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LG Bochum, 13.01.2014 - 43 Js 601/06 |
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Verfahrensgang
- AG Duisburg, 13.11.2013 - 332 Js 804/12
- LG Bochum, 13.01.2014 - 43 Js 601/06
- BGH, 09.06.2015 - 2 ARs 113/15
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.06.2015 - 2 ARs 113/15
Zuständigkeit für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Befassung einer …
Zuständig für die Entscheidung über den Widerruf der mit Beschlüssen des Landgerichts Bochum vom 13. Januar 2014 (Az. II-1 KLs 43 Js 601/06-22/07) und des Amtsgerichts Duisburg vom 13. November 2013 (Az. 82 Ds 332 Js 804/12-232/12) bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung ist die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Duisburg.Zur Vollstreckung der mit Urteil des Landgerichts Bochum vom 18. Juli 2007 (Az. II-1 KLs 43 Js 601/06-22/07) verhängten Freiheitsstrafe fand der Verurteilte am 11. Mai 2013 Aufnahme in die Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn.