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   LG Hagen, 17.12.2018 - 46 Qs 85/18   

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https://dejure.org/2018,45794
LG Hagen, 17.12.2018 - 46 Qs 85/18 (https://dejure.org/2018,45794)
LG Hagen, Entscheidung vom 17.12.2018 - 46 Qs 85/18 (https://dejure.org/2018,45794)
LG Hagen, Entscheidung vom 17. Dezember 2018 - 46 Qs 85/18 (https://dejure.org/2018,45794)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • ra.de
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungsdurchsuchung im OWi-Verfahren zur Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchung im Bußgeldverfahren: Bei Geschwindigkeitsüberschreitung um 60 km/h verhältnismäßig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wohnungsdurchsuchung aufgrund nur schlagwortartiger Beschreibung des Tatvorwurfes ausnahmsweise möglich

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wohnungsdurchsuchung aufgrund nur schlagwortartiger Beschreibung des Tatvorwurfes ausnahmsweise möglich

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 1117/06

    Durchsuchungsanordnung (ausnahmsweise Entbehrlichkeit der weitergehenden

    Auszug aus LG Hagen, 17.12.2018 - 46 Qs 85/18
    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt vorgegeben, dass dazu der Beschluss insbesondere den Tatvorwurf und die konkret gesuchten Beweismittel so beschreiben muss, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist, wenn solche Kennzeichnungen nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 1117/06 -, Rn. 6, juris; BVerfG, NJW 1977, 1489, 1490).

    Mithin kann nicht nur die Umschreibung der vorgeworfenen Tat deutlich werden lassen, welche Gegenstände für die Ermittlungen als Beweismittel von Bedeutung sein können und was andererseits nicht als Beweismittel in Betracht kommen kann, weil es keinen Rückschluss auf das aufzuklärende Geschehen zulässt, sondern der Umgrenzungsfunktion kann im Einzelfalle bereits allein durch die Beschreibung der aufzufindenden Beweismittel Genüge getan werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 1117/06 -, Rn. 6 - 7, juris).

    Es ist nicht ersichtlich, wie das Vorgehen der durchsuchenden Beamten durch eine ergänzende und detailliertere Beschreibung des gegenüber dem Betroffenen erhobenen Tatvorwurfs noch näher hätte eingegrenzt werden können (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 1117/06 -, Rn. 8, juris).

    Eine Gefahr, dass es allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen blieb, den Rahmen der Durchsuchung einzugrenzen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 1117/06 -, Rn. 6, juris), bestand daher nicht.

  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14

    Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus LG Hagen, 17.12.2018 - 46 Qs 85/18
    Der Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen ist, gemessen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. insgesamt BVerfG, NJOZ 2017, 580 Rn. 26 ff.), ebenfalls rechtmäßig.

    Auch nicht aufzuklärende vorausgegangene Ordnungswidrigkeiten mit dem gleichen Kraftfahrzeug können mit in Betracht zu ziehen sein (vgl. insgesamt BVerfG, NJOZ 2017, 580 Rn. 33 ff.).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus LG Hagen, 17.12.2018 - 46 Qs 85/18
    Soweit die Verteidigung des Betroffenen in diesem Zusammenhang vorrangig moniert, dass es das Amtsgericht bei einer schlagwortartigen Beschreibung des Tatvorwurfes in Gestalt der vorsätzlichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit belasse, ist zu sehen, dass die Beschreibung des Tatvorwurfs den äußeren Rahmen absteckt, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist und daher eine die Privatsphäre des Betroffenen schützende Funktion hat, wobei die Umschreibung den Betroffenen zugleich in den Stand versetzen soll, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (BGH NJW 1976, 1735, 1736).

    Sie sollen verhindern, dass sich die Zwangsmaßnahme auf Gegenstände erstreckt, die vom Durchsuchungsbeschluss nicht erfasst werden, und entfalten damit ihrerseits eine weitere Schutzwirkung zugunsten der Grundrechte des Betroffenen (BVerfG, NJW 1976, 1735, 1736).

  • BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14

    Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme von Cannabispflanzen bei einem

    Auszug aus LG Hagen, 17.12.2018 - 46 Qs 85/18
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass Mängel bei der ermittlungsrichterlich zu verantwortenden Umschreibung des Tatvorwurfs und der zu suchenden Beweismittel im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden können (dazu insgesamt BVerfG, NJW 2015, 1585 Rn. 25).

    Wie bereits ausgeführt, sind auch zumindest beispielhaft die konkret gesuchten Beweismittel so zu beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (BGH NJW 2015, 1585 Rn. 25).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Auszug aus LG Hagen, 17.12.2018 - 46 Qs 85/18
    Außerhalb der für den Vollzug einer Durchsuchungsgestattung verfassungsrechtlich unabdingbaren Umgrenzung von Tatvorwurf und Beweismitteln können Defizite in der Begründung des zu Grunde liegenden Tatverdachts und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nachgebessert werden (BVerfG, NJW 2004, 3171).
  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05

    Durchsuchung einer Anwaltskanzlei in einem OWi-Verfahren wegen eines

    Auszug aus LG Hagen, 17.12.2018 - 46 Qs 85/18
    Abstellend auf die Tat verkennt die Kammer nicht, dass Durchsuchungsanordnungen zur Aufdeckung von geringfügigen Parkverstößen (vgl. hierzu BVerfG NJW 2006, 3411) oder bei einer außerorts begangenen Geschwindigkeitsübertretung um 30 km/h durch einen Ersttäter, dem kein Fahrverbot drohte und dessen Identitätsermittlung aufgrund der guten Qualität der vorhandenen Beweismittelfotos durch Einholung eines anthropologischen Gutachtens Erfolg versprach (vgl. hierzu BVerfG DAR 2016, 64), als wegen eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig angesehen wurden.
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus LG Hagen, 17.12.2018 - 46 Qs 85/18
    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt vorgegeben, dass dazu der Beschluss insbesondere den Tatvorwurf und die konkret gesuchten Beweismittel so beschreiben muss, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist, wenn solche Kennzeichnungen nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 1117/06 -, Rn. 6, juris; BVerfG, NJW 1977, 1489, 1490).
  • BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04

    Grundrecht auf effektiven, lückenlosen Rechtsschutz (Anspruch auf wirksame und

    Auszug aus LG Hagen, 17.12.2018 - 46 Qs 85/18
    Zu der Fallgruppe tief greifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor einer möglichen gerichtlichen Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die hier angegriffene Durchsuchung von Wohnräumen (BVerfG, NJW 2005, 1855).
  • OLG Köln, 04.03.2011 - 1 RBs 42/11

    Strafrecht - Anfahren bei rotem Ampellicht nach vorherigem Anhalten

    Auszug aus LG Hagen, 17.12.2018 - 46 Qs 85/18
    Soweit in der Rechtsprechung teilweise davon ausgegangen wird, die Einkommensschätzung könne u.a. anhand des geführten Fahrzeugs erfolgen (vgl. nur OLG Köln, Beschluss vom 04. März 2011 - III-1 RBs 42/11 -, Rn. 23, juris), so lässt sich der Akte nicht mit hinreichender Sicherheit entnehmen, dass das Fahrzeug, mit dem der Betroffene die Ordnungswidrigkeit begangen hat, in dessen Eigentum steht und damit als Schätzgrundlage für dessen Einkommenssituation gelten kann.
  • BVerfG, 15.11.2023 - 1 BvR 52/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Lehrers gegen eine Durchsuchung zur

    Eine Wohnungsdurchsuchung zur Feststellung der Einkommensverhältnisse werde in der Rechtsprechung auch in verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren nicht beanstandet (Verweis auf LG Hagen, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 46 Qs 85/18 -).
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