
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