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   VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14   

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https://dejure.org/2014,40921
VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14 (https://dejure.org/2014,40921)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11.12.2014 - 43-IV-14 (https://dejure.org/2014,40921)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 43-IV-14 (https://dejure.org/2014,40921)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO kommt einer Sache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu, wenn sie eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss vom 27. März 2003, BGHZ 154, 288 [291]).

    Ein solcher Anlass besteht für die Entwicklung höchstrichterlicher Leitsätze nur dann, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGHZ 154, 288 [292]).

    weiter, dass über den Einzelfall hinaus ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung des Revisionsgerichts besteht (BGHZ 154, 288 [292 ff.]).

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14
    Das von der Beschwerdeführerin herangezogene Urteil des Bundesgerichtshofs zur Bestimmung der Höhe ersatzfähiger Kraftfahrzeugsachverständigenkosten (Urteil vom 11. Februar 2014 - VI ZR 225/13 - NJW 2014, 1947) rechtfertigt ungeachtet dessen keine andere Beurteilung, dass das in jenem Verfahren zu Grunde liegende, nicht beanstandete Gesamthonorar einen deutlich höheren Nebenkostenanteil enthielt; denn es betraf in Bezug auf die Höhe der Nebenkosten die Frage, ob allein der Umstand, dass die vom Schadensgutachter abgerechneten Nebenkosten die aus der BVSKHonorarbefragung ersichtlichen Höchstsätze überschreiten, einen Verstoß des Geschädigten gegen seine Pflicht zur Schadensminderung (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB) indizierte.

    a) Die Rüge, das Oberlandesgericht habe die Maßstäbe aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 2014 (- VI ZR 225/13 - NJW 2014, 1947) unter Verstoß gegen ihren Anspruch auf rechtliches Gehör außer Betracht gelassen, greift hier schon deswegen nicht durch, weil nach der insoweit rechtlich maßgeblichen Beurteilung des Oberlandesgerichts dieses Urteil in der entscheidungserheblichen Frage eine andere Sachverhaltskonstellation betraf und daher dessen Nichtberücksichtigung im Prozessrecht eine Stütze findet.

  • VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 81-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14
    Eine Entziehung des gesetzlichen Richters liegt auch dann vor, wenn ein Gericht in willkürlicher Weise ein nur bei Zulassung statthaftes Rechtsmittel gegen seine Entscheidung versagt, sofern diese Versagung - wie nach § 544 ZPO i.V.m. § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO bis 31. Dezember 2014 die Nichtzulassung der Revision in Zivilverfahren mit einem Beschwerdewert bis zu 20.000 EUR - nicht mit einem Rechtsbehelf angreifbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 12. Juli 2001 - Vf. 94-IV-00; BVerfG, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 - juris Rn. 18).

    Die sich hieran anschließende Bewertung, die einfach-rechtlich zweifelhaft sein mag, überprüft der Verfassungsgerichtshof dagegen nur darauf, ob diese schlechthin unvertretbar, mithin willkürlich ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 24. September 2008 - Vf. 70-IV-08).

  • BGH, 18.09.2003 - V ZB 9/03

    Begriff der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14
    Die Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage kann sich darüber hinaus, auch wenn sich an ihr kein Streit in Rechtsprechung oder Literatur entzündet hat, aus ihrem Gewicht für die beteiligten Verkehrskreise ergeben (BGH, Beschluss vom 18. September 2003, NJW 2003, 3765 f.) Zur Fortbildung des Rechts im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 ZPO ist die Revision zuzulassen, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen.
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage nach dieser Rechtsprechung insbesondere dann, wenn sie vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden worden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn dazu in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010, NJW-RR 2010, 1047; Beschluss vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12 - juris).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14
    Lässt ein Fachgericht ein Rechtsmittel nicht zu, müssen die Urteilsgründe den Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Gericht dabei ein von der jeweiligen Rechtsordnung grundsätzlich eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv gemacht hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2001, BVerfGE 104, 220 [231 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14
    Unterlässt das Fachgericht eine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung, kommt eine Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. August 2010, GRUR 2010, S. 999, Rn. 49 f., m.w.N. [zur Vorlagepflicht gemäß Art. 267 AEUV]).
  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

    Zum unerlaubten Filesharing im Internet

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14
    Eine Entziehung des gesetzlichen Richters liegt auch dann vor, wenn ein Gericht in willkürlicher Weise ein nur bei Zulassung statthaftes Rechtsmittel gegen seine Entscheidung versagt, sofern diese Versagung - wie nach § 544 ZPO i.V.m. § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO bis 31. Dezember 2014 die Nichtzulassung der Revision in Zivilverfahren mit einem Beschwerdewert bis zu 20.000 EUR - nicht mit einem Rechtsbehelf angreifbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 12. Juli 2001 - Vf. 94-IV-00; BVerfG, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 - juris Rn. 18).
  • OLG Dresden, 19.02.2014 - 7 U 111/12

    Einziehungsabgetretener Forderung auf Erstattung von Sachverständigenhonorar;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14
    Mit ihrer am 10. Juli 2014 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. Februar 2014 (7 U 111/12) sowie den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 3. Juni 2014 über die Anhörungsrüge gegen dieses Urteil.
  • VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt unter diesem Gesichtspunkt nur dann vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 94-IV-00

    Versagung der Zulassung zur Prüfung als Wirtschaftsprüfer; Anforderungen an die

  • VerfGH Sachsen, 24.09.2008 - 70-IV-08
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 94-IV-12
  • BGH, 24.04.2013 - XII ZR 159/12

    Mitverpflichtung des Ehegatten: Enthaftung des Ehegatten aus einem

  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 96-IV-19
    Lässt ein Fachgericht ein Rechtsmittel nicht zu, müssen die Entscheidungsgründe den Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Gericht dabei ein von der jeweiligen Rechtsordnung grundsätzlich eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv gemacht hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 24-IV18; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14, m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 89-IV-14

    Grundhonorar und Nebenkosten des Sachverständigen können getrennt geprüft werden

    Es ist jedenfalls im Ansatz aus der hier allein maßgeblichen verfassungsrechtlichen Perspektive unbedenklich, im Rahmen der freieren Stellung des Tatrichters bei der Schadensbemessung nach § 287 Abs. 1 ZPO die im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB tatsächlich erforderlichen Kosten für die unterschiedlichen Positionen der Sachverständigenrechnung getrennt zu betrachten (so schon SächsVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14).

    Hierbei handelt es sich um einen in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Ansatz (OLG Dresden, Urteil vom 19. Februar 2014 - 7 U 111/12, vgl. hierzu SächsVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14), der in Teilen der Literatur Zustimmung erfahren hat (vgl. etwa Nugel, jurisPR-VerkR 22/2014 Anm. 2).

  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 138-IV-21

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine Abschleppmaßnahme; Verwerfung des

    Lässt ein Fachgericht ein Rechtsmittel nicht zu, müssen die Entscheidungsgründe den Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Gericht dabei ein von der jeweiligen Rechtsordnung grundsätzlich eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv gemacht hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 24-IV-18; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 56-IV-20
    verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 3-IV-18
    Lässt ein Fachgericht ein Rechtsmittel nicht zu, müssen die Entscheidungsgründe den Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Gericht dabei ein von der jeweiligen Rechtsordnung grundsätzlich eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv gemacht hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14 [zu Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf], m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16
    Lässt ein Fachgericht ein Rechtsmittel nicht zu, müssen die Entscheidungsgründe den Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Gericht dabei ein von der jeweiligen Rechtsordnung grundsätzlich eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv gemacht hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14, m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 82-IV-15
    Die sich hieran anschließende Bewertung überprüft der Verfassungsgerichtshof dagegen selbst dann, wenn sie einfach-rechtlich zweifelhaft sein mag, nur darauf, ob diese schlechthin unvertretbar, mithin willkürlich ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 60-IV-14
    Lässt ein Fachgericht ein Rechtsmittel nicht zu, müssen die Urteilsgründe den Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Gericht dabei ein von der jeweiligen Rechtsordnung grundsätzlich eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv gemacht hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14, m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 24-IV-18

    Begründen einer Verfassungsbeschwerde i.R.d. Frist durch Darlegen der Möglichkeit

    Lässt ein Fachgericht ein Rechtsmittel nicht zu, müssen die Entscheidungsgründe den Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Gericht dabei ein von der jeweiligen Rechtsordnung grundsätzlich eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv gemacht hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14, m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 94-IV-16

    Kfz-Sachverständigenkosten und Kappung der Nebenkosten auf 25% des Grundhonorars

    Gegen diesen einfachrechtlichen Ansatz ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts einzuwenden (vgl. hierzu schon SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14 zu OLG Dresden, Urteil vom 19. Februar 2014 - 7 U 111/12).
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 151-IV-15
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