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RG, 11.04.1906 - Rep. V. 435/05 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Löschung einer Hypothek für den Fall, daß sie sich mit dem Eigentum in einer Person vereinigt. Unterschied, ob die Löschungsverpflichtung gegenüber einem dinglich Berechtigten, oder gegenüber einem am Grundstücke noch nicht ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 63, 152
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 12.10.1979 - V ZR 6/78
Zur Löschungsvormerkung am eigenen Recht
Dem Berufungsgericht ist zunächst darin zu folgen, daß Löschungsvereinbarungen getroffen werden können, die lediglich den Schutz eines bestimmten Rechtes bezwecken und mit Erledigung des Schutzzweckes gegenstandslos werden (vgl. RG HRR 1932 Nr. 951; RGZ 63, 152, 155;… Stöber/Zeller, Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, 3. Aufl. Rdn. 524 m.w.N.). - BayObLG, 05.05.1980 - BReg. 2 Z 50/79
Zur Eintragung einer Löschungsvormerkung
Die allgemeingehaltene Formulierung "einem anderen gegenüber" in § 1179 BGB a. F. im Zusammenhang mit dem das Schuldrecht beherrschenden Grundsatz der Vertragsfreiheit und den Bestimmungen der §§ 328 ff. BGB lasse es vielmehr als zulässig erscheinen, die Löschungsvormerkung auch zugunsten Dritter, die am Grundstück (noch) nicht dinglich berechtigt sind, aber ein Interesse an der zukünftigen Löschung eines vorgehenden Rechts haben können, z. B. zugunsten des jeweiligen Inhabers des durch die Löschungsvormerkung begünstigten Gläubigerrechts; einzutragen (vgl. statt vieler RGZ 63, 152 /154, 157; 128, 244/248 ff.;… Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. RdNr. 3, Staudinger BGB 11. Aufl. RdNr. 4 e, je zu § 1179;… Güthe/Triebel aaO je m. Nachw.). - BayObLG, 24.04.1980 - BReg. 2 Z 76/79
Zum Nachweis des Erlöschens eines Vorkaufsrechts beiAusübung des gesetzlichen …
Die allgemeingehaltene Formulierung "einem anderen gegenüber" in § 1179 BGB a. F. im Zusammenhang mit dem das Schuldrecht beherrschenden Grundsatz der Vertragsfreiheit und den Bestimmungen der §§ 328 ff. BGB lasse es vielmehr als zulässig erscheinen, die Löschungsvormerkung auch zugunsten Dritter, die am Grundstück (noch) nicht dinglich berechtigt sind, aber ein Interesse an der zukünftigen Löschung eines vorgehenden Rechts haben können, z. B. zugunsten des jeweiligen Inhabers des durch die Löschungsvormerkung begünstigten Gläubigerrechts; einzutragen (vgl. statt vieler RGZ 63, 152 /154, 157; 128, 244/248 ff.;… Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. RdNr. 3, Staudinger BGB 11. Aufl. RdNr. 4 e, je zu § 1179;… Güthe/Triebel aaO je m. Nachw.).