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Rechtsprechung
   EuGH, 12.02.2009 - C-39/08, C-43/08   

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https://dejure.org/2009,94
EuGH, 12.02.2009 - C-39/08, C-43/08 (https://dejure.org/2009,94)
EuGH, Entscheidung vom 12.02.2009 - C-39/08, C-43/08 (https://dejure.org/2009,94)
EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - C-39/08, C-43/08 (https://dejure.org/2009,94)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • markenmagazin:recht

    Gleichbehandlung von Markenanmeldungen - Zur Bindungswirkung von Voreintragungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Bild digital

    Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG - Anträge auf Eintragung einer Marke - Einzelfallprüfung - Nichtberücksichtigung der früheren Entscheidungen - Offenkundige Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    ZVS

    Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG - Anträge auf Eintragung einer Marke - Einzelfallprüfung - Nichtberücksichtigung der früheren Entscheidungen - Offenkundige Unzulässigkeit

  • EU-Kommission PDF

    Bild digital (anciennement Bild.T-Online.de)

    Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG - Anträge auf Eintragung einer Marke - Einzelfallprüfung - Nichtberücksichtigung der früheren Entscheidungen - Offenkundige Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Bild digital (anciennement Bild.T-Online.de)

    Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG - Anträge auf Eintragung einer Marke - Einzelfallprüfung - Nichtberücksichtigung der früheren Entscheidungen - Offenkundige Unzulässigkeit“

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Markenamt nicht an vorangegangene Entscheidungen gebunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • gewrs.de PDF, S. 29 (Entscheidungsbesprechung)

    Bindungswirkung von Voreintragungen und Gleichbehandlung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundespatentgerichts (Deutschland) eingereicht am 4. Februar 2008 - Markenrechtssache mit den Beteiligten: Bild.T-Online.de AG & Co. KG und dem Präsidenten des Deutschen Patent- u. Markenamts

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundespatentgericht (Deutschland) - Auslegung von Art. 3 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 40, S. 1) -Beurteilung von ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 667
  • EuZW 2009, 388
 
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Wird zitiert von ... (802)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-39/08
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteil vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat außerdem festgestellt, dass es ihm in Ausnahmefällen dennoch obliegt, zur Prüfung seiner eigenen Zuständigkeit die Umstände zu untersuchen, unter denen er von dem innerstaatlichen Gericht angerufen wird, und dass er die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen kann, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil PreussenElektra, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-39/08
    Zudem kann die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats zwar die Eintragung einer mit der angemeldeten Marke identischen Marke für identische Waren oder Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat berücksichtigen, doch ergibt sich daraus nicht, dass sie durch eine solche Entscheidung gebunden wäre, denn die Eintragung einer Marke hängt in jedem Einzelfall von besonderen, im Rahmen ganz bestimmter Umstände anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, dass die Marke nicht unter eines der in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 89/104 aufgeführten Eintragungshindernisse fällt (Urteil vom 12. Februar 2004, Henkel, C-218/01, Slg. 2004, I-1725, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat betont, dass die Eintragung einer identischen Marke für identische Waren oder Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat für die Entscheidung der zuständigen Behörde, die Anmeldung einer bestimmten Marke zur Eintragung zuzulassen oder zurückzuweisen, jedenfalls nicht maßgebend sein kann (Urteil Henkel, Randnr. 63).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-39/08
    Die Tatsache, dass eine Marke in einem ersten Mitgliedstaat für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eingetragen wurde, kann daher keinen Einfluss auf die Frage haben, ob eine ähnliche Marke, deren Eintragung in einem zweiten Mitgliedstaat für ähnliche Waren oder Dienstleistungen beantragt wird, unter eines der Eintragungshindernisse des Art. 3 der Richtlinie 89/104 fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, Slg. 2004, I-1619, Randnrn.
  • EuGH, 09.10.1984 - 188/83

    Witte / Parlament

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-39/08
    Daraus folgt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann, um eine identische Entscheidung zu erlangen (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1984, Witte/Parlament, 188/83, Slg. 1984, 3465, Randnr. 15, und vom 4. Juli 1985, Williams/Rechnungshof, 134/84, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-39/08
    47 bis 51, und vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Randnr. 48, sowie Beschluss vom 13. Februar 2008, 1ndorata-Serviços e Gestão/HABM, C-212/07 P, Randnrn.
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-39/08
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die zuständige Behörde eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung allein auf der Grundlage der Gemeinschaftsregelung und nicht anhand ihrer vorherigen Entscheidungspraxis zu beurteilen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 2005, BioID/HABM, C-37/03 P, Slg. 2005, I-7975, Randnrn.
  • EuGH, 04.07.1985 - 134/84

    Williams / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-39/08
    Daraus folgt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann, um eine identische Entscheidung zu erlangen (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1984, Witte/Parlament, 188/83, Slg. 1984, 3465, Randnr. 15, und vom 4. Juli 1985, Williams/Rechnungshof, 134/84, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14).
  • EuGH, 13.02.2008 - C-212/07

    Indorata-Serviços e Gestão / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-39/08
    47 bis 51, und vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Randnr. 48, sowie Beschluss vom 13. Februar 2008, 1ndorata-Serviços e Gestão/HABM, C-212/07 P, Randnrn.
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Etwaige Entscheidungen über ähnliche Anmeldungen sind zwar, soweit sie bekannt sind, im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen, ob im gleichen Sinn zu entscheiden ist oder nicht; sie sind aber keinesfalls bindend (vgl. EuGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - C39 und 43/08, GRUR 2009, 667 Rn. 17 und 19 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart).

    Da das Bundespatentgericht das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zutreffend bejaht hat, kommt es auf die weiteren Voreintragungen nicht an, weil zum einen aus zu Unrecht vorgenommenen Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH, GRUR 2009, 667 Rn. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 59/09, GRUR 2011, 230 Rn. 12 = WRP 2011, 347 - SUPERgirl; Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 61/09, WRP 2011, 349 Rn. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Das Bundespatentgericht ist mit Recht davon ausgegangen, dass sich aus dem Umstand der bisherigen Eintragungs- und Entscheidungspraxis im Zusammenhang mit Marken, die den Wortbestandteil "gute Laune" aufweisen, keine Bindungs- oder Indizwirkung für die im vorliegenden Verfahren vorzunehmende Beurteilung des Schutzhindernisses der fehlenden Unterscheidungskraft ergibt (vgl. EuGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - C39/08 und 43/08, GRUR 2009, 667 Rn. 17 und 19 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 61/09, WRP 2011, 349 Rn. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche; BGH, GRUR 2014, 569 Rn. 30 - HOT).
  • BGH, 02.10.2012 - I ZB 89/11

    READY TO FUCK

    Etwaige Entscheidungen über ähnliche Anmeldungen sind zwar, soweit sie bekannt sind, im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen, ob im gleichen Sinn zu entscheiden ist oder nicht; sie sind aber keinesfalls bindend (vgl. EuGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - C39 und 43/08, GRUR 2009, 667 Rn. 17 und 19 - Bild-digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart).

    Da das Bundespatentgericht das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG zutreffend bejaht hat, kommt es auf die weiteren Voreintragungen nicht an, weil zum einen aus zu Unrecht vorgenommenen Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgewichen werden darf (vgl. EuGH, GRUR 2009, 667 Rn. 18 - Bild-digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 59/09, GRUR 2011, 230 Rn. 12 = WRP 2011, 347 - SUPERgirl; Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 61/09, WRP 2011, 349 Rn. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 16.06.2008 - 1 W 25/08, 1 W 43/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21219
OLG Rostock, 16.06.2008 - 1 W 25/08, 1 W 43/08 (https://dejure.org/2008,21219)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16.06.2008 - 1 W 25/08, 1 W 43/08 (https://dejure.org/2008,21219)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16. Juni 2008 - 1 W 25/08, 1 W 43/08 (https://dejure.org/2008,21219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwertbemessung: Wert eines Klageanspruches auf Befreiung von einer Verbindlichkeit; Verschlechterungsverbot im Verfahren der Streitwertbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anmeldung des Ausscheidens eines Kommanditisten einer Grundstücks GmbH & Co. KG ins Handelsregister; Maßgeblichkeit des Betrages der Schuld bei der Frage über die Befreiung von einer Bürgschaftsverpflichtung

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung des Ausscheidens eines Kommanditisten einer Grundstücks GmbH & Co. KG ins Handelsregister; Maßgeblichkeit des Betrages der Schuld bei der Frage über die Befreiung von einer Bürgschaftsverpflichtung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 30.04.1993 - 5 WF 61/93
    Auszug aus OLG Rostock, 16.06.2008 - 1 W 25/08
    Verlangt ein Gesamtschuldner von dem anderen Gesamtschuldner Befreiung von einer Verbindlichkeit, so ist sein Anteil an der Gesamtschuld im Innenverhältnis anzusetzen (dazu OLG Hamburg, JurBüro 1980, 279; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 57; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O.; Musielak, ZPO, 5. Aufl., § 3 Rn. 24; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rn. 48).
  • OLG Brandenburg, 05.03.1998 - 10 W 39/97

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde; Zulässigkeit der Abänderung auch zum

    Auszug aus OLG Rostock, 16.06.2008 - 1 W 25/08
    Eine Abänderung zum Nachteil des Beschwerdeführers ist somit zulässig; es besteht also kein Verschlechterungsverbot im Verfahren der Streitwertbeschwerde (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 97, 136; OLG Brandenburg, JurBüro 1998, 418; OLG Karlsruhe, JurBüro 1998, 419; LAG Erfurt, MDR 2001, 538; Zöller/Herget, a.a.O., § 3 Rn. 13; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., § 68 GKG Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.1997 - 2 W 15/97

    Streitwert bei Antrag auf Regelunterhalt und Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Rostock, 16.06.2008 - 1 W 25/08
    Eine Abänderung zum Nachteil des Beschwerdeführers ist somit zulässig; es besteht also kein Verschlechterungsverbot im Verfahren der Streitwertbeschwerde (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 97, 136; OLG Brandenburg, JurBüro 1998, 418; OLG Karlsruhe, JurBüro 1998, 419; LAG Erfurt, MDR 2001, 538; Zöller/Herget, a.a.O., § 3 Rn. 13; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., § 68 GKG Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.05.1985 - 2 U 37/85
    Auszug aus OLG Rostock, 16.06.2008 - 1 W 25/08
    Grundsätzlich richtet sich der Wert eines Klageanspruchs auf Befreiung von einer Verbindlichkeit - wie der Beklagte ihn vorliegend mit der Widerklage verfolgt - nach dem vom (Wider-) Kläger genannten Geldbetrag der Verbindlichkeit (vgl. BGH, MDR 1995, 196; BAG, MDR 1960, 616; OLG Köln, MDR 1985, 769; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn. 819; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., Anh § 3 Rn. 27; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rn. 28).
  • LAG Thüringen, 14.11.2000 - 8 Ta 134/00

    Streitwert: mehrere Kündigungen - unterschiedlicher Lebenssachverhalt

    Auszug aus OLG Rostock, 16.06.2008 - 1 W 25/08
    Eine Abänderung zum Nachteil des Beschwerdeführers ist somit zulässig; es besteht also kein Verschlechterungsverbot im Verfahren der Streitwertbeschwerde (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 97, 136; OLG Brandenburg, JurBüro 1998, 418; OLG Karlsruhe, JurBüro 1998, 419; LAG Erfurt, MDR 2001, 538; Zöller/Herget, a.a.O., § 3 Rn. 13; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., § 68 GKG Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 18.10.1979 - 15a WF 20/79

    Streitwert: Gesamtschuldner - Freistellung - Innenverhältnis

    Auszug aus OLG Rostock, 16.06.2008 - 1 W 25/08
    Verlangt ein Gesamtschuldner von dem anderen Gesamtschuldner Befreiung von einer Verbindlichkeit, so ist sein Anteil an der Gesamtschuld im Innenverhältnis anzusetzen (dazu OLG Hamburg, JurBüro 1980, 279; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 57; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O.; Musielak, ZPO, 5. Aufl., § 3 Rn. 24; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rn. 48).
  • BAG, 04.04.1960 - 2 AZR 448/59

    Schadenersatzverpflichtung - Klage auf Befreiung - Wert des Streitgegenstandes -

    Auszug aus OLG Rostock, 16.06.2008 - 1 W 25/08
    Grundsätzlich richtet sich der Wert eines Klageanspruchs auf Befreiung von einer Verbindlichkeit - wie der Beklagte ihn vorliegend mit der Widerklage verfolgt - nach dem vom (Wider-) Kläger genannten Geldbetrag der Verbindlichkeit (vgl. BGH, MDR 1995, 196; BAG, MDR 1960, 616; OLG Köln, MDR 1985, 769; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn. 819; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., Anh § 3 Rn. 27; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rn. 28).
  • LG Saarbrücken, 16.12.2013 - 12 O 196/12

    Kraftfahrzeugkaufvertrag: Rücktrittsrecht nach gescheiterten

    Der Antrag auf Freistellung von der restlichen Darlehensverbindlichkeit ist mit dem Betrag anzusetzen, in dessen Höhe das Darlehen noch valutiert und wegen dem Befreiung begehrt wird (vgl. BGH, Beschl. v. 15. November 1994 - XI ZR 174/94, NJW-RR 1995, 362; OLG Rostock, OLGR 2009, 223).
  • KG, 28.09.2009 - 22 W 47/09

    Streitwert einer Klage auf Duldung von Modernisierungs-, Instandsetzungs- und

    Das Verbot der Schlechterstellung des Beschwerdeführers gilt nach ganz herrschender Ansicht im Verfahren über die Streitwertbeschwerde nicht (vgl. Schneider/Herget, a.a.O., Rdn. 5; (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16. Juni 2008 - - 1 W 25/08 und 1 W 43/08 - OLGR Rostock 2009, 223; OLG Düsseldorf, OLGR 97, 136; OLG Brandenburg, JurBüro 1998, 418; OLG Karlsruhe, JurBüro 1998, 419; LAG Erfurt, MDR 2001, 538; Zöller/ Herget, ZPO, 27. Aufl., § 3 Rn. 13; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 68 GKG Rdn. 19 m.w.N.).
  • OLG Celle, 16.07.2009 - 2 W 188/09

    Berücksichtigung von Darlehenszinsen bei der Streitwertbemessung; Zulässigkeit

    Ungeachtet dessen gilt im Rahmen einer Streitwertbeschwerde wegen der Möglichkeit, den Streitwert von Amts wegen abzuändern, auch kein Verschlechterungsverbot (vgl. OLG Rostock, OLGR 2009, 223 ff., zitiert nach JURIS Rdz. 13. Brandenburgisches OLG JurBüro 1997, 196).
  • OLG Karlsruhe, 11.09.2013 - 18 WF 164/13

    Verfahrenswert der Zustimmung zur Veräußerung eines in gemeinschaftlichem

    Der Wert eines Antrags auf Befreiung von einer Verbindlichkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Geldbetrag der Verbindlichkeit (BGH NJW-RR 1990, 958; BGH MDR 1995, 196 ; OLG Rostock OLGR 2009, 223; OLG Köln MDR 1985, 769).

    Verlangt ein Gesamtschuldner von dem anderen Gesamtschuldner Befreiung von einer Verbindlichkeit, so ist dessen Anteil an der Gesamtschuld des noch valutierten Darlehens im Innenverhältnis anzusetzen (OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 57 ; OLG Rostock OLGR 2009, 223; Musielak/Heinrich, ZPO , 9. Auflage 2012, § 3 Rz. 24 Stichwort "Befreiung"; Zöller/Herget, ZPO , 29. Auflage 2012, § 3 Rz. 16 Stichwort "Befreiung"; MünchKomm/Wöstmann, ZPO , 3. Auflage 2008, § 3 Rz. 72).

  • LG München I, 19.09.2022 - 36 T 6052/22

    Streitwert für die Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung

    Das Beschwerdegericht kann anlässlich des Beschwerdeverfahrens eine Abänderung des Streitwerts nach § 63 Abs. 3 S. 1 GKG von Amts wegen vornehmen; ein Verböserungsverbot (Verbot der reformatio in peius) gilt wegen der Besonderheiten der Regelung des § 63 Abs. 3 S. 1 GKG, solange das Gericht den Streitwert von Amts wegen abändern kann, nicht (allgM, vgl. nur Hartmann/Toussaint/Toussaint Rn. 19 mwN; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, § 13 Rz. 85; OLG Stuttgart BeckRS 2019, 24599; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2016, 05479; NdsOVG BeckRS 2015, 43710; 2008, 33691; OVG NRW BeckRS 2014, 53353; 2011, 53090; OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 22355; 2009, 23458; OLG Rostock BeckRS 2008, 24032; BayVGH BeckRS 2008, 28035; LG Hamburg BeckRS 2012, 24857; BayLSG BeckRS 2016, 72222; 2015, 68588; LAG Nürnberg JurBüro 2009, 196; LAG Düsseldorf BeckRS 2016, 67323; aA ohne Begründung OLG München BeckRS 2016, 04754; vgl. ausf.
  • LSG Hessen, 15.07.2009 - L 4 KA 71/09

    Bildung eines einheitlichen Streitwerts aufgrund der Verbindung eines

    Das Verschlechterungsverbot gilt hier nicht (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 W 25/08, 1 W 43/08 - LS Nr. 3 und Rdnr. 13 m. w. N.).
  • LSG Hessen, 23.09.2009 - L 4 KA 71/09

    Festsetzung des Streitwertes in versorgungsärztlichen Honorarstreitigkeiten

    Das Verschlechterungsverbot gilt hier nicht (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 W 25/08, 1 W 43/08 - LS Nr. 3 und Rdnr. 13 m. w. N.).
  • BGH, 18.08.2014 - II ZR 351/12

    Änderung des Streitwerts für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach § 63

    Davon abgesehen wird auch für den auf Befreiung gerichteten Leistungsantrag eines Gesamtschuldners gegen den anderen verbreitet angenommen, dass nur der Anteil des Klägers an der Gesamtschuld im Innenverhältnis anzusetzen sei (Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 3 Rn. 16 "Befreiung"; MünchKomm- ZPO/Wöstmann, 4. Aufl., § 3 Rn. 73; Musielak/Heinrich, ZPO, 11. Aufl., § 3 Rn. 24 "Befreiung von einer Verbindlichkeit"; OLG Rostock, OLGR 2009, 223, 224).
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   RG, 10.07.1909 - Rep. V. 43/08   

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https://dejure.org/1909,224
RG, 10.07.1909 - Rep. V. 43/08 (https://dejure.org/1909,224)
RG, Entscheidung vom 10.07.1909 - Rep. V. 43/08 (https://dejure.org/1909,224)
RG, Entscheidung vom 10. Juli 1909 - Rep. V. 43/08 (https://dejure.org/1909,224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Über Kündigung und Ausklagung von Nachlaßverbindlichkeiten beim Vorhandensein mehrerer Miterben. Verhältnis der Gesamtschuldklage des § 2058 zur Gesamthandklage des § 2059 Abs. 2 BGB. 2. Einrede der mangelnden Passivlegitimation und notwendige Streitgenossenschaft unter ...

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 71, 366
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 18.05.2001 - V ZR 353/99

    Grundbuchberichtigung nach Parzellenverwechslung; Erlaß eines Teilurteils bei

    Dies ist jedoch unschädlich, denn auch wenn der Kläger in zweiter Instanz wiederum einen Anspruch geltend macht, den alle Mitglieder der Erbengemeinschaft wegen ihrer gemeinschaftlichen Verfügungsbefugnis über das Nachlaßvermögen (§ 400 Abs. 1, 2 ZGB, Art. 235 § 1 Abs. 1 EGBGB) nur gemeinsam erfüllen können (vgl. Senat, BGHZ 131, 376, 379), braucht er seine Klage nicht auf diejenigen notwendigen Streitgenossen zu erstrecken, die - wie die Beklagten zu 9 und zu 11 - die von ihm begehrte Leistung außergerichtlich anerkannt haben (Senat, Urt. v. 26. Oktober 1990, V ZR 105/89, NJW-RR 1991, 333, 334; Urt. v. 25. Oktober 1991, V ZR 196/90, NJW 1992, 1101, 1102) oder gegen die - wie im Falle der Beklagten zu 4, 5, 8, 12 und 21 - ein rechtskräftiger Titel vorliegt (vgl. RGZ 71, 366, 371; 93, 292, 295; MünchKom-ZPO/Schilken, 2. Aufl., § 62 Rdn. 39, 34).
  • BGH, 24.04.1963 - V ZR 16/62
    Die Klägerin macht einen Anspruch auf Auflassung und Bewilligung der Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch geltend, der ihrem Rechtsvorgänger Dr. Leon gegen dessen Vater Efraim zustande Es handelt sich somit um eine Forderung gegen einen Nachlaß" Der Gläubiger einer solchen hat bis zur Teilung des Nachlasses die Wahl, ob or die Gesamtschuldklage des § 2058 BGB oder die Gosamthandklage des .§ 2059 Abs" 2 BGB erheben will (RGZ 71;, 366, 370; Palandt, BGB 22" Aufl" § 2058 Anm" 3; Staudinger, BGB 11" Aufl" § 2058 Anm" 5)" Im Zweifelsfall muß die Auslegung des Klageantrages und der Klagegründe ergeben, welche der beiden möglichen Klagen erhoben ist (RGRK BGB 11" Aufl" § 2059 Anm" 12)" Handelt es sich, wie im vor liegenden Falle, um eine Klage auf Auflassung, so kann es sich, da die Miterben nur gemeinsam über das Nachlaßgrundstück verfügen können (§ 2040 BGB), allein schon deswegen um eine Klage nach § 2059 Abs" 2 BGB handeln" Die Klage auf Auflassung gegen Miterben kann jedoch auch eine Ge samtschuldklage im Sinne des § 2058 BGB darstellen, nämlich dann, wenn mit der Klage die Herbeiführung der Auflassung erstrebt wird (RGZ 71, 366, 370), also nicht der unmittelbare Vollzug dor Auflassungserklärung (Staudinger aaO § 2059 Anm« 2 und § 2040 Anm. 20; RGRK BGB aaO § 2040 Anm" 6).
  • BGH, 29.03.2023 - IV ZR 70/22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig

    Dabei kann dahinstehen, ob - wie das Berufungsgericht angenommen hat - die Beklagten aus materiell-rechtlichen Gründen notwendige Streitgenossen sind (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 1996 - V ZR 246/94, BGHZ 131, 376 unter II 2 [juris Rn. 7]; vom 24. April 1963 - V ZR 16/62, NJW 1963, 1611, 1612; vom 8. Juni 1962 - V ZR 171/61, NJW 1962, 1722 f.; RGZ 71, 366, 369 ff.; Zöl-ler/Althammer, ZPO 34. Aufl. § 62 Rn. 17; BeckOK ZPO/Dressler, 47. Ed. § 62 Rn. 26 [Stand: 1. Dezember 2022]; MünchKomm-ZPO/Schultes, 6. Aufl. § 62 Rn. 32).
  • BGH, 05.12.1969 - V ZR 159/66

    Zwangsvollstreckung in den ungeteilten Nachlaß; fehlerhafte Beitrittszulassung

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  • BGH, 05.02.1954 - V ZR 35/53

    Rechtsmittel

    Die Heranziehung der Beklagten zu 1) bis 6) zu den Kosten als Gesamtschuldner ist bedenkenfrei, wenn sie auch in der Hauptsache nicht als solche, sondern als Gesamthandschuldner wegen einer unteilbaren Leistung verurteilt worden sind (vgl. RGZ 71, 366 [370/371]).
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Rechtsprechung
   EGMR, 28.11.2019 - 43/08   

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https://dejure.org/2019,47904
EGMR, 28.11.2019 - 43/08 (https://dejure.org/2019,47904)
EGMR, Entscheidung vom 28.11.2019 - 43/08 (https://dejure.org/2019,47904)
EGMR, Entscheidung vom 28. November 2019 - 43/08 (https://dejure.org/2019,47904)
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Wird zitiert von ... (2)

  • EGMR, 31.08.2021 - 66984/14

    ASSOCIAZIONE POLITICA NAZIONALE LISTA MARCO PANNELLA c. ITALIE

    Elle estime qu'en procédant ainsi, l'AGCOM s'est clairement écartée de sa pratique en la matière (délibérations nos 22/06/CONS, 22/08/CSP, 24/08/CSP, 43/08/CSP et 160/06/CSP), qui aurait consisté à vérifier le respect du pluralisme pour chaque émission prise séparément.
  • VG Bremen, 02.10.2014 - 3 K 1250/13
    Davon abzugrenzen sind innere Unruhe und Spannungen wie Tumulte, vereinzelt auftretende Gewalttaten und andere ähnliche Handlungen, die nicht als bewaffnete Konflikte gelten (BVerwG, Urt. v. 24.6.2008 - 10 C 43/08 - juris Rn. 7).
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