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AG Pirna, 01.10.2007 - 425 Js 58480/05 |
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Verfahrensgang
- AG Pirna, 01.10.2007 - 425 Js 58480/05
- AG Pirna, 01.10.2007 - 1 Ls 425 Js 58480/05
- LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07
Wird zitiert von ...
- LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07
Rechtsanwaltsvergütung: Entscheidung über die Erstreckung der …
Dem nach Abschluss des Verfahrens durch Urteil des Amtsgerichts Pirna vom 25.04.2007, rechtskräftig seit 03.05.2007, durch die Verteidigerin gestellten Kostenfestsetzungsantrag, mit dem sie die Pflichtverteidigergebühren für die Tätigkeit in allen vier (verbundenen) Verfahren geltend gemacht hatte, wurde im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 05.07.2007 nur insoweit stattgegeben, dass auf Intervention des Bezirksrevisors eine Vergütung als Pflichtverteidigerin lediglich für die Verfahren 425 Js 58480/05 und 425 Js 36183/06 festgesetzt wurde, da in den Verfahren 425 Js 12679/06 und 150 Js 4676/06 weder eine gesonderte Beiordnung noch eine Erstreckung der Wirkungen der Beiordnung ersichtlich sei.Rechtsanwältin XX. ist dem Verurteilten im Verfahren 425 Js 58480/05 als Pflichtverteidigerin beigeordnet worden.