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   VerfGH Bayern, 25.07.2006 - 44-VI-04   

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https://dejure.org/2006,32975
VerfGH Bayern, 25.07.2006 - 44-VI-04 (https://dejure.org/2006,32975)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 25.07.2006 - 44-VI-04 (https://dejure.org/2006,32975)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - 44-VI-04 (https://dejure.org/2006,32975)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstliche Beurteilung - Gleichwertigkeit von Regel- und Anlassbeurteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 116
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Bayern, 24.02.1984 - 98-VI-82
    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.07.2006 - 44-VI-04
    Auch ein solcher Akt kann im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur in den engen Grenzen geprüft werden, die der Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen gesetzt sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 24.2.1984 = VerfGH 37, 31/32; VerfGH vom 12.9.2001 = VerfGH 54, 85/91).
  • VerfGH Bayern, 11.04.2002 - 20-VI-00
    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.07.2006 - 44-VI-04
    Ein Verstoß gegen verfassungsmäßige Rechte des Beschwerdeführers könnte demnach nur dann festgestellt werden, wenn die Regierung oder die Gerichte bei Erlass der angegriffenen, auf Landesrecht beruhenden Entscheidungen den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hätten (VerfGH vom 29.8.1996 = VerfGH 49, 126/129; VerfGH vom 24.9.1999 = VerfGH 52, 143/148; VerfGH vom 11.4.2002 = VerfGH 55, 43/49).
  • VerfGH Bayern, 04.07.2005 - 85-VI-02

    Prüfungsspielraum eines Verfassungsgerichtshofs bei der Überprüfung der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.07.2006 - 44-VI-04
    Der Verfassungsgerichtshof hat dies in seiner Entscheidung vom 4. Juli 2005 (VerfGH 58, 161) auf eine zum vorliegenden Verfahren parallele Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers näher ausgeführt und zur Begründung namentlich darauf abgestellt (a.a.O., S. 165 f.), dass die mit Anlassbeurteilungen unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitssatzes verbundenen Risiken beherrschbar seien, indem besonders darauf geachtet werde, für sie in jedem Fall die gleichen Maßstäbe zur Wirkung zu bringen, wie sie auch für periodische Beurteilungen gälten.
  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.07.2006 - 44-VI-04
    Die Entscheidungen dürften unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar, sie müssten schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 = VerfGH 58, 37/41).
  • VGH Bayern, 08.03.2004 - 3 CE 03.2978
    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.07.2006 - 44-VI-04
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Mitteilung der Regierung von Unterfranken an den Beschwerdeführer vom 27. August 2003 Az. 540.1 über die Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung um eine Beförderungsstelle als Konrektor (Besoldungsgruppe A 12 + AZ) an der bayerischen staatlichen Volksschule E. (Hauptschule) sowie gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 10. Oktober 2003 Az. W 1 E 03.1091 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. März 2004 Az. 3 CE 03.2978, durch die das Ersuchen des Beschwerdeführers um einstweiligen Rechtsschutz gegen die anderweitige Besetzung der Stelle abgelehnt wurde.
  • VerfGH Bayern, 29.08.1996 - 77-VI-96

    St. Salvator (München)

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.07.2006 - 44-VI-04
    Ein Verstoß gegen verfassungsmäßige Rechte des Beschwerdeführers könnte demnach nur dann festgestellt werden, wenn die Regierung oder die Gerichte bei Erlass der angegriffenen, auf Landesrecht beruhenden Entscheidungen den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hätten (VerfGH vom 29.8.1996 = VerfGH 49, 126/129; VerfGH vom 24.9.1999 = VerfGH 52, 143/148; VerfGH vom 11.4.2002 = VerfGH 55, 43/49).
  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 3 CE 17.815

    Konkurrentenverfahren um die Besetzung einer Richterstelle am Finanzgericht

    Anlassbeurteilungen sind periodischen Beurteilungen grundsätzlich auch als gleichwertig anzusehen und deshalb untereinander ohne weiteres vergleichbar (BayVerfGH, E.v. 25.7.2006 - Vf. 44-VI-04 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 28.10.2013 - 3 CE 13.1518 - juris Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - 6 A 4680/04

    Anspruch eines im Angestelltenverhältnis bei dem Land Nordrhein-Westfalen

    dazu auch Bay. VerfGH, Entscheidung vom 25.7.2006 - Vf. 44-VI-04 -, NVwZ 2007, 116.
  • VerfGH Bayern, 07.02.2012 - 112-VI-10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen prüfungsrechtliche Entscheidungen

    Auch ein solcher Akt kann im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur in den engen Grenzen geprüft werden, die der Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen gesetzt sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 24.2.1984 = VerfGH 37, 31/32; VerfGH vom 12.9.2001 = VerfGH 54, 85/91; VerfGH vom 4.7.2005 = VerfGH 58, 161/164; VerfGH vom 25.7.2006 = NVwZ-RR 2007, 116).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - 6 A 4770/04

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe

    vgl. dazu auch BayVerfGH, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - Vf. 44-VI-04 -, NVwZ 2007, 116.
  • VG Augsburg, 21.01.2016 - Au 2 E 15.1448

    Auswahlentscheidung zwischen Beamtem und Tarifangestellter

    Soweit dabei - wie hier - ein Fall vorliegt, der es wegen der Tätigkeit der Beigeladenen im Angestelltenverhältnis und der sich daraus ergebenden Abweichungen zum Dienstverhältnis eines Beamten nicht zulässt, die Leistungseinschätzung bzw. Beurteilung in vollem Umfang und in jeder Hinsicht entsprechend den Richtlinienvorgaben zu erstellen, ist die gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt, zu kontrollieren, ob insoweit zumindest eine willkürfreie Gleichwertigkeit der Beurteilungen gewährleistet erscheint (BayVerfGH, E.v. 25.7.2006 - Vf. 44-VI-04 - BayVBl 2007, 141; Zängl in Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand September 2015, Art. 56 LlbG Rn. 22).
  • VG Ansbach, 21.12.2010 - AN 1 E 10.02481

    Konkurrentenstreit um einen Beförderungsdienstposten

    Soweit die Regierung von Mittelfranken unter Bezugnahme auf das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 28. Januar 2003 (Az.: ...) meint, die Aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung der Antragstellerin vom 30. Juni 2003 habe vorliegend nicht herangezogen werden dürfen, steht dem die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B. v. 27.11.2007, 3 ZB 06.2505) entgegen, der ausgehend von der prinzipiellen Gleichwertigkeit von Regel- und Anlassbeurteilungen (vgl. BayVerfGH, E. v. 25.7.2006, Vf. 44-VI-04, BayVBl 2007, 141 f, = NVwZ-RR 2007, 116 f.) hervorhebt, dass auch Aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzungen - wie periodische Beurteilungen (vgl. BVerwG, U. v. 27.2.2003, 2 C 16.2, BayVBl 2003, 693; BayVGH, B. v. 21.1.2005, 3 CE 04.2899) bei einer künftigen Bewerbung noch von Bedeutung sein können und infolge ihrer Verwendung im aktuellen Stellenbesetzungsverfahren nicht "verbraucht" sind.
  • VG Ansbach, 15.01.2019 - AN 1 E 18.01685

    Stellenbesetzungsverfahren - Nichtberücksichtigung eines Superkriteriums

    Dabei seien Anlassbeurteilungen und periodische Beurteilungen grundsätzlich auch als gleichwertig anzusehen und deshalb untereinander ohne weiteres vergleichbar (BayVGH, Az.: Vf. 44-VI-04).
  • BVerwG, 18.07.2007 - 6 A 4680.04

    Höchstalter für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe - Vereinbarkeit

    dazu auch BayVerfGH, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - Vf. 44-VI-04 -, NVwZ 2007, 116.
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