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LG Meiningen, 15.11.2000 - 455 Js 3948/00 |
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Verfahrensgang
- LG Meiningen, 15.11.2000 - 455 Js 3948/00
- BGH, 09.07.2003 - 2 StR 225/03
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.07.2003 - 2 StR 225/03
Angabe der "Verrechnung" im Urteilstenor
Zum Ausgleich für die Geldbeträge, die der Angeklagte in Erfüllung der Bewährungsauflage aus dem Urteil des Landgerichts Meiningen vom 15.11.2000 (455 Js 3948/00 a KLs) bezahlt hat, sind sechs Monate Freiheitsstrafe auf die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten anzurechnen (vgl. BGHSt 36, 378 ff.; Beschlüsse des Senats vom 13.11.2002 - 2 StR 391/02 und vom 12.7.2002 - 2 StR 200/02).