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RG, 11.04.1906 - Rep. I. 452/05 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zu den Begriffen der "Bearbeitung" und der "freien Benutzung" eines Werkes im Sinne der §§ 12 und 13 des Urheberrechtsgesetzes vom 19. Juni 1901.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Urheberrecht.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 63, 158
Wird zitiert von ...
- BGH, 01.04.1958 - I ZR 49/57
Mecki-Igel I / Mecki - Igel I
Es wäre zu eng, als Gegensatz zur zulässigen freien Benutzung etwa nur solche Nachbildungen als abhängig zu werten, die sich von ihrem Vorbild lediglich durch unwesentliche Veränderungen oder Zusätze unterscheiden, und die, in der Hauptsache die Identität des Originals unberührt lassend, als eine Reproduktion bezeichnet werden könnten (so noch RGZ 63, 158 und 82, 16).