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   LG Hagen, 12.11.2009 - 46 Qs 30/09   

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https://dejure.org/2009,26965
LG Hagen, 12.11.2009 - 46 Qs 30/09 (https://dejure.org/2009,26965)
LG Hagen, Entscheidung vom 12.11.2009 - 46 Qs 30/09 (https://dejure.org/2009,26965)
LG Hagen, Entscheidung vom 12. November 2009 - 46 Qs 30/09 (https://dejure.org/2009,26965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Örtliche Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts für Antrag einer Bußgeldbehörde auf Vornahme einer gerichtlichen Untersuchungshandlung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    OWiG § 46 Abs. 1, Abs. 2; StPO § 162 Abs. 1 S. 1
    Örtliche Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts für Antrag einer Bußgeldbehörde auf Vornahme einer gerichtlichen Untersuchungshandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung einer zulassungspflichtigen, selbstständigen und gewerbsmäßigen wesentlichen Tätigkeit ohne Eintragung in der zuständigen Handwerkskammer; Örtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag auf Vornahme einer gerichtlichen Untersuchungshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.04.2008 - 2 ARs 74/08

    Örtliche Zuständigkeit zur Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen wegen

    Auszug aus LG Hagen, 12.11.2009 - 46 Qs 30/09
    Der Sitz der Staatsanwaltschaft ist dagegen nicht maßgeblich (ebenso BGHSt 52, 222; Göhler, Ordnungswidrigkeitengesetz, 15. Aufl., vor § 59 Rdn. 6).
  • LG Arnsberg, 10.06.2009 - 2 AR 3/09

    Örtliche Zuständigkeit Ermittlungsrichter in Bußgeldverfahren

    Auszug aus LG Hagen, 12.11.2009 - 46 Qs 30/09
    Zur Begründung hat sich das Amtsgericht auf einen Beschluss des Landgerichts Arnsberg vom 10. Juni 2009 (Az. 2 AR 3/09) bezogen, wonach auf der Grundlage der neuen Fassung des § 162 StPO das Amtsgericht für Untersuchungshandlungen zuständig sei, in dessen Bezirk die Staatsanwaltschaft - nicht die antragstellende Verfolgungsbehörde - ihren Sitz habe.
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus LG Hagen, 12.11.2009 - 46 Qs 30/09
    Im Hinblick auf das mit Verfassungsrang normierte Verbot in Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG, § 16 S. 2 GVG, dass niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf, müssen gesetzliche Zuständigkeitsregelungen vom Wortlaut möglichst eindeutig sein (BVerfG, NJW 1967, 99 (100)).
  • AG Köln, 31.05.2017 - 506 Gs 1178/17

    Grundsätze zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Amtsgerichts für

    Während eine Mindermeinung (AG Winsen, Beschluss v. 01.06.2010 - 7 Gs 47/10; LG Arnsberg Beschluss v. 10.06.2009 - 2 AR 3/09; nur obiter wohl auch LG Köln Beschluss v. 22.03.2017 - 105 AR 3/17) meint, dass § 162 StPO auch im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens wörtlich anzuwenden sei, weshalb es auch hier für die gerichtliche Zuständigkeit auf den Sitz der Staatsanwaltschaft ankomme, ist nach deutlich überwiegender und auch hier vertretener Auffassung § 162 StPO im Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 46 Abs. 1 OWiG - schon seinem Wortlaut nach - nur "sinngemäß" anzuwenden, namentlich dahingehend, dass sich die Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichts für den Erlass einer beantragten Ermittlungsmaßnahme nach dem Sitz der nach §§ 35 ff. OWiG zuständigen Behörde - vorliegend also der antragstellenden Verfolgungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim - richtet (so LG Paderborn, Beschluss v. 03.06.2015 - 01 Qs 62/15; LG Hagen, Beschluss v. 12.11.2009 - 46 Qs 30/09; BGH, Beschluss vom 16.04.2008 - 2 ARs 74/08 = NStZ 2008, 578; Thewes, NJW 2015, 2845; Harms, NStZ 2009, 465; Zöller, in: Gercke/Julius/Temming u. a., StPO, 5. Aufl. 2012, § 162 Rn. 6, Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 162 Rn 8; von Häfen, in: BeckOK-StPO, Stand 01.01.2017, § 162 Rn. 7a; Bohnert/Krenberger/Krumm, in: Bohnert/Krenberger/Krumm, OWiG, 4. Aufl. 2016, § 46 Rn. 13).
  • LG Paderborn, 03.06.2015 - 1 Qs 62/15

    Vorliegen einer tierschutzrechtlichen Ordnungswidrigkeit durch die

    Maßgeblich ist danach für die örtliche Zuständigkeit, im Bezirk welchen Amtsgerichts die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat (So auch LG Hagen/Westfalen, Beschluss vom 12.11.2009, 46 Qs 30/09 - juris mit weiteren Nachweisen und eingehender Begründung, auf die vollinhaltlich Bezug genommen wird).
  • OLG Stuttgart, 20.05.2011 - 1 Ss 193/11

    Selbstständiges Verfallsverfahren wegen ordnungswidriger Überladung von

    Zwar war das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd für den Erlass dieser Beschlüsse gemäß § 162 Abs. 1 S. 1 StPO örtlich nicht zuständig; dies wäre das Amtsgericht Aalen gewesen, in dessen Bezirk sich das Landratsamt O., das die Beschlüsse beantragte, befindet (vgl. LG Hagen, Beschluss vom 12.11.2009, 46 Qs 30/09, entgegen LG Arnsberg, Beschluss vom 10.06.2009, 2 AR 3/09).
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