Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 14.06.1972 | Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1972

Rechtsprechung
   BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71, 2 BvL 44/71, 2 BvL 48/71   

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BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71, 2 BvL 44/71, 2 BvL 48/71 (https://dejure.org/1973,64)
BVerfG, Entscheidung vom 09.05.1973 - 2 BvL 43/71, 2 BvL 44/71, 2 BvL 48/71 (https://dejure.org/1973,64)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Mai 1973 - 2 BvL 43/71, 2 BvL 44/71, 2 BvL 48/71 (https://dejure.org/1973,64)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    VwGO-Ausführungsgesetz II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 10a BayAGVwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 65
  • NJW 1973, 1683
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 44/71
    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Dem Kläger des Ausgangsverfahrens Nr. 1164/71 (2 BvL 44/71) wurde vom Landratsamt Berchtesgaden ein Anbau an sein Wohnhaus entsprechend den vorgelegten Bauplänen genehmigt.

    Die Kläger des Ausgangsverfahrens in der Sache 2 BvL 43/71 erstreben die Genehmigung zur Auflassung eines Grundstückes gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG; das Ausgangsverfahren zu 2 BvL 44/71 betrifft einen Antrag auf (Nach)genehmigung eines vom ursprünglich genehmigten Bauplan abweichenden Aufbaus auf ein Wohnhaus nach Art. 91 der Bayerischen Bauordnung ( BayBO ) in Verbindung mit § 35 BBauG.

  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 76.63

    Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    1. a) Der Bundesgesetzgeber war zur Einführung des Widerspruchsverfahrens als eines Vorverfahrens vor Erhebung der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in § 68 VwGO gemäß Art. 74 Nr. 1 - ("das gerichtliche Verfahren") - zuständig, da es die Voraussetzung für ein Sachurteil im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist (BVerwGE 17, 246 [248]).
  • BVerfG, 20.06.1967 - 2 BvL 10/64

    Steuerausschüsse

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Aber auch für den Fall, daß das Gericht die Klagen aus materiellen Gründen abweist, wäre die Gültigkeit des Art. 10 a Abs. 1 Nr. 1 und 2 BayAGVwGO entscheidungserheblich: denn eine Entscheidung, die eine Klage wegen Fehlens einer Sachurteilsvoraussetzung - hier des vorangegangenen Widerspruchsverfahrens - als unzulässig abweist, hat einen anderen Inhalt als eine Entscheidung, die die Klage für unbegründet hält (BVerfGE 22, 106 [109]; 19, 330 [336]).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Die Gewährleistung des Rechtswegs schließt nicht aus, daß seine Beschreitung in den Prozeßordnungen von der Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen abhängig gemacht wird (BVerfGE 9, 194 [199 f.]; 10, 264 [268]).
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvR 580/53

    Beurkundungswesen

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Gerade im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung ist der Regelungsvorbehalt zugunsten des Landesgesetzgebers ein übliches Mittel der Gesetzgebungstechnik (vgl. BVerfGE 11, 192 [200]; 20, 238 [251]; 21, 106 [115]; 29, 125 [137]).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

    Sachkundenachweis

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Aber auch für den Fall, daß das Gericht die Klagen aus materiellen Gründen abweist, wäre die Gültigkeit des Art. 10 a Abs. 1 Nr. 1 und 2 BayAGVwGO entscheidungserheblich: denn eine Entscheidung, die eine Klage wegen Fehlens einer Sachurteilsvoraussetzung - hier des vorangegangenen Widerspruchsverfahrens - als unzulässig abweist, hat einen anderen Inhalt als eine Entscheidung, die die Klage für unbegründet hält (BVerfGE 22, 106 [109]; 19, 330 [336]).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Die Gewährleistung des Rechtswegs schließt nicht aus, daß seine Beschreitung in den Prozeßordnungen von der Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen abhängig gemacht wird (BVerfGE 9, 194 [199 f.]; 10, 264 [268]).
  • BVerfG, 22.07.1970 - 2 BvL 8/70

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Übertragung der

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Gerade im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung ist der Regelungsvorbehalt zugunsten des Landesgesetzgebers ein übliches Mittel der Gesetzgebungstechnik (vgl. BVerfGE 11, 192 [200]; 20, 238 [251]; 21, 106 [115]; 29, 125 [137]).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvL 15/64

    VwGO-Ausführungsgesetz I

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Gerade im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung ist der Regelungsvorbehalt zugunsten des Landesgesetzgebers ein übliches Mittel der Gesetzgebungstechnik (vgl. BVerfGE 11, 192 [200]; 20, 238 [251]; 21, 106 [115]; 29, 125 [137]).
  • BVerfG, 17.01.1967 - 2 BvL 24/63

    Verfassungswidrigkeit des § 17 Abs. 1 S. 1 AGVwGO Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Gerade im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung ist der Regelungsvorbehalt zugunsten des Landesgesetzgebers ein übliches Mittel der Gesetzgebungstechnik (vgl. BVerfGE 11, 192 [200]; 20, 238 [251]; 21, 106 [115]; 29, 125 [137]).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 31 C 160/14

    Überbau unterhalb der 25 cm-Grenze muss der Nachbar hinnehmen!

    Raum bleibt den Ländern im Übrigen selbst bei umfassender Regelung der Materie durch den Bund nach Maßgabe der im Bundesgesetz vorgesehenen Regelungsvorbehalte zugunsten des Landesgesetzgebers ( BVerfG , Beschluss vom 19.07.2007, Az.: 1 BvR 650/03, u.a. in: NJW-RR 2008, Seiten 26 ff.; BVerfG , BVerfGE 83, Seiten 24; BVerfG , BVerfGE 35, Seiten 65 ff. ), im Bereich des bürgerlichen Rechts also derjenigen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch ( BVerfG , Beschluss vom 19.07.2007, Az.: 1 BvR 650/03, u.a. in: NJW-RR 2008, Seiten 26 ff.; BVerfG , BVerfGE 78, Seiten 132 ff. ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auch Landesgesetze können solche Ausnahmeregelungen enthalten (BVerfGE 35, 65 [73]).
  • BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17

    Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im

    Nach dem Regelungsvorbehalt des § 36g Abs. 7 EEG 2017 sollte dieser bewusste Verzicht ergänzende landesgesetzliche Regelungen aber gerade nicht ausschließen (vgl. BVerfGE 35, 65 ; 132, 372 ).
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Rechtsprechung
   EuGH, 14.06.1972 - 44/71   

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https://dejure.org/1972,489
EuGH, 14.06.1972 - 44/71 (https://dejure.org/1972,489)
EuGH, Entscheidung vom 14.06.1972 - 44/71 (https://dejure.org/1972,489)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juni 1972 - 44/71 (https://dejure.org/1972,489)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Marcato / Kommission

    BEAMTENSTATUT DER EG, ARTIKEL 91
    1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - PRÜFUNGSAUSSCHUSS - ENTSCHEIDUNG - AUSSCHLIESSLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES

  • EU-Kommission

    Marcato / Kommission

  • Judicialis

    BEAMTENSTATUT ART. 1 ABS. 1 BUCHSTABE D DES ANHANGS III

  • rechtsportal.de

    1. BEAMTE - EINSTELLUNG - PRÜFUNGSAUSSCHUSS - ENTSCHEIDUNG - AUSSCHLIESSLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (47)

  • EuGH, 04.07.1996 - C-254/95

    Parlament / Innamorati

    26 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, umfassen die Arbeiten eines Prüfungsausschusses für ein Auswahlverfahren im allgemeinen mindestens zwei verschiedene Abschnitte, und zwar zunächst die Prüfung der Bewerbungen im Hinblick auf die Ermittlung der zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerber und sodann die Prüfung ihrer Eignung für den zu besetzenden Dienstposten, um eine Eignungsliste aufzustellen (vgl. insbesondere Urteile vom 14. Juni 1972 in der Rechtssache 44/71, Marcato/Kommission, Slg. 1972, 427, Randnr. 19, vom 15. März 1973 in der Rechtssache 37/72, Marcato/Kommission, Slg. 1973, 361, Randnr. 18, und vom 4. Dezember 1975 in der Rechtssache 31/75, Costacurta/Kommission, Slg. 1975, 1563, Randnr. 10).

    27 Der erste Abschnitt insbesondere bei einem Auswahlverfahren aufgrund von Befähigungsnachweisen besteht aus einer Gegenüberstellung der von den Bewerbern vorgelegten Befähigungsnachweise und der in der Ausschreibung gestellten Anforderungen (genannte Urteile vom 14. Juni 1972, Marcato/Kommission, Randnr. 20, vom 15. März 1973, Marcato/Kommission, Randnr. 19, und Costacurta/Kommission, Randnr. 11).

    28 Dagegen sind die Arbeiten des Prüfungsausschusses im zweiten Abschnitt vor allem vergleichender Natur und fallen demzufolge unter die für diese Arbeiten geltende Geheimhaltung (vgl. insbesondere genannte Urteile vom 14. Juni 1972, Marcato/Kommission, Randnr. 20, vom 15. März 1973, Marcato/Kommission, Randnr. 19, und Costacurta/Kommission, Randnr. 11).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1979 - 117/78

    Willy Orlandi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Sie trägt vor, daß nach der Rechtssprechung des Gerichtshofes (EuGH 14. Juni 1972 - Marcato 44/71 - Slg. 1972, 427 EuGH 15. März 1973 Marcato 37/72 - Slg. 1973, 361 und EuGH 16. März 1978 Wüllerstorff 7/77 - Slg. 1978, 769) das Verwaltungsverfahren im Sinne von Artikel 90 des Personalstatuts "dann keinen Sinn [hat], wenn die Entscheidungen eines Prüfungsausschusses in einem Auswahlverfahren gerügt werden, da der Anstellungsbehörde die Mittel fehlen, um diese Entscheidungen abzuändern".

    Daß die Entscheidungen der Prüfungsausschüsse angemessen zu begründen sind, hat der Gerichtshof in den zitierten Urteilen vom 14. Juni 1972 in der Rechtssache 44/71, Marcato, vom 15. März 1973 in der Rechtssache 37/72, Marcato, (sowie in EuGH 4. Dezember 1975 - Costacurta 31/75 - Slg. 1975, 1563) und zuletzt im Urteil vom 30. November 1978, Salerno u. a., anerkannt.

    Wie der Gerichtshof in den zitierten Urteilen vom 14. Juni 1972 in der Rechtssache 44/71 und vom 15. März 1973 in der Rechtssache 37/72 ausgeführt hat, ist der Abschnitt der Bewertung der Prüfungen "vor allem vergleichender Natur" und wird somit durch die Anzahl der Bewerber beeinflußt, während der Abschnitt, in dem die Bewerber vorher daraufhin überprüft werden, ob sie zu den Prüfungen zugelassen werden könne, "aus einer Gegenüberstellung der ... vorgelegten Befähigungsnachweise und der in der Stellenausschreibung gestellten Anforderungen [besteht.

  • EuG, 20.03.1991 - T-1/90

    Gloria Pérez-Mínguez Casariego gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Sie stützt sich hierfür auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, nach der "die Eignungsprüfung, die der Prüfungsausschuß vorzunehmen hat... eine vergleichende Wertung voraus[setzt] und... aus diesem Grunde dem Beratungsgeheimnis [unterliegt]" (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juni 1972 in der Rechtssache 44/71, Marcato/Kommission, Slg. 1972, 427, und vom 9. Oktober 1974 in den verbundenen Rechtssachen 112/73 und 114/73 bis 145/73, Campogrande u. a./Kommission, Slg. 1974, 957).

    Es wäre nämlich wahrhaft unangemessen, ungerecht und stuende im Widerspruch zum Wortlaut und zum Geist von Artikel 25 Absatz 2 des Statuts, daß die Bewerber, die in den ersten beiden Phasen des Einstellungsverfahrens ausgeschieden sind, Anspruch auf eine sie betreffende mit Gründen versehene Entscheidung haben und demgemäß ihre Rechte in vollem Umfang geltend machen können, wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt (so unter anderem Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juni 1972 in der Rechtssache 44/71, Marcato/Kommission, Slg. 1972, 427, und vom 26. November 1981, Michel/Europäisches Parlament, a. a. O.), während die besten Bewerber, denen es gelungen ist, die dritte Phase des Auswahlverfahrens zu erreichen und in eine nicht nach Rangfolge der Bewerber aufgestellte Eignungsliste aufgenommen zu werden, im Einstellungsverfahren unberücksichtigt bleiben könnten, ohne irgendeine Begründung zu erhalten, der sie entnehmen können, aus welchen Gründen sie schließlich von der Anstellungsbehörde nicht berücksichtigt wurden und ob diese Gründe stichhaltig sind.

  • EuG, 10.07.2014 - T-401/11

    Missir Mamachi di Lusignano / Kommission

    Hinsichtlich der Verfahrensvorschriften ist der Gerichtshof von der im System der Art. 90 und 91 des Statuts vorgesehenen Regelung, nach der einer Klage ein ordnungsgemäß durchgeführtes Vorverfahren, d. h. eine vorherige Verwaltungsbeschwerde, vorausgehen muss, abgewichen und hat im Wege richterlicher Rechtsfortbildung in Bezug auf ein recht breites Spektrum an Entscheidungen, wie etwa Entscheidungen von Prüfungsausschüssen oder Beurteilungen, bei denen die Anstellungsbehörde im Rahmen der Beschwerde über keinerlei Ermessensspielraum verfügt, die unmittelbare Anrufung des Unionsrichters zugelassen (vgl. u. a. in Bezug auf Entscheidungen von Prüfungsausschüssen Urteile des Gerichtshofs vom 14. Juni 1972, Marcato/Kommission, 44/71, Slg. 1972, 427, und vom 7. Mai 1986, Rihoux u. a./Kommission, 52/85, Slg. 1986, 1555, 1567, und in Bezug auf Beurteilungen Urteile des Gerichtshofs vom 3. Juli 1980, Grassi/Rat, 6/79 und 97/79, Slg. 1980, 2141, und vom 15. März 1989, Bevan/Kommission, 140/87, Slg. 1989, 701).
  • EuG, 28.11.1991 - T-158/89

    Guido van Hecken gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss. - Beamte - Aufhebung der

    In seinem Urteil vom 14. Juni 1972 in der Rechtssache 44/71 (Marcato/Kommission, Slg. 1972, 427) habe der Gerichtshof die Verfahrensweise als rechtmässig anerkannt, nicht in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens angeführte und damit nicht zur Kenntnis der Bewerber gelangte Kriterien festzulegen.

    22 Es ist Aufgabe des Prüfungsausschusses, von Fall zu Fall zu beurteilen, ob die Diplome oder die Berufserfahrung der einzelnen Bewerber den Anforderungen des Statuts oder der Ausschreibung des Auswahlverfahrens entsprechen (vgl. u. a. die Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juni 1972 in der Rechtssache 44/71, Marcato, und vom 12. Juli 1989 in der Rechtssache 225/87, Belardinelli, a. a. O.).

  • EuGH, 08.05.1973 - 60/72

    Campogrande / Kommission

    Eine derartige Beschwerde wäre im übrigen auch unnütz gewesen, denn Herr Coppé habe in seinem Schreiben vom 11. Juli 1972, offenbar unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juni 1972 in der Rechtssache 44/71 (Slg. 1972, 427), auf die Unzuständigkeit der Kommission hingewiesen.

    Sie habe so gehandelt, weil sie mit Rücksicht auf das Urteil in der Rechtssache 44/71 die Entscheidung des Gerichtshofes zur Frage der Zulässigkeit nicht habe voraussehen können.

  • EuG, 27.06.1991 - T-156/89

    Íñigo Valverde Mordt gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Soweit sich dieser Antrag gegen die nach Abschluß des Auswahlverfahrens aufgestellte Eignungsliste richtet, ist dagegen festzustellen, daß ein vorgerichtliches Verfahren nicht notwendig war (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juni 1972 in der Rechtssache 44/71, Marcato/Kommission, Slg. 1972, 427, 433 f.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1979 - 112/78

    Dorothea Sonne, verehelichte Kobor, gegen Kommission der Europäischen

    Ich erinnere daran, daß sich der Gerichtshof außer in dem zitierten Urteil vom 30. November 1978, Salerno u. a, auch in seinen Urteilen vom 14. Juni 1972 in der Rechtssache 44/71 (Marcato - Slg. 1972, 427), vom 15. März 1973 in der Rechtssache 37/72 (Marcato - Slg. 1973, 361) und vom 4. Dezember 1975 in der Rechtssache 31/75 (Costacurta - Slg. 1975, 1563) dafür ausgesprochen hat, daß die Entscheidungen der Prüfungsausschüsse angemessen zu begründen sind.

    Wie der Gerichtshof in den zitierten Urteilen vom 14. Juni 1972 in der Rechtssache 44/71 und vom 15. März 1973 in der Rechtssache 37/72 ausgeführt hat, ist der Abschnitt der Bewertung der Prüfungen "vor allem vergleichender Natur", während der vorhergehende Abschnitt, in dem über die Zulassung der Bewerber zu befinden ist, "aus einer Gegenüberstellung der .

  • EuGH, 30.10.1974 - 188/73

    Grassi / Rat

    Hierzu verweise er auf die Urteile EuGH 8. Juli 1965 - Fonzi/Kommission, 27 und 30/64 - Slg. 1965, 651, 675, und EuGH 14. Juni 1972 - Marcato/Kommission, 44/71 - Slg. 1972, 427, 435. Da es hier darum gehe zu prüfen, ob die Feststellung des Rates zutreffend sei, Herr X besitze gründliche Kenntnisse in drei Gemeinschaftssprachen, gehe die Ansicht des Beklagten fehl, der Gerichtshof sei zu dieser Nachprüfung nicht befugt.
  • EuGH, 30.11.1978 - 4/78

    Salerno u.a. / Kommission

    28/30 Zwar kann die Verwendung allgemeiner Formeln für die Beschreibung der Voraussetzungen der Zulassung zu einem Auswahlverfahren unter Umständen wie denen des vorliegenden Falls, in denen die Stellenausschreibung für einen Kreis von Interessenten unterschiedlicher Herkunft und Vorbildung gedacht ist, zulässig sein; das hat dann aber, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Juni 1972 (Rechtssache 44/71, Marcato/Kommission, Slg. 1972, 427) entschieden hat, zur Folge, daß der Prüfungsausschuß gehalten ist, seine diesbezüglichen Entscheidungen zu begründen.
  • EuG, 20.06.1990 - T-133/89

    Jean-Louis Burban gegen Europäisches Parlament. - Einstellung - Auswahlverfahren

  • EuGH, 12.07.1989 - 225/87

    Belardinelli / Gerichtshof

  • EuGH, 07.05.1986 - 52/85

    Rihoux / Kommission

  • EuG, 13.12.1990 - T-160/89

    Gregoris Evangelos Kalavros gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 11.02.1992 - T-16/90

    Anastasia Panagiotopoulou gegen Europäisches Parlament. - Beamte -

  • EuG, 05.12.1990 - T-82/89

    Antonio Marcato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGH, 05.04.1979 - 117/78

    Orlandi / Kommission

  • EuGH, 16.03.1978 - 7/77

    Von Wüllerstorff und Urbair / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-304/97

    Carbajo Ferrero / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1991 - C-345/90

    Europäisches Parlament gegen Jack Hanning. - Rechtsmittel - Beamte -

  • EuGH, 27.02.1991 - C-126/90

    Bocos Viciano / Kommission

  • EuGH, 18.02.1982 - 67/81

    Ruske / Kommission

  • EuGH, 28.02.1980 - 89/79

    Bonu / Rat

  • EuGH, 28.06.1979 - 255/78

    Anselme u.a. / Kommission

  • EuGH, 04.12.1975 - 31/75

    Costacurta / Kommission

  • EuGöD, 12.03.2009 - F-4/08

    Hambura / Parlament - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Einstellung -

  • EuGH, 11.10.1979 - 142/78

    Berghmans / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1975 - 79/74

    Berthold Küster gegen Europäisches Parlament.

  • EuG, 20.06.1990 - T-47/89

    Antonio Marcato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.1989 - 225/87

    Patricia Belardinelli und andere gegen Gerichtshof der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1981 - 785/79

    Adriano Pizziolo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Urlaub aus

  • EuGH, 01.06.1978 - 110/77

    Mulcahy / Kommission

  • EuGH, 15.06.1976 - 5/76

    Jänsch / Kommission

  • EuGöD, 14.12.2006 - F-118/05

    Klopfer / Kommission - Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zu

  • EuG, 03.03.1993 - T-44/92

    Claudia Delloye und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.1989 - 100/87

    Rosa Basch und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1986 - 52/85

    Jean-Pascal Rihoux und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 15.01.1985 - 168/83

    Pasquali-Gherardi / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1986 - 322/85

    Volker Hoyer und andere gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1982 - 67/81

    Marie Hélène Ruske gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte:

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1981 - 34/80

    Xavier Authié gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamtenstatut -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1980 - 89/79

    Francesco Bonu gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamtenstatus:

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1979 - 255/78

    Andrée Heirwegh, verehelichte Anselme, und Roger Constant gegen Kommission der

  • EuGH, 25.04.1978 - 74/77

    Allgayer / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.1978 - 7/77

    Bernhard Diether Ritter von Wüllerstorff und Urbair gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.1973 - 37/72

    Antonio Marcato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1986 - 255/85

    Horst Pressler-Hoeft gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1972 - 44/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,7068
Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1972 - 44/71 (https://dejure.org/1972,7068)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.05.1972 - 44/71 (https://dejure.org/1972,7068)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Mai 1972 - 44/71 (https://dejure.org/1972,7068)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Antonio Marcato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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