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   EGMR, 15.11.2011 - 43005/07   

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https://dejure.org/2011,51519
EGMR, 15.11.2011 - 43005/07 (https://dejure.org/2011,51519)
EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011 - 43005/07 (https://dejure.org/2011,51519)
EGMR, Entscheidung vom 15. November 2011 - 43005/07 (https://dejure.org/2011,51519)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EGMR, 28.04.2005 - 41604/98

    Recht auf Achtung des Privatlebens und der Wohnung (Einsatz von Durchsuchungen

    Auszug aus EGMR, 15.11.2011 - 43005/07
    In ihrer Begründung nahm die Beschwerdeführerin ausdrücklich auf die vom Gerichtshof in der Rechtssache B. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 41604/98, ECHR 2005-IV, angeführten Gründe Bezug.

    Unter Bezugnahme auf die Begründung des Gerichthofs in der Rechtssache B. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 41604/98, Rdnr. 49, ECHR 2005-IV, brachte die Beschwerdeführerin vor, die Tachoscheibe sei für die Identifizierung des Verantwortlichen nicht erforderlich gewesen, da J. S., der mutmaßliche Fahrer, später seinen Einspruch zurückgezogen und die Ordnungswidrigkeit vor dem Amtsgericht Limburg eingeräumt habe.

    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt (B. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 41604/98, Rdnr. 31 ECHR 2005-IV, N. ./. Deutschland, 16. Dezember 1992, Rdnr. 30, Band A Nr. 251-B), dass der Begriff der "Wohnung" in Artikel 8 Abs. 1 den eingetragenen Sitz, Niederlassungen und sonstige Geschäftsräume eines Unternehmens umfasst.

  • LG Oldenburg, 15.03.2016 - 5 Qs 99/16

    Durchsuchung der Geschäftsräume und Fahrzeuge wegen

    Während teilweise bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen ganz überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495 [EGMR 28.04.2005 - 41604/98] in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411 [BVerfG 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05] im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h; LG Oldenburg, Beschluss v. 21.09.2015 - 5 Qs 345/15 - bei einem mit regelmäßig 80 EUR bußgeldbewehrten Geschwindigkeitsverstoß, in dem keine anderen Ermittlungsansätze bestanden haben).
  • LG Oldenburg, 21.09.2015 - 5 Qs 345/15

    Zulässigkeit einer Durchsuchung bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Während jedenfalls bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495, in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411, im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h).
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