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   AG Kassel, 31.01.2013 - 454 C 4666/09   

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AG Kassel, 31.01.2013 - 454 C 4666/09 (https://dejure.org/2013,62208)
AG Kassel, Entscheidung vom 31.01.2013 - 454 C 4666/09 (https://dejure.org/2013,62208)
AG Kassel, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 454 C 4666/09 (https://dejure.org/2013,62208)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Hamburg, 30.03.1989 - 7 S 330/88

    Mietminderung bei Schäden an Fenstern, Feuchtigkeitsschäden, Rauschen der Heizung

    Auszug aus AG Kassel, 31.01.2013 - 454 C 4666/09
    Jedoch teilt das Gericht nicht die Auffassung, dass bei einer Minderungsquote ab 20 % der Mieter zeitlich unbegrenzt und ohne Rücksicht auf die Gesamthöhe der einbehaltenen Mietbeträge bis zur Mängelbeseitigung keine Miete zu zahlen brauche (so z.B. LG Hamburg WuM 89, 566 [LG Hamburg 30.03.1989 - 7 S 330/88] ), sondern ist der Ansicht, dass die Gesamtsumme der zusätzlich zur Minderung einbehaltenen Beträge nicht unverhältnismäßig hoch werden darf.
  • BGH, 26.03.2003 - XII ZR 167/01

    Rechte des Mieters bei Mängeln der Mietsache

    Auszug aus AG Kassel, 31.01.2013 - 454 C 4666/09
    Was im konkreten Fall angemessen ist, richtet sich gemäß § 320 II BGB nach Treu und Glauben und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BGH WuM 03, 439 [BGH 26.03.2003 - XII ZR 167/01] ).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2006 - 10 U 120/05

    Zulässigkeit des Ausschlusses des Minderungsrechtes

    Auszug aus AG Kassel, 31.01.2013 - 454 C 4666/09
    Die Zahlungen, die der Beklagte in den einzelnen Monaten geleistet hat (erst 225 EUR, dann fast durchgängig 200 EUR), waren auf die Mietforderung für den jeweiligen Monat zu verrechnen (insoweit konkludente Tilgungsbestimmung gem. § 366 I BGB) und zwar entsprechend § 366 II Alt. 2 BGB zunächst auf die (ebenfalls nur in geminderter Höhe geschuldete) Nebenkostenvorauszahlung (vgl. OLGR Rostock 01, 440; OLG Düsseldorf ZMR 06, 685), allerdings nicht auf die Erhöhungsbeträge von monatlich 17 EUR aus der Nebenkostenvorauszahlungserhöhung zum 1.2.2010, die der Beklagte durch gleichbleibende Zahlung ignoriert hat (insoweit § 366 I BGB).
  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

    Auszug aus AG Kassel, 31.01.2013 - 454 C 4666/09
    Ein etwaiger Irrtum des Beklagten war jedenfalls nicht unverschuldet, sondern von ihm gem. § 276 I 1, 11 BGB zu vertreten (vgl. BGH WuM 07, 24 Rn 25 [BGH 25.10.2006 - VIII ZR 102/06] und 27 f; BGH WuM 12, 499 [BGH 11.07.2012 - VIII ZR 138/11] ).
  • BVerfG, 29.05.2007 - 1 BvR 624/03

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Nichtzulassung einer

    Auszug aus AG Kassel, 31.01.2013 - 454 C 4666/09
    Aus dem Beibringungsgrundsatz als allgemeinem Prinzip des Zivilprozesses ergibt sich jedoch, dass der Mieter zumindest die zentralen Tatsachen darlegen muss, die für die Höhe der Minderung wesentlich sind (vgl. Streyl WuM 08, 7 [BVerfG 29.05.2007 - 1 BvR 624/03] und NZM 12, 104).
  • BGH, 27.02.1991 - XII ZR 47/90

    Klage auf rückständigen Mietzins für ein Restaurant - Unwirksame Kündigung des

    Auszug aus AG Kassel, 31.01.2013 - 454 C 4666/09
    Zwar braucht nach der Rechtsprechung des BGH (z.B. WuM 91, 544 [BGH 27.02.1991 - XII ZR 47/90] ) der Mieter, der sich auf Minderung beruft, nicht das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung vorzutragen, sondern muss lediglich einen konkreten Sachmangel darlegen.
  • BGH, 17.12.2008 - XII ZB 125/06

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen fehlerhaft geschlossenen

    Auszug aus AG Kassel, 31.01.2013 - 454 C 4666/09
    Hinsichtlich des Herausgabeantrags ist das Verfahren nicht gem. § 240 ZPO unterbrochen worden, da die Treuhänderin die Wohnung nicht für die Masse in Verwaltungsbesitz genommen hat (vgl. BGH XII ZB 125/06 = GuT 09, 209, [BGH 17.12.2008 - XII ZB 125/06] Rn 42).
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 138/11

    Zum Verschulden des Mieters bei Nichtzahlung der Miete

    Auszug aus AG Kassel, 31.01.2013 - 454 C 4666/09
    Ein etwaiger Irrtum des Beklagten war jedenfalls nicht unverschuldet, sondern von ihm gem. § 276 I 1, 11 BGB zu vertreten (vgl. BGH WuM 07, 24 Rn 25 [BGH 25.10.2006 - VIII ZR 102/06] und 27 f; BGH WuM 12, 499 [BGH 11.07.2012 - VIII ZR 138/11] ).
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