Rechtsprechung
EuGH, 17.02.1976 - 45/75 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz
1 . FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - BEFUGNISSE DES GERICHTSHOFES - GRENZEN
- EU-Kommission
REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz
- Wolters Kluwer
Unmittelbare Wirkung und Auslegung der Art. 37 Abs.1 und Art. 95 Abs. 1 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV); Vereinbarkeit einer auf eingeführten Alkohol erhobenen Verbrauchssteuer mit den Bestimmungen des EWGV; Rechtmäßigkeit der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGV Art. 9 ff., Art. 30, Art. 36, Art. 37 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1976, 1023
Wird zitiert von ... (82) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 19.06.1973 - 77/72
Capolongo / Azienda Agricola Maya
Auszug aus EuGH, 17.02.1976 - 45/75
Einfuhrzoll darstelle (EuGH 19. Juni 1973 - Capolongo, 77/72 - Slg. 1973, 611, und EuGH 18. Juni 1975 - IGAV, 94/74 - Slg. 1975, 699).So könne die weitere Erhebung der Monopolausgleichspitze in Anwendung der Grundsätze, die der Gerichtshof in den bereits zitierten Rechtssachen 77/72, Capolongo, und 94/74, IGAV, aufgestellt habe, gegen das Verbot der Erhebung von Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle verstoßen, sofern ihre Erhebung "dazu bestimmt ist, Tätigkeiten zu fördern, die allein den erfaßten einheimischen Erzeugnissen zugute kommen".
- EuGH, 03.12.1974 - 33/74
Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid
Auszug aus EuGH, 17.02.1976 - 45/75
Zur unmittelbaren Geltung von Artikel 37 führt die Kommission weiter aus, die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Konsequenzen des Ablaufs der Übergangszeit (EuGH 21. Juni 1974 - Reyners, 2/74 - Slg. 1974, 631; 3. Dezember 1974 - Van Binsbergen, 33/74 - Slg. 1974, 1299; 12. Dezember 1974 - Walrave und Koch, 36/74 - Slg. 1974, 1405; 10. Dezember 1974 - Charmasson, 48/74 - Slg. 1974, 1383) lasse erkennen, daß die Ausnahme, welche die Kommission bis zum Erlaß einer gemeinsamen Marktordnung im Hinblick auf das deutsche Handelsmonopol für Alkohol glaubte zugestehen zu können (…Empfehlung vom 22. Dezember 1969 an die Bundesrepublik Deutschland betreffend die Umformung des staatlichen Handelsmonopols für Alkohol, ABl. L 31 vom 9.2. 1970, S. 20) seit dem Ende der Übergangszeit hinfällig geworden sei, ungeachtet der Tatsache, daß eine gemeinsame Marktordnung noch nicht verabschiedet sei. - EuGH, 21.06.1974 - 2/74
Reyners / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 17.02.1976 - 45/75
Zur unmittelbaren Geltung von Artikel 37 führt die Kommission weiter aus, die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Konsequenzen des Ablaufs der Übergangszeit (EuGH 21. Juni 1974 - Reyners, 2/74 - Slg. 1974, 631; 3. Dezember 1974 - Van Binsbergen, 33/74 - Slg. 1974, 1299; 12. Dezember 1974 - Walrave und Koch, 36/74 - Slg. 1974, 1405; 10. Dezember 1974 - Charmasson, 48/74 - Slg. 1974, 1383) lasse erkennen, daß die Ausnahme, welche die Kommission bis zum Erlaß einer gemeinsamen Marktordnung im Hinblick auf das deutsche Handelsmonopol für Alkohol glaubte zugestehen zu können (…Empfehlung vom 22. Dezember 1969 an die Bundesrepublik Deutschland betreffend die Umformung des staatlichen Handelsmonopols für Alkohol, ABl. L 31 vom 9.2. 1970, S. 20) seit dem Ende der Übergangszeit hinfällig geworden sei, ungeachtet der Tatsache, daß eine gemeinsame Marktordnung noch nicht verabschiedet sei.
- EuGH, 16.06.1966 - 57/65
Lütticke / Hauptzollamt Saarlouis
Auszug aus EuGH, 17.02.1976 - 45/75
Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (Lütticke - Slg. 1966, 268) für Recht erkannt hat, erzeugt die genannte Vorschrift unmittelbare Wirkungen und begründet individuelle Rechte des einzelnen, die von den staatlichen Gerichten zu beachten sind. - EuGH, 18.06.1975 - 94/74
IGAV / Ente nazionale per la Cellulosa
Auszug aus EuGH, 17.02.1976 - 45/75
Einfuhrzoll darstelle (EuGH 19. Juni 1973 - Capolongo, 77/72 - Slg. 1973, 611, und EuGH 18. Juni 1975 - IGAV, 94/74 - Slg. 1975, 699). - EuGH, 14.12.1972 - 29/72
Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus EuGH, 17.02.1976 - 45/75
Marimex/Italienische Finanzverwaltung, 29/72 - Slg. 1972, 1309). - EuGH, 12.12.1974 - 36/74
Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.
Auszug aus EuGH, 17.02.1976 - 45/75
Zur unmittelbaren Geltung von Artikel 37 führt die Kommission weiter aus, die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Konsequenzen des Ablaufs der Übergangszeit (EuGH 21. Juni 1974 - Reyners, 2/74 - Slg. 1974, 631; 3. Dezember 1974 - Van Binsbergen, 33/74 - Slg. 1974, 1299; 12. Dezember 1974 - Walrave und Koch, 36/74 - Slg. 1974, 1405; 10. Dezember 1974 - Charmasson, 48/74 - Slg. 1974, 1383) lasse erkennen, daß die Ausnahme, welche die Kommission bis zum Erlaß einer gemeinsamen Marktordnung im Hinblick auf das deutsche Handelsmonopol für Alkohol glaubte zugestehen zu können (…Empfehlung vom 22. Dezember 1969 an die Bundesrepublik Deutschland betreffend die Umformung des staatlichen Handelsmonopols für Alkohol, ABl. L 31 vom 9.2. 1970, S. 20) seit dem Ende der Übergangszeit hinfällig geworden sei, ungeachtet der Tatsache, daß eine gemeinsame Marktordnung noch nicht verabschiedet sei. - EuGH, 10.12.1974 - 48/74
Charmasson / Ministre de l'économie und des finances
Auszug aus EuGH, 17.02.1976 - 45/75
Zur unmittelbaren Geltung von Artikel 37 führt die Kommission weiter aus, die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Konsequenzen des Ablaufs der Übergangszeit (EuGH 21. Juni 1974 - Reyners, 2/74 - Slg. 1974, 631; 3. Dezember 1974 - Van Binsbergen, 33/74 - Slg. 1974, 1299; 12. Dezember 1974 - Walrave und Koch, 36/74 - Slg. 1974, 1405; 10. Dezember 1974 - Charmasson, 48/74 - Slg. 1974, 1383) lasse erkennen, daß die Ausnahme, welche die Kommission bis zum Erlaß einer gemeinsamen Marktordnung im Hinblick auf das deutsche Handelsmonopol für Alkohol glaubte zugestehen zu können (…Empfehlung vom 22. Dezember 1969 an die Bundesrepublik Deutschland betreffend die Umformung des staatlichen Handelsmonopols für Alkohol, ABl. L 31 vom 9.2. 1970, S. 20) seit dem Ende der Übergangszeit hinfällig geworden sei, ungeachtet der Tatsache, daß eine gemeinsame Marktordnung noch nicht verabschiedet sei.
- EuGH, 20.02.1979 - 120/78
Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)
Die hierzu von der Kommission in verschiedenen Verfahren vor dem Gerichtshof vertretene Auffassung, dies sei infolge der Urteile des Gerichtshofes vom 17. Februar 1978 in den Rechtssachen 45/75 (Rewe; Slg. 1976, 181) und 91/75 (Miritz; Slg. 1976, 2 17) nicht mehr der Fall, sei irrig. - Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1985 - 106/84
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. - …
Bei Zugrundelegung der in den Urteilen vom 4. April 1968 in der Rechtssache 27/67 (Fink-Frucht, Slg. 1968, 333), vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 45/75 (Rewe, Slg. 1976, 181), vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77 (Hansen, Slg. 1978, 1787), vom 27. Februar 1980 (…a. a. O.) und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 319/81 (Kommission/Italienische Republik, Slg. 1983, 601) entwikkelten Kriterien handele es sich bei Wein aus Weintrauben und Obstwein um gleichartige Waren.In seinen Urteilen vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 45/75 (Rewe, Slg. 1976, 181) und vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 216/81 (Cogis, Slg. 1982, 2701) habe der Gerichtshof solche Waren als gleichartig angesehen, die vergleichbare oder gleiche Eigenschaften hätten und denselben Bedürfnissen dienten.
Der Gerichtshof habe in dem vorgenannten Urteil Rewe und im Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1980, 347) ausgeführt, daß der GZT für die Frage der Gleichartigkeit zwar Anhaltspunkte liefern könne, letztlich aber nicht entscheidend sei.
Das Kriterium der Gleichartigkeit Den zwölf Urteilen, die in den vorliegenden Rechtssachen im einzelnen zitiert worden sind (Rechtssachen 27/67, 31/67, 148/77, 45/75, 168/78, 169/78, 170/78 (zwei Urteile), 171/78, 45/79, 46/80, 206/81 und 319/81), lassen sich folgende Merkmale des für die Anwendbarkeit von Artikel 95 Absatz 1 entscheidenden Kriteriums der Gleichartigkeit von Waren entnehmen.
b) In der Rechtssache 45/75 (Rewe, Slg. 1976, 181) hat der Gerichtshof zum ersten Mal (in Randnr. 12 der Entscheidungsgründe) als Hauptkriterium für die Feststellung der Gleichartigkeit auf die Frage abgestellt, ob die zu vergleichenden Erzeugnisse.
So haben Sie bereits in Randnummer 15 der Entscheidungsgründe Ihres Urteils in der Rechtssache 45/75 (Rewe, Slg. 1976, 181) festgestellt, daß eine Verletzung von Artikel 95 Absatz 1 zu bejahen ist, wenn die auf das eingeführte Erzeugnis erhobene Abgabe und die Belastung, die das gleichartige inländische Erzeugnis zu tragen hat, in verschiedener Weise und nach verschiedenen Bestimmungen berechnet werden mit dem Ergebnis, daß das eingeführte Erzeugnis - sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird.
Nach dem vorhin von mir zitierten Kriterium in der Randnummer 15 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 45/75 genügt eine solche Feststellung für die Anwendbarkeit von Artikel 95 Absatz 1. Da außerdem aufgrund meiner Sachverhaltsdarstellung feststeht, daß die Besteuerung von Likörweinen aus Weintrauben und die von Likörweinen aus Obst auf unterschiedliche Weise, nach unterschiedlichen Sätzen und nach unterschiedlichen Durchführungsvorschriften berechnet werden und die eingeführten Likörweine aus Weintrauben demzufolge erheblich höher besteuert werden, halte ich die Klage der Kommission hinsichtlich der Likörweine für begründet.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 168/78
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …
In diesem Sinne hat der Gerichtshof in der Rechtssache 45/75 (Rewe-Zentrale des Lebensmittel-Großhandels GmbH gegen Hauptzollamt Landau/Pfalz, Urteil vom 17. Februar 1976, Slg. 1976, 181) unter anderem ausgeführt, daß der Anwendungsbereich dieser Norm nicht dahin ausgedehnt werden darf, daß sie einen Ausgleich zuließe zwischen einer steuerlichen Belastung, die ein eingeführtes Erzeugnis treffen soll, und einer Belastung anderer, etwa wirtschaftlicher Art, die das gleiche inländische Erzeugnis zu tragen hat.In seinem Urteil in der Rechtssache 45/75 (Rewe) präzisiert der Gerichtshof.
Schließlich hat der Gerichtshof in der Rechtssache 45/75 (Rewe) unter ausdrücklicher Hervorhebung der Wichtigkeit formeller Kriterien auch materielle Bezugspunkte herangezogen, auf die im einzelnen noch einzugehen sein wird.
Sie stützt sich dabei auf die Aussage des Gerichtshofs in der Rechtssache 45/75 (Rewe), wonach zur Bejahung oder Verneinung der Gleichartigkeit im Sinne des Artikels 95 Absatz 1 "die Abgaben für Erzeugnisse zu vergleichen [sind], die auf der gleichen Produktions- oder Vertriebsstufe in den Augen des Verbrauchers gleiche Eigenschaften haben und.
Wenn wir diese Argumente würdigen, ist zunächst in Erinnerung zu rufen, daß es zur Beurteilung der Gleichartigkeit von Waren nach dem Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache 45/75 (Rewe) nicht darauf ankommt, ob die Waren denselben Ausgangsstoff enthalten, sondern vielmehr darauf, ob die Erzeugnisse auf der gleichen Produktions- oder Vertriebsstufe in den Augen des Verbrauchers gleiche Eigenschaften haben und denselben Bedürfnissen dienen.
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1981 - 4/81
Hauptzollamt Flensburg gegen Hermann C. Andresen GmbH & Co. KG. - …
Es genügt vielmehr ein Hinweis auf das Urteil vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 45/75 - Rewe- Zentrale des Lebensmittel-Großhandels GmbH/Hauptzollamt Landau/Pfalz - (Slg. 1976, 181), dessen grundsätzliche Feststellungen in Zweifel zu ziehen das Vorbringen im gegenwärtigen Verfahren keinen Anlaß gibt.Dazu muß vielmehr einerseits noch einmal auf das Urteil 45/75 Bezug genommen werden, in dem betont wurde, für Artikel 95 kämen nur Abgaben, die hoheitlich eingeführt und der Höhe nach festgesetzt seien, in Betracht, und in dem darüber hinaus festgestellt wurde, Artikel 95 erlaube nicht, daß Belastungen anderer, etwa wirtschaftlicher Art, wie sie für einheimische Erzeugnisse gälten, durch steuerliche Belastungen importierter Erzeugnisse ausgeglichen würden.
- Weil die Abgabepreise des Monopols je nach Verwendungszweck recht unterschiedlich gestaltet sind, könnte schließlich noch die Frage aufgeworfen werden, ob nicht auch der Teil der Verwaltungskosten des Monopols außer Betracht zu bleiben hat,.der zum Ausgleich der Verluste dient, "die der Monopolverwaltung beim Verkauf einiger zu sonstigen Zwekken bestimmter Branntweinarten unter den Gestehungskosten entstehen" (Randnummer 2 der Entscheidungsgründe des Urteils 45/75).
Dabei ergibt sich im übrigen auch kein Problem aus dem Umstand - ich denke jetzt an die im Urteil 45/75 verwendete Formulierung "der Höhe nach festgesetzt" -, daß die Aufschlagspitze als solche nicht festgelegt ist, sondern aus einer Rechenoperation anhand hoheitlich fixierter Eckwerte folgt.
Er kann sich an Feststellungen des Urteils 45/75 orientieren, in dem gesagt wurde, es sei nicht.
- EuGH, 13.03.1979 - 91/78
Hansen
Nach dem Erlaß der Urteile des Gerichtshofes vom 17. Februar 1976 in den Rechtssachen 45/75 (Rewe; Slg. 1976, 181) und 91/75 (Miritz, Slg. 1976, 217) erging das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 2. Mai 1976 (BGBl. I S. 1145).Hinweis angebracht, daß sich die Lösung dieses Problems weitgehend aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 19. Februar 1976 in der Rechtssache 45/75 (Rewe; Slg. 1976, 181) ergebe; danach "untersagt es Artikel 95 Absatz 1 nicht, auf ein eingeführtes.
Nach Ansicht der Klägerin ist diese Gleichbehandlung jedoch nur eine scheinbare, denn aus den Materialien zu dem Gesetz vom 2. Mai 1976 ergebe sich eindeutig, daß die Anhebung des Steuersatzes von 1 500 DM/hl auf 1 650 DM/hl das alleinige Ziel gehabt habe, der Branntweinmonopolverwaltung den Ausgleich der Verluste zu ermöglichen, die dieser dadurch entstanden seien, daß es zu einem erheblichen Unterschied zwischen dem Übernahmepreis, den sie den Erzeugern von unter das Monopol fallendem Branntwein aufgrund des Gesetzes zahlen müsse, und dem Endverkaufspreis dieses Branntweins gekommen sei, so wie er sich auf dem Markt im Anschluß an die Urteile des Gerichtshofes vom 17. Februar 1976 in den Rechtssachen 45/75 (Rewe, Slg. 1976, 181) und 91/75 (Miritz, Slg. 1976, 217) gebildet habe.
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-438/02
Hanner - Artikel 31 EG - Staatliche Monopole - Monopol für den …
85 - Urteile Cinzano (zitiert in Fußnote 23, Randnr. 9) und vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 45/75 (Rewe-Zentrale, Slg. 1976, 181, Randnr. 27).87 - Urteil Rewe-Zentrale (zitiert in Fußnote 85, Randnr. 26).
95 - Urteile Rewe-Zentrale (zitiert in Fußnote 85, Randnr. 26) und Peureux I (zitiert in Fußnote 92, Randnrn. 30 und 31).
- EuGH, 27.02.1980 - 168/78
Kommission / Frankreich
In seinem Urteil vom 17. Februar 1976 (Rechtssache 45/75, Rewe, Slg. 1976, 181) hat der Gerichtshof entschieden, daß als gleichartig Waren anzusehen sind, die "in den Augen des Verbrauchers die gleichen Eigenschaften haben und denselben Bedürfnissen dienen".Weiter verweist die Kommission auf die Definition der Gleichartigkeit, die der Gerichtshof in seinem Urteil Rewe (bereits zitiert) gegeben hat.
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1976 - 127/75
Bobie Getränkevertrieb GmbH gegen Hauptzollamt Aachen-Nord.
Der Vorlagebeschluß des Finanzgerichts ist am 26. November 1975 ergangen, also bevor der Gerichtshof am 17. Februar 1976 sein Urteil in der Rechtssache 45/75 (Rewe-Zentrale/Hauptzollamt Landau/Pfalz) erließ.Die Regierung der Bundesrepublik hat gegenüber dem Gerichtshof eingeräumt, daß diese Frage angesichts Ihres Urteils in der Rechtssache 45/75 zu verneinen sei.
Nach meiner Meinung sollten Sie deshalb mit der Antwort auf die erste Frage - mutatis mutandis - auf der Linie des Präzedenzfalles bleiben, den Sie mit Ihrem Urteil in der Rechtssache 45/75 geschaffen haben, und für Recht erkennen, daß bei richtiger Auslegung es Artikel 95 Absatz 1 untersagt, eine eingeführte Ware auf andere Weise zu besteuern als die gleichartige inländische Ware, wenn dies zu einer höheren Belastung für die Einfuhrware führen kann, und es diese Bestimmung insbesondere verbietet, in einem Fall gestaffelte Sätze anzuwenden und in einem anderen Fall einen Pauschalsatz.
Die Bundesregierung hat angeregt, daß der Gerichtshof, falls er (wovon ich ausgehe) die dritte Frage beantworten muß, dabei das neue Besteuerungssystem für die Biereinfuhr aus anderen Mitgliedstaaten berücksichtigt, das - mit, wenn ich so sagen darf, außerordentlicher und lobenswerter Schnelligkeit - in der Bundesrepublik eingeführt wurde, um dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 45/75 Rechnung zu tragen.
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-68/96
Grundig Italiana SpA gegen Ministero delle Finanze. - Nationale Abgabe auf …
(9) - Urteil vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 45/75 (Rewe, Slg. 1976, 181, Randnr. 12).(19) - Rechtssache 45/75, a. a. O. (zitiert in Fußnote 9), Randnr. 15.
(23) - Rechtssache 127/75, a. a. O., (zitiert in Fußnote 14) Randnr. 4 und Rechtssache 45/75, a. a. O. (zitiert in Fußnote 9), Randnr. 15.
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.1977 - 77/76
F.lli Cucchi gegen Avez S.p.A.
Dafür läßt sich auch auf das Urteil der Rechtssache 45/75 (Rewe-Zentrale des Lebensmittel-Großhandels GmbH/Hauptzollamt Landau/Pfalz, Urteil vom 17. Februar 1976, Slg. 1976, 193) verweisen, wird in diesem doch zu Artikel 95 hervorgehoben, es seien Abgaben für Erzeugnisse zu vergleichen, "die auf der gleichen Produktions- oder Vertriebsstufe in den Augen des Verbrauchers gleiche Eigenschaften haben und denselben Bedürfnissen dienen".In der Rechtsprechung ist bereits geklärt - ich beziehe mich auf die Urteile der Rechtssachen 57/65 (Firma Alfons Lütticke GmbH gegen Hauptzollamt Saarlouis, Urteil vom 16. Juni 1966, Slg. 1966, 265) und 45/75 (Rewe-Zentrale des Lebensmittel-Großhandels GmbH/Hauptzollamt Landau/Pfalz, Urteil vom 17. Februar 1976, Slg. 1976, 183) -, daß Artikel 95 Absatz 1 des EWG-Vertrags unmittelbar anwendbar ist und Rechte einzelner begründet, die die nationalen Gerichte zu schützen haben.
Dazu wurde in dem Urteil der Rechtssache 45/75 Stellung genommen.
- EuGH, 29.04.1982 - 17/81
Pabst & Richarz KG / Hauptzollamt Oldenburg
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1978 - 148/77
H. Hansen jun. & O. C. Balle GmbH & Co. gegen Hauptzollamt Flensburg. - …
- EuGH, 23.10.2003 - C-56/01
Inizan
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 55/79
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland. - Besteuerung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1992 - C-327/90
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-213/96
Verbrauchsteuer auf Elektrizität - Steuersatz, der bei Elektrizität inländischen …
- EuGH, 27.02.1980 - 171/78
Kommission / Denmark
- Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-358/14
Generalanwältin Kokott hält die neue EU-Tabak-Richtlinie von 2014 für gültig
- EuGH, 15.12.1976 - 35/76
Simmenthal Spa / Ministero delle finanze
- EuGH, 13.03.1979 - 86/78
Peureux
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-93/02
DER GENERALANWALT SPRICHT SICH FÜR DIE ANERKENNUNG EINES AUF DIE VERLETZUNG VON …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1983 - 38/82
Hauptzollamt Flensburg gegen Firma Hansen GmbH & Co. - Besteuerung von Branntwein …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1982 - 17/81
Pabst & Richarz KG gegen Hauptzollamt Oldenburg. - Besteuerung von Branntwein.
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1982 - 216/81
COGIS (Compagnia Generale Interscambi) gegen Amministrazione delle Finanze dello …
- EuGH, 12.05.1992 - C-327/90
Kommission / Griechenland
- EuGH, 19.10.1977 - 124/76
Moulins Pont-à-Mousson / ONIC
- Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-477/14
Pillbox 38 - Rechtsangleichung - Art. 20 der Richtlinie 2014/40/EU - Herstellung, …
- EuGH, 25.11.1981 - 4/81
Hauptzollamt Flensburg / Andresen
- EuGH, 07.05.1981 - 153/80
Hansen / Hauptzollamt Flensburg
- Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1979 - 68/79
Hans Just I/S gegen Ministerium für das Steuerwesen. - Besteuerung von …
- EuGH, 23.10.1997 - C-375/95
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-94/02
Biret und Cie / Rat
- Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-319/96
Brinkmann
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.1991 - C-152/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-35/96
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 171/78
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2006 - C-76/05
Schwarz und Gootjes-Schwarz - Freier Dienstleistungsverkehr - Freizügigkeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1982 - 170/78
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1979 - 91/78
Hansen GmbH & Co. gegen Hauptzollamt Flensburg. - Abgabenreglung für Branntwein.
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1976 - 91/75
Hauptzollamt Göttingen und Bundesfinanzminister gegen Wolfgang Miritz GmbH & Co.
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2010 - C-398/09
Lady & Kid u.a. - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale Abgaben - Erstattung …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-475/01
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1997 - C-189/95
Strafverfahren gegen Harry Franzén.
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-157/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. - …
- EuGH, 14.01.1981 - 140/79
Chamial Farmaceutici
- EuGH, 15.03.2001 - C-265/99
Kommission / Frankreich
- EuGH, 27.02.1980 - 169/78
Kommission / Italien
- EuGH, 15.07.1982 - 216/81
Cogis
- BFH, 25.11.1980 - VII R 17/78
Branntweineigenlager - Inhaber - Entlastung um den vollen Betrag der …
- EuGH, 31.05.1979 - 132/78
Denkavit Loire
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-421/97
Tarantik
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-37/96
Paul Chevassus-Marche gegen Conseil régional de la Réunion. - Octroi de mer - …
- EuGH, 04.03.1986 - 106/84
Kommission / Denmark
- EuGH, 30.10.1980 - 26/80
Schneider-Import / Hautzollamt Mainz
- BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 17.78
Betrieb einer Mühle in Übereinstimmung mit der europäischen Gesetzgebung - …
- BFH, 27.09.1977 - VII K 1/76
Restitutionsklage - Abweichende Rechtsauffassung - BFH-Urteil - EGH - Urteil in …
- EuGH, 26.06.1991 - C-152/89
Kommission / Luxemburg
- EuGH, 04.03.1986 - 243/84
Walker / Ministeriet for Skatter og Afgifter
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.1983 - 337/82
St. Nikolaus Brennerei und Likörfabrik, Gustav Kniepf-Melde GmbH gegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1992 - C-200/90
Dansk Denkavit ApS und P. Poulsen Trading ApS, unterstützt durch Monsanto-Searle …
- EuGH, 15.01.1985 - 253/83
Kupferberg / Hauptzollamt Mainz
- EuGH, 27.02.1980 - 55/79
Kommission / Irland
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-302/00
Kommission / Frankreich
- EuGH, 19.01.1993 - C-76/91
Caves Neto Costa / Ministro do Comércio e Turismo und Secretário de Estado do …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1988 - 30/87
Corinne Bodson gegen SA Pompes funèbres des régions libérées. - Wettbewerb - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.1977 - 74/76
Iannelli & Volpi SpA gegen Ditta Paolo Meroni.
- EuGH, 19.01.1993 - C-361/90
Kommission / Portugal
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.1983 - 172/82
Syndicat national des fabricants raffineurs d'huile de graissage und andere gegen …
- EuGH, 26.06.1991 - C-153/89
Kommission / Belgien
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - 132/88
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik. - Artikel …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1980 - 26/80
Schneider-Import GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Mainz. - Besteuerung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1978 - 78/77
Johann Lührs gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas.
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1991 - C-230/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …
- BFH, 29.09.1987 - X R 16/80
Vorsteuerabzug für im Inland vorhandene Gegenstände des Vorratsvermögens …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1987 - 356/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1984 - 253/83
Sektkellerei C.A. Kupferberg & Cie KG a.A. gegen Hauptzollamt Mainz. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1982 - 104/81
Hauptzollamt Mainz gegen C.A. Kupferberg & Cie KG a.A.. - Wirkungen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1981 - 153/80
Rumhaus Hansen GmbH & Co gegen Hauptzollamt Flensburg. - Besteuerung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76
Schöttle & Söhne OHG gegen Finanzamt Freudenstadt.
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1992 - C-76/91
Caves Neto Costa SA gegen Ministro do Comércio e Turismo und Secretário de Estado …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1992 - C-361/90
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 184/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
Rechtsprechung
FG Hessen, 27.04.1977 - I 45/75 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 01.06.1976 - X 45/75 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 72
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1975 - 45/75 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Rewe-Zentrale des Lebensmittel-Großhandels GmbH gegen Hauptzollamt Landau/Pfalz.
Deutsches Branntweinmonopol
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 10.04.1975 - III 27/71
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1975 - 45/75
- EuGH, 17.02.1976 - 45/75
- FG Rheinland-Pfalz, 13.05.1976 - III 27/71
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 10.12.1974 - 48/74
Charmasson / Ministre de l'économie und des finances
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1975 - 45/75
Insofern kann man einmal verweisen auf den Marktordnungsbegriff und die dafür nach Gemeinschaftsrecht geltenden Merkmale, wie sie im Urteil der Rechtssache 48/74 (EuGH 10. Dezember 1974 - Charmasson/Minister für Wirtschaft und Finanzen, Paris - Slg. 1974, 1383) herausgearbeitet worden sind.Wenn ich diese Frage aufwerfe, ist mir wohl bewußt, daß der Gerichtshof einschlägige Äußerungen in der Rechtssache 48/74 schon abgegeben hat.
- EuGH, 19.06.1973 - 77/72
Capolongo / Azienda Agricola Maya
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1975 - 45/75
Dabei bezog sich die Kommission auf die Urteile der Rechtssachen 77/72 (EuGH 19. Juni 1973 - Carmine Capolongo/Azienda Agricola Maya - Slg. 1973, 611) und 94/74 (EuGH 18. Juni 1975 - Industria Gomma Articoli Vari (IGAV)/Ente Nazionale per la Cellulosa e per la Carta (ENCC) - Slg. 1975, 699). - EuGH, 16.12.1970 - 13/70
Cinzano & CIA GmbH / Hauptzollamt Saarbrücken
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1975 - 45/75
(EuGH 16. Dezember 1970 - Francesco Cinzano & Cia GmbH/Hauptzollamt Saarbrücken - Slg. 1970, 1089). - Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1973 - 77/72
Carmine Capolongo gegen Azienda Agricole Maya. - Contributo ente nazionale per la …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1975 - 45/75
Dabei bezog sich die Kommission auf die Urteile der Rechtssachen 77/72 (EuGH 19. Juni 1973 - Carmine Capolongo/Azienda Agricola Maya - Slg. 1973, 611) und 94/74 (EuGH 18. Juni 1975 - Industria Gomma Articoli Vari (IGAV)/Ente Nazionale per la Cellulosa e per la Carta (ENCC) - Slg. 1975, 699). - EuGH, 18.06.1975 - 94/74
IGAV / Ente nazionale per la Cellulosa
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1975 - 45/75
Dabei bezog sich die Kommission auf die Urteile der Rechtssachen 77/72 (EuGH 19. Juni 1973 - Carmine Capolongo/Azienda Agricola Maya - Slg. 1973, 611) und 94/74 (EuGH 18. Juni 1975 - Industria Gomma Articoli Vari (IGAV)/Ente Nazionale per la Cellulosa e per la Carta (ENCC) - Slg. 1975, 699).