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   AG Dortmund, 07.03.2013 - 426 C 8261/11   

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https://dejure.org/2013,26404
AG Dortmund, 07.03.2013 - 426 C 8261/11 (https://dejure.org/2013,26404)
AG Dortmund, Entscheidung vom 07.03.2013 - 426 C 8261/11 (https://dejure.org/2013,26404)
AG Dortmund, Entscheidung vom 07. März 2013 - 426 C 8261/11 (https://dejure.org/2013,26404)
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  • OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05

    Gestellter Verkehrsunfall - Indizien für eine Unfallprovokation

    Auszug aus AG Dortmund, 07.03.2013 - 426 C 8261/11
    Da unstreitig Vorschäden im fraglichen Bereich des PKWs bestanden haben, obliegt es dem Geschädigten im Rahmen der Darlegungslast zunächst, den Vorschaden sowie dessen Reparatur darzulegen, da sich der Ersatzanspruch leidlich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes erforderlich sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2006, Az.: 1 U 148/05).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus AG Dortmund, 07.03.2013 - 426 C 8261/11
    Die Abtretungserklärung entspricht nicht dem Erfordernis der Bestimmtheit, da aus einer Summe von Forderungen ein nur der Höhe nach bestimmter Betrag abgetreten wird (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2011, Az.: VI ZR 260/10).
  • LG Saarbrücken, 02.05.2014 - 13 S 198/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Anrechnung der nach fiktiver

    Das gilt - jedenfalls unter den hier gegebenen Umständen - auch für die Wiederherstellung vorbeschädigter Kraftfahrzeuge (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. Februar 2005 - I-1 U 146/04, juris; AG Dortmund, Urteil vom 7. März 2013 - 426 C 8261/11, juris; AG Plön Schaden-Praxis 2001, 18 f.; AG Ulm zfs 1990, 408; Pardey in: Geigel aaO, Kap. 9 Rdn. 73; Sanden/Völtz, Sachschadenrecht des Kraftverkehrs, 9. Aufl. Rdn. 214 ff.).
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