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   AG Stuttgart, 20.02.2015 - 44 C 5090/14   

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https://dejure.org/2015,3695
AG Stuttgart, 20.02.2015 - 44 C 5090/14 (https://dejure.org/2015,3695)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 20.02.2015 - 44 C 5090/14 (https://dejure.org/2015,3695)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Februar 2015 - 44 C 5090/14 (https://dejure.org/2015,3695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Stuttgart spricht mit zutreffender Begründung die Kosten der sachverständigen Reparaturbestätigung mit Urteil vom 20.2.2015 - 44 C 5090/14 - zu.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Reparaturbestätigung muss von der Versicherung bezahlt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Die Kosten der Reparaturbestätigung eines Sachverständigen sind erstattungsfähig

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Kosten für Reparaturbestätigung sind zu zahlen - Datenbank der Kfz-Versicherer: Bestätigung dient als Nachweis für erfolgte Reparatur

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Versicherer muss für Reparaturbestätigung zahlen - Nachweis der fachgerechten Instandsetzung liegt im Interesse des Geschädigten

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Stuttgart spricht mit zutreffender Begründung die Kosten der sachverständigen Reparaturbestätigung mit Urteil vom 20.2.2015 - 44 C 5090/14 - zu.

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Heidelberg, 23.08.2013 - 2 O 75/12
    Auszug aus AG Stuttgart, 20.02.2015 - 44 C 5090/14
    Der Kläger steht somit gegenüber dem Versicherer beweisrechtlich schlechter, als wenn er keinen Schadensereignis gehabt hätte (vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 23.08.2013, Aktenzeichen 2 O 75/12, zitiert nach juris, Rn 27).
  • BGH, 24.01.2017 - VI ZR 146/16

    Kein Ersatz der Kosten einer Reparaturbestätigung

    Auf die Motivation der Klägerin, im Hinblick auf eine mögliche spätere Veräußerung des Fahrzeugs oder einen eventuellen weiteren Unfallschaden an derselben Fahrzeugstelle den Nachweis einer ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur vorzuhalten, kommt es in diesem Zusammenhang nach der eigenen Disposition der Klägerin nicht an (vgl. Heßeler, NJW 2015, 2744; aA LG Heidelberg, Urteil vom 23. August 2013 - 2 O 75/12, juris Rn. 27; AG Singen, Urteil vom 25. Juli 2016 - 14 C 453/16, juris Rn. 3; AG Fulda, NJW 2015, 2743 Rn. 13 f.; AG Stuttgart, Urteil vom 20. Februar 2015 - 44 C 5090/14, juris Rn. 15).
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