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   EuGH, 17.02.1976 - 45/75   

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EuGH, 17.02.1976 - 45/75 (https://dejure.org/1976,256)
EuGH, Entscheidung vom 17.02.1976 - 45/75 (https://dejure.org/1976,256)
EuGH, Entscheidung vom 17. Februar 1976 - 45/75 (https://dejure.org/1976,256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz

    1 . FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - BEFUGNISSE DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • EU-Kommission

    REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz

  • Wolters Kluwer

    Unmittelbare Wirkung und Auslegung der Art. 37 Abs.1 und Art. 95 Abs. 1 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV); Vereinbarkeit einer auf eingeführten Alkohol erhobenen Verbrauchssteuer mit den Bestimmungen des EWGV; Rechtmäßigkeit der ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1023
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 19.06.1973 - 77/72

    Capolongo / Azienda Agricola Maya

    Auszug aus EuGH, 17.02.1976 - 45/75
    Einfuhrzoll darstelle (EuGH 19. Juni 1973 - Capolongo, 77/72 - Slg. 1973, 611, und EuGH 18. Juni 1975 - IGAV, 94/74 - Slg. 1975, 699).

    So könne die weitere Erhebung der Monopolausgleichspitze in Anwendung der Grundsätze, die der Gerichtshof in den bereits zitierten Rechtssachen 77/72, Capolongo, und 94/74, IGAV, aufgestellt habe, gegen das Verbot der Erhebung von Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle verstoßen, sofern ihre Erhebung "dazu bestimmt ist, Tätigkeiten zu fördern, die allein den erfaßten einheimischen Erzeugnissen zugute kommen".

  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus EuGH, 17.02.1976 - 45/75
    Zur unmittelbaren Geltung von Artikel 37 führt die Kommission weiter aus, die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Konsequenzen des Ablaufs der Übergangszeit (EuGH 21. Juni 1974 - Reyners, 2/74 - Slg. 1974, 631; 3. Dezember 1974 - Van Binsbergen, 33/74 - Slg. 1974, 1299; 12. Dezember 1974 - Walrave und Koch, 36/74 - Slg. 1974, 1405; 10. Dezember 1974 - Charmasson, 48/74 - Slg. 1974, 1383) lasse erkennen, daß die Ausnahme, welche die Kommission bis zum Erlaß einer gemeinsamen Marktordnung im Hinblick auf das deutsche Handelsmonopol für Alkohol glaubte zugestehen zu können (Empfehlung vom 22. Dezember 1969 an die Bundesrepublik Deutschland betreffend die Umformung des staatlichen Handelsmonopols für Alkohol, ABl. L 31 vom 9.2. 1970, S. 20) seit dem Ende der Übergangszeit hinfällig geworden sei, ungeachtet der Tatsache, daß eine gemeinsame Marktordnung noch nicht verabschiedet sei.
  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 17.02.1976 - 45/75
    Zur unmittelbaren Geltung von Artikel 37 führt die Kommission weiter aus, die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Konsequenzen des Ablaufs der Übergangszeit (EuGH 21. Juni 1974 - Reyners, 2/74 - Slg. 1974, 631; 3. Dezember 1974 - Van Binsbergen, 33/74 - Slg. 1974, 1299; 12. Dezember 1974 - Walrave und Koch, 36/74 - Slg. 1974, 1405; 10. Dezember 1974 - Charmasson, 48/74 - Slg. 1974, 1383) lasse erkennen, daß die Ausnahme, welche die Kommission bis zum Erlaß einer gemeinsamen Marktordnung im Hinblick auf das deutsche Handelsmonopol für Alkohol glaubte zugestehen zu können (Empfehlung vom 22. Dezember 1969 an die Bundesrepublik Deutschland betreffend die Umformung des staatlichen Handelsmonopols für Alkohol, ABl. L 31 vom 9.2. 1970, S. 20) seit dem Ende der Übergangszeit hinfällig geworden sei, ungeachtet der Tatsache, daß eine gemeinsame Marktordnung noch nicht verabschiedet sei.
  • EuGH, 16.06.1966 - 57/65

    Lütticke / Hauptzollamt Saarlouis

    Auszug aus EuGH, 17.02.1976 - 45/75
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (Lütticke - Slg. 1966, 268) für Recht erkannt hat, erzeugt die genannte Vorschrift unmittelbare Wirkungen und begründet individuelle Rechte des einzelnen, die von den staatlichen Gerichten zu beachten sind.
  • EuGH, 18.06.1975 - 94/74

    IGAV / Ente nazionale per la Cellulosa

    Auszug aus EuGH, 17.02.1976 - 45/75
    Einfuhrzoll darstelle (EuGH 19. Juni 1973 - Capolongo, 77/72 - Slg. 1973, 611, und EuGH 18. Juni 1975 - IGAV, 94/74 - Slg. 1975, 699).
  • EuGH, 14.12.1972 - 29/72

    Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 17.02.1976 - 45/75
    Marimex/Italienische Finanzverwaltung, 29/72 - Slg. 1972, 1309).
  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

    Auszug aus EuGH, 17.02.1976 - 45/75
    Zur unmittelbaren Geltung von Artikel 37 führt die Kommission weiter aus, die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Konsequenzen des Ablaufs der Übergangszeit (EuGH 21. Juni 1974 - Reyners, 2/74 - Slg. 1974, 631; 3. Dezember 1974 - Van Binsbergen, 33/74 - Slg. 1974, 1299; 12. Dezember 1974 - Walrave und Koch, 36/74 - Slg. 1974, 1405; 10. Dezember 1974 - Charmasson, 48/74 - Slg. 1974, 1383) lasse erkennen, daß die Ausnahme, welche die Kommission bis zum Erlaß einer gemeinsamen Marktordnung im Hinblick auf das deutsche Handelsmonopol für Alkohol glaubte zugestehen zu können (Empfehlung vom 22. Dezember 1969 an die Bundesrepublik Deutschland betreffend die Umformung des staatlichen Handelsmonopols für Alkohol, ABl. L 31 vom 9.2. 1970, S. 20) seit dem Ende der Übergangszeit hinfällig geworden sei, ungeachtet der Tatsache, daß eine gemeinsame Marktordnung noch nicht verabschiedet sei.
  • EuGH, 10.12.1974 - 48/74

    Charmasson / Ministre de l'économie und des finances

    Auszug aus EuGH, 17.02.1976 - 45/75
    Zur unmittelbaren Geltung von Artikel 37 führt die Kommission weiter aus, die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Konsequenzen des Ablaufs der Übergangszeit (EuGH 21. Juni 1974 - Reyners, 2/74 - Slg. 1974, 631; 3. Dezember 1974 - Van Binsbergen, 33/74 - Slg. 1974, 1299; 12. Dezember 1974 - Walrave und Koch, 36/74 - Slg. 1974, 1405; 10. Dezember 1974 - Charmasson, 48/74 - Slg. 1974, 1383) lasse erkennen, daß die Ausnahme, welche die Kommission bis zum Erlaß einer gemeinsamen Marktordnung im Hinblick auf das deutsche Handelsmonopol für Alkohol glaubte zugestehen zu können (Empfehlung vom 22. Dezember 1969 an die Bundesrepublik Deutschland betreffend die Umformung des staatlichen Handelsmonopols für Alkohol, ABl. L 31 vom 9.2. 1970, S. 20) seit dem Ende der Übergangszeit hinfällig geworden sei, ungeachtet der Tatsache, daß eine gemeinsame Marktordnung noch nicht verabschiedet sei.
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Die hierzu von der Kommission in verschiedenen Verfahren vor dem Gerichtshof vertretene Auffassung, dies sei infolge der Urteile des Gerichtshofes vom 17. Februar 1978 in den Rechtssachen 45/75 (Rewe; Slg. 1976, 181) und 91/75 (Miritz; Slg. 1976, 2 17) nicht mehr der Fall, sei irrig.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1985 - 106/84

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. -

    Bei Zugrundelegung der in den Urteilen vom 4. April 1968 in der Rechtssache 27/67 (Fink-Frucht, Slg. 1968, 333), vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 45/75 (Rewe, Slg. 1976, 181), vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77 (Hansen, Slg. 1978, 1787), vom 27. Februar 1980 (a. a. O.) und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 319/81 (Kommission/Italienische Republik, Slg. 1983, 601) entwikkelten Kriterien handele es sich bei Wein aus Weintrauben und Obstwein um gleichartige Waren.

    In seinen Urteilen vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 45/75 (Rewe, Slg. 1976, 181) und vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 216/81 (Cogis, Slg. 1982, 2701) habe der Gerichtshof solche Waren als gleichartig angesehen, die vergleichbare oder gleiche Eigenschaften hätten und denselben Bedürfnissen dienten.

    Der Gerichtshof habe in dem vorgenannten Urteil Rewe und im Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1980, 347) ausgeführt, daß der GZT für die Frage der Gleichartigkeit zwar Anhaltspunkte liefern könne, letztlich aber nicht entscheidend sei.

    Das Kriterium der Gleichartigkeit Den zwölf Urteilen, die in den vorliegenden Rechtssachen im einzelnen zitiert worden sind (Rechtssachen 27/67, 31/67, 148/77, 45/75, 168/78, 169/78, 170/78 (zwei Urteile), 171/78, 45/79, 46/80, 206/81 und 319/81), lassen sich folgende Merkmale des für die Anwendbarkeit von Artikel 95 Absatz 1 entscheidenden Kriteriums der Gleichartigkeit von Waren entnehmen.

    b) In der Rechtssache 45/75 (Rewe, Slg. 1976, 181) hat der Gerichtshof zum ersten Mal (in Randnr. 12 der Entscheidungsgründe) als Hauptkriterium für die Feststellung der Gleichartigkeit auf die Frage abgestellt, ob die zu vergleichenden Erzeugnisse.

    So haben Sie bereits in Randnummer 15 der Entscheidungsgründe Ihres Urteils in der Rechtssache 45/75 (Rewe, Slg. 1976, 181) festgestellt, daß eine Verletzung von Artikel 95 Absatz 1 zu bejahen ist, wenn die auf das eingeführte Erzeugnis erhobene Abgabe und die Belastung, die das gleichartige inländische Erzeugnis zu tragen hat, in verschiedener Weise und nach verschiedenen Bestimmungen berechnet werden mit dem Ergebnis, daß das eingeführte Erzeugnis - sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird.

    Nach dem vorhin von mir zitierten Kriterium in der Randnummer 15 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 45/75 genügt eine solche Feststellung für die Anwendbarkeit von Artikel 95 Absatz 1. Da außerdem aufgrund meiner Sachverhaltsdarstellung feststeht, daß die Besteuerung von Likörweinen aus Weintrauben und die von Likörweinen aus Obst auf unterschiedliche Weise, nach unterschiedlichen Sätzen und nach unterschiedlichen Durchführungsvorschriften berechnet werden und die eingeführten Likörweine aus Weintrauben demzufolge erheblich höher besteuert werden, halte ich die Klage der Kommission hinsichtlich der Likörweine für begründet.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 168/78

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

    In diesem Sinne hat der Gerichtshof in der Rechtssache 45/75 (Rewe-Zentrale des Lebensmittel-Großhandels GmbH gegen Hauptzollamt Landau/Pfalz, Urteil vom 17. Februar 1976, Slg. 1976, 181) unter anderem ausgeführt, daß der Anwendungsbereich dieser Norm nicht dahin ausgedehnt werden darf, daß sie einen Ausgleich zuließe zwischen einer steuerlichen Belastung, die ein eingeführtes Erzeugnis treffen soll, und einer Belastung anderer, etwa wirtschaftlicher Art, die das gleiche inländische Erzeugnis zu tragen hat.

    In seinem Urteil in der Rechtssache 45/75 (Rewe) präzisiert der Gerichtshof.

    Schließlich hat der Gerichtshof in der Rechtssache 45/75 (Rewe) unter ausdrücklicher Hervorhebung der Wichtigkeit formeller Kriterien auch materielle Bezugspunkte herangezogen, auf die im einzelnen noch einzugehen sein wird.

    Sie stützt sich dabei auf die Aussage des Gerichtshofs in der Rechtssache 45/75 (Rewe), wonach zur Bejahung oder Verneinung der Gleichartigkeit im Sinne des Artikels 95 Absatz 1 "die Abgaben für Erzeugnisse zu vergleichen [sind], die auf der gleichen Produktions- oder Vertriebsstufe in den Augen des Verbrauchers gleiche Eigenschaften haben und.

    Wenn wir diese Argumente würdigen, ist zunächst in Erinnerung zu rufen, daß es zur Beurteilung der Gleichartigkeit von Waren nach dem Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache 45/75 (Rewe) nicht darauf ankommt, ob die Waren denselben Ausgangsstoff enthalten, sondern vielmehr darauf, ob die Erzeugnisse auf der gleichen Produktions- oder Vertriebsstufe in den Augen des Verbrauchers gleiche Eigenschaften haben und denselben Bedürfnissen dienen.

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Rechtsprechung
   FG Hessen, 27.04.1977 - I 45/75   

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https://dejure.org/1977,11298
FG Hessen, 27.04.1977 - I 45/75 (https://dejure.org/1977,11298)
FG Hessen, Entscheidung vom 27.04.1977 - I 45/75 (https://dejure.org/1977,11298)
FG Hessen, Entscheidung vom 27. April 1977 - I 45/75 (https://dejure.org/1977,11298)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.06.1976 - X 45/75   

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https://dejure.org/1976,2482
VGH Baden-Württemberg, 01.06.1976 - X 45/75 (https://dejure.org/1976,2482)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.06.1976 - X 45/75 (https://dejure.org/1976,2482)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Juni 1976 - X 45/75 (https://dejure.org/1976,2482)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 72
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1975 - 45/75   

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https://dejure.org/1975,5705
Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1975 - 45/75 (https://dejure.org/1975,5705)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.11.1975 - 45/75 (https://dejure.org/1975,5705)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. November 1975 - 45/75 (https://dejure.org/1975,5705)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Rewe-Zentrale des Lebensmittel-Großhandels GmbH gegen Hauptzollamt Landau/Pfalz.

    Deutsches Branntweinmonopol

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.12.1974 - 48/74

    Charmasson / Ministre de l'économie und des finances

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1975 - 45/75
    Insofern kann man einmal verweisen auf den Marktordnungsbegriff und die dafür nach Gemeinschaftsrecht geltenden Merkmale, wie sie im Urteil der Rechtssache 48/74 (EuGH 10. Dezember 1974 - Charmasson/Minister für Wirtschaft und Finanzen, Paris - Slg. 1974, 1383) herausgearbeitet worden sind.

    Wenn ich diese Frage aufwerfe, ist mir wohl bewußt, daß der Gerichtshof einschlägige Äußerungen in der Rechtssache 48/74 schon abgegeben hat.

  • EuGH, 19.06.1973 - 77/72

    Capolongo / Azienda Agricola Maya

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1975 - 45/75
    Dabei bezog sich die Kommission auf die Urteile der Rechtssachen 77/72 (EuGH 19. Juni 1973 - Carmine Capolongo/Azienda Agricola Maya - Slg. 1973, 611) und 94/74 (EuGH 18. Juni 1975 - Industria Gomma Articoli Vari (IGAV)/Ente Nazionale per la Cellulosa e per la Carta (ENCC) - Slg. 1975, 699).
  • EuGH, 16.12.1970 - 13/70

    Cinzano & CIA GmbH / Hauptzollamt Saarbrücken

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1975 - 45/75
    (EuGH 16. Dezember 1970 - Francesco Cinzano & Cia GmbH/Hauptzollamt Saarbrücken - Slg. 1970, 1089).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1973 - 77/72

    Carmine Capolongo gegen Azienda Agricole Maya. - Contributo ente nazionale per la

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1975 - 45/75
    Dabei bezog sich die Kommission auf die Urteile der Rechtssachen 77/72 (EuGH 19. Juni 1973 - Carmine Capolongo/Azienda Agricola Maya - Slg. 1973, 611) und 94/74 (EuGH 18. Juni 1975 - Industria Gomma Articoli Vari (IGAV)/Ente Nazionale per la Cellulosa e per la Carta (ENCC) - Slg. 1975, 699).
  • EuGH, 18.06.1975 - 94/74

    IGAV / Ente nazionale per la Cellulosa

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1975 - 45/75
    Dabei bezog sich die Kommission auf die Urteile der Rechtssachen 77/72 (EuGH 19. Juni 1973 - Carmine Capolongo/Azienda Agricola Maya - Slg. 1973, 611) und 94/74 (EuGH 18. Juni 1975 - Industria Gomma Articoli Vari (IGAV)/Ente Nazionale per la Cellulosa e per la Carta (ENCC) - Slg. 1975, 699).
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