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   LG Braunschweig, 28.12.2000 - 43 Qs 52/00   

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LG Braunschweig, 28.12.2000 - 43 Qs 52/00 (https://dejure.org/2000,28805)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 28.12.2000 - 43 Qs 52/00 (https://dejure.org/2000,28805)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 28. Dezember 2000 - 43 Qs 52/00 (https://dejure.org/2000,28805)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 447
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Hildesheim, 13.01.2003 - 12 Qs 6/03

    Zeitpunkt des Entstehens des Erfordernises einer Pflichtverteidigerbestellung im

    Eine Beiordnung hat nach insoweit übereinstimmender Rechtsprechung (vgl. nur Landgericht Braunschweig, StV 2001, 447; StV 1997, 70; Landgericht Hamburg, StV 2000, 17) grundsätzlich auch dann zu erfolgen, wenn das Verfahren schließlich nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt wird.

    Ein derartiger Verfahrensstand ist vielmehr vergleichbar mit dem Stadium, in dem bei erstmaligem Beantragen der Beiordnung eine Entlassung eines Angeklagten nach Maßgabe des § 140 Abs. 1 Nr. 5, letzter Halbsatz StPO bereits bekannt bzw. absehbar ist (vgl. hierzu Landgericht Braunschweig, StV 2001, 447).

  • LG Zweibrücken, 05.09.2023 - 1 Qs 28/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Zwar wird teilweise in der Rechtsprechung und Literatur eine rückwirkende Bestellung dann für zulässig und geboten angesehen, wenn der Antrag auf Beiordnung rechtzeitig gestellt sowie vom Gericht nicht, nicht rechtzeitig, ohne Gründe oder fehlerhaft beschieden wurde (vgl. LG Potsdam, Beschluss vom 25. August 2004 - 24 Qs 90/03 - in StraFo 2004, 381; LG Braunschweig, Beschluss vom 28. Dezember 2000 - 43 Qs 52/00 - in StV 2001, 447; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 4 Qs 10/04 - in StV 2005, 82; Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 4. Aufl., 2020, § 141 Rn. 39; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., 2022, § 142 Rn. 20).
  • LG Berlin, 21.12.2022 - 534 Qs 97/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende bestellung, Zulässigkeit

    Zwar wird teilweise in der Rechtsprechung und Literatur eine rückwirkende Bestellung dann für zulässig und geboten angesehen, wenn der Antrag auf Beiordnung rechtzeitig gestellt sowie vom - Gericht nicht, nicht rechtzeitig, ohne Gründe oder fehlerhaft beschieden wurde (vgl. LG Potsdam, Beschluss vom 25. August 2004 - 24 Qs 90/03 - in StraFo 2004, 381; LG Braunschweig, Beschluss vom 28. Dezember 2000 - 43 Qs 52/00 - in StV 2001, 447; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 4 Qs 10/04 - in StV 2005, 82; Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 4. Aufl., 2020, § 141 Rn. 39; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., 2022, § 142 Rn. 20).
  • KG, 11.08.2017 - 4 Ws 109/17

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung bei absehbarer

    6 Jedenfalls in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die mindestens zwei Wochen vor dem Beginn der Hauptverhandlung liegende Entlassung des Beschuldigtes bekannt oder konkret absehbar ist, fehlt es am vollständigen Vorliegen des gesetzlich normierten Tatbestands und auch an dem dargelegten Grund für die Notwendigkeit der Mitwirkung eines Verteidigers, sodass grundsätzlich schon die Beiordnung ausscheidet (vgl. LG Hildesheim NStZ-RR 2003, 115; LG Braunschweig StV 2001, 447), diese also nicht etwa (vorübergehend) zunächst zu erfolgen hat und die Pflichtverteidigerbestellung sodann - absehbar - wieder aufzuheben ist.
  • LG Berlin, 20.06.2023 - 534 Qs 97/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Zwar wird teilweise in der Rechtsprechung und Literatur eine rückwirkende Bestellung dann für zulässig und geboten angesehen, wenn der Antrag auf Beiordnung rechtzeitig gestellt sowie vom Gericht nicht, nicht rechtzeitig, ohne Gründe oder fehlerhaft beschieden wurde (vgl. LG Potsdam, Beschluss vom 25. August 2004 - 24 Qs 90/03 - in StraFo 2004, 381; LG Braunschweig, Beschluss vom 28. Dezember 2000 - 43 Qs 52/00 - in StV 2001, 447; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 4 Qs 10/04 - in StV 2005, 82; Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 4. Aufl., 2020, § 141 Rn. 39; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 142 Rn. 20).
  • LG Kassel, 21.12.2010 - 3 Qs 311/10

    Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers trotz beabsichtigter

    Liegen die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vor und ist der Antrag auf Beiordnung bereits gestellt, indessen aufgrund gerichtsinterner Vorgänge nicht beschieden worden, bevor eine Einstellung absehbar wurde, so ist ein Interesse anzunehmen, dem Verteidiger notfalls auch nachträglich einen Vergütungsanspruch zu sichern (vgl. LG Braunschweig, StV 2001, 447; LG Hamburg, StV 2000, 17 ).
  • LG Braunschweig, 06.07.2006 - 7 Qs 198/06

    Beiordnungsantrag; Beiordnungsbeschluss; nachträgliche

    Soweit das OLG Koblenz (StV 1995, 537) und verschiedene Landgerichte (z.B. LG Potsdam, StV 2005, 83, LG Berlin, StV 205, 83, LG Bremen, StV 204, 126, siehe auch LG Braunschweig, Beschlüsse vom 28.12.2000, - 43 Qs 52/00 - , StV 2001, 447 und 25.07.1996, - 35 Qs 56/96 - , StV 1997, 70) die Ansicht vertreten, in derartigen Fällen dürfte sich ein gerichtsinterner Fehler nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken, ist diese Ansicht mit Sinn und Vorschrift der Pflichtverteidigerbestellung nicht vereinbar.
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