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   AG Ahrensburg, 27.09.2012 - 45 C 477/12   

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https://dejure.org/2012,53364
AG Ahrensburg, 27.09.2012 - 45 C 477/12 (https://dejure.org/2012,53364)
AG Ahrensburg, Entscheidung vom 27.09.2012 - 45 C 477/12 (https://dejure.org/2012,53364)
AG Ahrensburg, Entscheidung vom 27. September 2012 - 45 C 477/12 (https://dejure.org/2012,53364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Eigenbedarfskündigung Wohnungserwerber vor Grundbucheintragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Angemessenheit der Wohnfläche bei Kündigung wegen Eigenbedarfs

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus AG Ahrensburg, 27.09.2012 - 45 C 477/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Willensentschluss des Vermieters bezüglich einer bestimmten, seiner Lebensplanung entsprechenden Nutzung von den Gerichten grundsätzlich zu respektieren (BVerfG NJW 1989, 970).

    Dabei ist im Grundsatz davon auszugehen, dass die Gerichte die Entscheidung des Vermieters über seinen Bedarf zu achten haben (BVerfG WuM 1989, 114).

  • LG Mannheim, 23.02.2004 - 4 T 289/03

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietvertrages wegen Zahlungsverzuges:

    Auszug aus AG Ahrensburg, 27.09.2012 - 45 C 477/12
    Dies erfüllt jedenfalls dann das Informations- und Schutzinteresse des betroffenen Mieters, wenn die in Bezug genommenen Urkunden dem Kündigungsschreiben angeheftet sind (BVerfG ZMR 1992, 288; LG Mannheim, Beschluss vom 23.2. 2004 - 4 T 289/03).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.1970 - 1 REMiet 1/70
    Auszug aus AG Ahrensburg, 27.09.2012 - 45 C 477/12
    Soweit die Beklagten ausführen, ihre Kinder haben sich binnen der über 3 Jährigen Mietzeit gut in das Umfeld integriert und müssten den Freundeskreis und ggf. die Schule wechseln, so stellt dies eine bloße Unannehmlichkeiten dar, die nach ganz herrschender Auffassung keine Härtegründe darstellen (OLG Köln WM 2003, 465; OLG Karlsruhe NJW 1970, 1746; LG Hamburg NJW-RR 1991, 1355).
  • BGH, 17.03.2010 - VIII ZR 70/09

    Wohnraummiete: Formelle Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus AG Ahrensburg, 27.09.2012 - 45 C 477/12
    Es genügt, wenn der Vermieter die Kerntatsachen in den Kündigungsschreiben mitteilt (vgl. BGH WuM 2010, 301, 302).
  • BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus AG Ahrensburg, 27.09.2012 - 45 C 477/12
    Dies erfüllt jedenfalls dann das Informations- und Schutzinteresse des betroffenen Mieters, wenn die in Bezug genommenen Urkunden dem Kündigungsschreiben angeheftet sind (BVerfG ZMR 1992, 288; LG Mannheim, Beschluss vom 23.2. 2004 - 4 T 289/03).
  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvR 188/01

    Zum Schutz des Mieters durch Art 14 Abs 1 S 1 GG - keine Pflicht des Fachgerichts

    Auszug aus AG Ahrensburg, 27.09.2012 - 45 C 477/12
    Für den Selbstnutzungswillen des Vermieters müssen vernünftige sowie nachvollziehbare Gründe vorliegen (BVerfG NZM 2001 706).
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