Rechtsprechung
   AG Norderstedt, 14.09.2012 - 44 C 164/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31857
AG Norderstedt, 14.09.2012 - 44 C 164/12 (https://dejure.org/2012,31857)
AG Norderstedt, Entscheidung vom 14.09.2012 - 44 C 164/12 (https://dejure.org/2012,31857)
AG Norderstedt, Entscheidung vom 14. September 2012 - 44 C 164/12 (https://dejure.org/2012,31857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,31857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Erhöhung der Reparatur- und Mietwagenkosten durch einen Fehler der Reparaturwerkstatt

  • IWW
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Versicherung hat die Reparaturkosten in voller Höhe zu zahlen, unabhängig davon, ob die Reparatur... | Schwacke-Automietpreisspiegel; Mietwagendauer

  • captain-huk.de

    Zahlung restlicher Reparatur-, Abschlepp- sowie Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kfz-Werkstatt pfuschte - Fehler bei der Reparatur eines Unfallschadens gehen zu Lasten des Haftpflichtversicherers

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 145
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04

    Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen

    Auszug aus AG Norderstedt, 14.09.2012 - 44 C 164/12
    Die Ersatzpflicht erstreckt sich vor allem auch auf diejenigen Mehrkosten, die ohne Schuld des Geschädigten - etwa durch unsachgemäße Maßnahmen der von ihm beauftragten Werkstatt - verursacht worden sind (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2004, Az: 17 U 107/04).
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Norderstedt, 14.09.2012 - 44 C 164/12
    Die dem Geschädigten durch § 249 Abs. 2 BGB gewährte Möglichkeit der Ersetzung ist kein Korrelat für eine Überbürdung dieses Risikos auf ihn, sondern der Schädiger haftet ebenfalls für Folgeschäden, die während der Reparatur eines verunfallten Kfz durch Fehler der Reparaturwerkstatt entstehen (BGH, Urteil vom 29.10.1974, Az: VI ZR 42/73).
  • LG Hamburg, 30.03.2007 - 324 O 825/06

    Verzinsung der zu erstattenden Verfahrenskosten

    Auszug aus AG Norderstedt, 14.09.2012 - 44 C 164/12
    Darauf kommt es nach Auffassung des Gerichts im Ergebnis auch nicht an, weil aus § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO folgt, dass eine Verzinsung von in einem Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten Kosten stets erst ab Eingang des Festsetzungsantrages bzw. im Fall des § 105 Abs. 2 ZPO ab Verkündung des Urteils verlangt werden kann (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 30.03.2007, AZ.: 324 O 825/06).
  • AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11

    Schadensersatzansprüche eines Geschädigten aufgrund eines Verkehrsunfalls bzgl.

    Zu den in den Verantwortungsbereich des Schädigers fallenden Mehrkosten gehören auch Kosten für unnötige Zusatzarbeiten, welche durch die Werkstatt ausgeführt wurden (vgl. LG Hamburg, Urteil v. 04.06.2013 - 302 O 92/11, BeckRS 2014, 01082; OLG Hamm, Urteil v. 31.01.1995-9 U 168/94, BeckRS 1995, 01930) Die Ersatzfähigkeit von unnötigen Mehraufwendungen ist nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn dem Dritten ein äußerst grobes Verschulden zur Last fällt, sodass die Mehraufwendungen dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen sind (vgl LG Hagen, Urteil v. 04.12.2009 - 8 O 97/09; BeckRS 2010, 00672; AG Norderstedt, Urteil v. 14.09.2012-44 C 164/12, BeckRS 2013, 04473).

    Die etwaigen Mehrkosten sind vielmehr vergleichsweise gering und stehen in einem gewissen Zusammenhang zum Unfallschaden, sodass die Beklagte dem Kläger auch diese zu ersetzen hat (AG Norderstedt, Urteil v. 14.09.2012 - 44 C 164/12, BeckRS 2013, 04473: 15 % Mehrkosten sind dem Schadiger zurechenbar).

  • LG Hamburg, 04.06.2013 - 302 O 92/11

    Verursacher eines Verkehrsunfalls trägt grundsätzlich Werkstattrisiko

    Der pauschale Verweis auf das Urteil des Amtsgerichts Norderstedt vom 14.09.2012 (Az. 44 C 164/12) ist nicht einmal ansatzweise geeignet ein unredliches Vorgehen der Firma ... generell oder in diesem Fall zu belegen.
  • AG Neuss, 09.08.2016 - 77 C 1425/16

    Grundsätze zur Bemessung des gem. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB zu ersetzenden

    Die Ersatzfähigkeit von unnötigen Mehraufwendungen ist nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn dem Dritten ein äußerst grobes Verschulden zur Last fällt, sodass die Mehraufwendungen dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen sind (vgl. LG Hagen, Urteil v. 04.12.2009 - 8 O 97/09; BeckRS 2010, 00672; AG Norderstedt, Urteil v. 14.09.2012 - 44 C 164/12, BeckRS 2013, 04473).

    Die etwaigen Mehrkosten sind vielmehr vergleichsweise gering und stehen in einem gewissen Zusammenhang zum Unfallschaden, sodass die Beklagten dem Kläger auch diese zu ersetzen haben (AG Norderstedt, Urteil v. 14.09.2012 - 44 C 164/12, BeckRS 2013, 04473: 15 % Mehrkosten sind dem Schädiger zurechenbar).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht