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VerfGH Bayern, 24.10.1958 - 46-VII-58 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 35/19
Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung
In diesem Fall liege ein objektives Klarstellungsinteresse nur dann vor, wenn dargelegt werde, dass zwischenzeitlich ein die Verfassungskonformität grundlegend in Frage stellender Wandel der zugrundeliegenden Lebensverhältnisse oder der allgemeinen Rechtsauffassung eingetreten sei (unter Verweis auf VerfGH BY, Entscheidungen vom 31. Juli 1952 - Vf. 112, 156, 190-VII-50 -, VerfGHE BY 5, 166, 182 ff., vom 24. Oktober 1958 - Vf. 46-VII-58 -, VerfGHE BY 11, 127, 140, und vom 17. Januar 1964- Vf. 103-V-61 -, VerfGHE BY 17, 1, 2). - VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 155/11
Wahlprüfungsverfahren: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahlen zu …
Wie diese Regelungen und die bestehenden, auf maximal fünf Prozent begrenzten einfachgesetzlichen Sperrklauseln für Landtags- und Bundestagswahlen nahelegen, gibt es für sie zwar keine grundsätzliche, aber - jedenfalls im Rahmen der Verhältniswahl - eine quantitative oder prozentuale Grenze, jenseits derer das Demokratieprinzip als Fundamentalnorm der Verfassung verletzt wäre (vgl. zu einer Zehn-Prozent-Klausel für Landtagswahlen in Bayern: BayVerfGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1958 - Vf. 46-VII - 58 - JZ 1959, 310).