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LG Memmingen, 19.05.2016 - 44 T 550/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Dingliche Zinsen - Voraussetzungen der Zwangsversteigerung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Memmingen, 04.04.2016 - 1 K 13/16
Fälligkeit der Zinsen einer Sicherungsgrundschuld
Auszug aus LG Memmingen, 19.05.2016 - 44 T 550/16
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 11.04.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Memmingen vom 04.04.2016 (Az.: 1 K 13/16) wird kostenfällig als unbegründet zurückgewiesen.
- LG Trier, 26.01.2018 - 5 T 5/18
Voraussetzung für Anordnung der Zwangsversteigerung/-verwaltung
Die von der Gläubigerin hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde wurde von dem LG Memmingen durch Beschluss vom 19.05.2016 (44 T 550/16) zurückgewiesen, ebenso die wiederum hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde durch die zitierte Entscheidung des BGH. - LG Hamburg, 02.12.2020 - 328 T 49/20
Wirksamkeit einer durch Notar erteilten einfachen Vollstreckungsklausel; …
Der BGH hat sich in dieser Entscheidung trotz der ganz herrschenden Meinung in der dazu vorliegenden Standard-Kommentarliteratur (…BeckOK ZPO/Ulrici, a.a.O.;… MüKoZPO/Heßler, a.a.O.;… Zöller/Seibel, a.a.O.) nicht damit befasst, ob § 751 Abs. 1 ZPO für eine solche Fälligkeits-Bedingung überhaupt anwendbar ist, wie ebenso wenig dessen Vorinstanzen (LG Memmingen, Beschluss vom 19. Mai 2016, Az. 44 T 550/16 sowie AG Memmingen, Beschluss vom 4. April 2016, 1 K 13/16, jeweils veröffentlicht bei juris), sondern dies lediglich ohne nähere Begründung vorausgesetzt.