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AG Hamburg, 05.12.2007 - 46 C 32/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zustimmung zu einer Erhöhung der Netto-Kaltmiete
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 05.12.2007 - 46 C 32/07
- LG Hamburg, 08.07.2008 - 316 S 22/08
- BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 205/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.05.2007 - VIII ZR 138/06
Zur Mieterhöhung, wenn die vermietete Wohnung tatsächlich größer ist als …
Auszug aus AG Hamburg, 05.12.2007 - 46 C 32/07
Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, VIII ZR 138/06; 23.05.2007) ist maßgeblich nicht die tatsächliche, sondern die laut Mietvertrag ausgewiesene Fläche, sofern sich nicht eine Abweichung von mehr als 10 % zur tatsächlichen Fläche ergibt.
- LG Hamburg, 08.07.2008 - 316 S 22/08
Mieterhöhungsverlangen: Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf einer von …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 05.12.2007 (Geschäfts-Nr.: 46 C 32/07) wird zurückgewiesen. - LG Hamburg, 07.07.2011 - 307 S 162/10
Rechtsprechung des BGH zu Flächenabweichungen als Mietmangel ist im Rahmen von …
Insbesondere steht der Zulässigkeit nicht die Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts Hamburg vom 5. Dezember 2007 - Geschäfts-Nr.: 46 C 32/07 - aus dem Vorprozess der Parteien entgegen, der mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 205/08 - (Anl. K 3 und NJW 2009, 2739 ) beendet worden ist, in dem die dortige Beklagte und hiesige Klägerin auf der Grundlage der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche zur Zustimmung zu einer Erhöhung der Nettokaltmiete mit Wirkung vom 1. Februar 2007 verurteilt worden ist.