Rechtsprechung
LG Bochum, 10.01.2006 - 6 Qs 43/05, 6 Qs 44/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- labournet.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bochum, 28.06.2005 - 64 Gs 3146/05
- LG Bochum, 11.07.2005 - 10 Qs 20/05
- LG Bochum, 10.01.2006 - 6 Qs 43/05, 6 Qs 44/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04
Presseäußerung eines Online-Dienstes für Preisvergleiche als Wettbewerbshandlung …
Auszug aus LG Bochum, 10.01.2006 - 6 Qs 43/05
1.) Es spricht einiges dafür, dass der K e.V. unter dem durch Art. 5 GG garantierten Schutz der Pressefreiheit stand, auch wenn seine Tätigkeiten nicht dem herkömmlichen Begriff von Presse entsprachen (vgl. dazu z. B. OLG Hamburg, Urteil vom 27.01.2005 - 3 U 113/04, speziell unter B I 3 a). - BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus LG Bochum, 10.01.2006 - 6 Qs 43/05
Es ist jedoch darüber zu befinden, ob er rechtswidrig war (vgl. z. B. BVerfG NJW 1976, 1735, 1736; 1997, 2163), was zu bejahen ist. - BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
Pressefreiheit; Durchsuchung von Redaktionsräumen (Störung der …
Auszug aus LG Bochum, 10.01.2006 - 6 Qs 43/05
Demzufolge hätte im angefochtenen Beschluss eine inhaltliche Abwägung zwischen der Schwere des Tatvorwurfs und den Beeinträchtigungen der Pressefreiheit vorgenommen werden müssen (vgl. BVerfG NJW 2005, 965), was nicht geschehen ist.
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus LG Bochum, 10.01.2006 - 6 Qs 43/05
Es ist jedoch darüber zu befinden, ob er rechtswidrig war (vgl. z. B. BVerfG NJW 1976, 1735, 1736; 1997, 2163), was zu bejahen ist. - BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
Unverhältnismäßigkeit von Durchsuchungen (Stärke des Tatverdachtes; Schriftprobe …
Auszug aus LG Bochum, 10.01.2006 - 6 Qs 43/05
Die Verdachtsgründe müssen aber über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausgehen; es müssen sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04 - unter B I 1). - BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03
Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer …
Auszug aus LG Bochum, 10.01.2006 - 6 Qs 43/05
Es hat im Rahmen der Durchsuchung eine Entscheidung getroffen, die grundsätzlich nach § 304 StPO mit der Beschwerde anfechtbar ist, wobei die Rechtmäßigkeit nach den §§ 102, 110 StPO zu beurteilen ist (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 144; BGH NStZ 2003, 670). - BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der …
Auszug aus LG Bochum, 10.01.2006 - 6 Qs 43/05
Eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedarf es - unbeschadet der Frage der Verhältnismäßigkeit - nicht (vgl. BVerfG NJW 2000, 84, 85).
Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 25.11.2005 - O 44/05 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 25.11.2005 - O 44/05
- LG Düsseldorf, 25.11.2005 - 14d O 44/05
- OLG Düsseldorf, 18.01.2007 - 6 U 297/05
Rechtsprechung
RG, 23.09.1905 - Rep. V. 44/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Anwendbarkeit des § 139 B.G.B., wenn Auflassung und Eintragung auf Grund eines privatschriftlichen Vertrags erfolgt sind, der nach § 311 B.G.B. der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung bedurft hätte. Beweislast.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtiger Vertrag; Vollziehung durch Auflassung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 61, 284
Wird zitiert von ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2006 - L 7 V 2/06
Kostenauferlegung wegen Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung
Dieses Schreiben ist unter dem Aktenzeichen - S 1 V 44/05 - als Neuklage registriert worden.Auch in den Verfahren - S 1 V 35/05 - und - S 1 V 44/05 - hat das Sozialgericht - hier in Übereinstimmung mit dem in der vorangegangenen mündlichen Verhandlung gestellten Antrag, im letztgenannten Verfahren aber vom Vorbringen des Klägers abweichend - über den Antrag zum Härteausgleich entschieden, den der Kläger den Tatbeständen zufolge bereits in den Verfahren - S 1 V 8/05 - und - S 1 V 18/05 - gestellt hatte.
Schon deshalb ist es unerheblich, ob dem Kläger, wie das Sozialgericht in den Urteilen zu den Verfahren - S 1 V 18/05 - und - S 1 V 44/05 - zur Begründung ergänzend angeführt hat, die Missbräuchlichkeit seines Klagebegehrens aus dem genannten Urteil des Senats vom 26. Mai 2005 bekannt war.