Rechtsprechung
LG Berlin, 03.06.2013 - 44 O 159/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Zur Obliegenheitsverletzung in der Kaskoversicherung durch Falschangaben zur Kilometerlaufleistung und zu Vorschäden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Die leidigen Vorschäden und die Obliegenheitspflicht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Saarbrücken, 06.10.2010 - 5 U 88/10
Fahrzeugversicherung: Zurechenbarkeit der Arglist eines Erklärungsgehilfen bei …
Auszug aus LG Berlin, 03.06.2013 - 44 O 159/12
Unabhängig davon, macht sich der Versicherungsnehmer die Angaben im Schadenformular zu Eigen, auch wenn er dies nicht selbst ausgefüllt hat (vergl. Saarländisches OLG Saarbrücken, VersR 2011, 1511 - 1515).Dabei genügt es, wenn der arglistig Handelnde es zumindest billigend in Kauf nimmt, dass die ins Blaue hinein gemachten Angaben für den Versicherer nachteilige Auswirkungen haben können, er also dessen freie rechtsgeschäftliche Willensentscheidung unlauter beeinflusst (vergl. Saarl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 6.10.2020 - 5 U 88/10 -, 16, 5 U 88/10 - unter juris).
- BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92
Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht
Auszug aus LG Berlin, 03.06.2013 - 44 O 159/12
Die Antwort soll gewährleisten, dass der Versicherer in die Lage versetzt wird, die sachgemäßen Entschließungen über die Behandlung des Versicherungsfalls zu treffen (BGH VersR 1993, 828).Er muss sich über die Tatsachen, zu denen der Versicherer berechtigt Auskunft verlangt, ggfs. erkundigen (BGH, VersR 1993, 828).
- BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93
Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers …
Auszug aus LG Berlin, 03.06.2013 - 44 O 159/12
Aus der Sicht des Erklärungsempfängers erscheint das vom Versicherungsnehmer unterschriebene Formular als dessen Erklärung und nicht als die eines mit der Erfüllung von Obliegenheiten betrauten Dritten (BGH, Urteil vom 14.12.1994 - VI ZR 304/93 - VersR 1995, 281).
- BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80
Begriff der arglistigen Täuschung
Auszug aus LG Berlin, 03.06.2013 - 44 O 159/12
Das arglistige Verhalten liegt gerade darin, dass dem Erklärenden, was ihm auch bewusst war, jegliche zur sachgemäßen Beantwortung erforderliche Kenntnis fehlte und er gleichwohl diesen Umstand gegenüber dem anderen Teil verschweigt (BGH, NJW 1980, 2460; NJW 2001, 2326). - BGH, 17.05.1989 - IVa ZR 130/88
Beweis des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer
Auszug aus LG Berlin, 03.06.2013 - 44 O 159/12
Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger den Brand seines Fahrzeuges am 24. September 2011entweder selbst gelegt hat oder hat legen lassen, wofür die Beklagte als Versicherer den Beweis zu erbringen hat (vergl. BGH, VersR 1976, 61, 61; VersR 1985, 330, 331; VersR 1989, 841, 842; VersR 1990, 894). - BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des …
Auszug aus LG Berlin, 03.06.2013 - 44 O 159/12
Es muss ein Verhalten gegeben sein, dass einem gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt (BGH, VersR 2009, 968 m.w.N.). - BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00
Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln
Auszug aus LG Berlin, 03.06.2013 - 44 O 159/12
Das arglistige Verhalten liegt gerade darin, dass dem Erklärenden, was ihm auch bewusst war, jegliche zur sachgemäßen Beantwortung erforderliche Kenntnis fehlte und er gleichwohl diesen Umstand gegenüber dem anderen Teil verschweigt (BGH, NJW 1980, 2460; NJW 2001, 2326). - BGH, 13.12.2006 - IV ZR 252/05
Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Kenntnis des Versicherungsnehmers von …
Auszug aus LG Berlin, 03.06.2013 - 44 O 159/12
Dieses positive Wissen um die die Obliegenheit auslösenden Umstände muss der Versicherer, will er sich auf Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit berufen, beweisen (BGH, VersR 2009, 1659; Vers 2008, 484; VersR 2007, 389). - BGH, 19.12.1984 - IVa ZR 159/82
Leistungsfreiheit des Versicherers bei Zweifeln an der behaupteten Entwendung des …
Auszug aus LG Berlin, 03.06.2013 - 44 O 159/12
Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger den Brand seines Fahrzeuges am 24. September 2011entweder selbst gelegt hat oder hat legen lassen, wofür die Beklagte als Versicherer den Beweis zu erbringen hat (vergl. BGH, VersR 1976, 61, 61; VersR 1985, 330, 331; VersR 1989, 841, 842; VersR 1990, 894). - BGH, 16.09.2009 - IV ZR 246/08
Voraussetzungen einer Obliegenheitsverletzung in der Marktwert-Versicherung für …
Auszug aus LG Berlin, 03.06.2013 - 44 O 159/12
Dieses positive Wissen um die die Obliegenheit auslösenden Umstände muss der Versicherer, will er sich auf Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit berufen, beweisen (BGH, VersR 2009, 1659; Vers 2008, 484; VersR 2007, 389).