Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 07.06.1972 | Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1972

Rechtsprechung
   BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvL 6/69, 2 BvL 15/70, 2 BvL 20/70, 2 BvL 21/70, 2 BvL 46/71   

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https://dejure.org/1971,162
BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvL 6/69, 2 BvL 15/70, 2 BvL 20/70, 2 BvL 21/70, 2 BvL 46/71 (https://dejure.org/1971,162)
BVerfG, Entscheidung vom 21.10.1971 - 2 BvL 6/69, 2 BvL 15/70, 2 BvL 20/70, 2 BvL 21/70, 2 BvL 46/71 (https://dejure.org/1971,162)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Oktober 1971 - 2 BvL 6/69, 2 BvL 15/70, 2 BvL 20/70, 2 BvL 21/70, 2 BvL 46/71 (https://dejure.org/1971,162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Beförderungsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Regelung finanzieller Beziehungen - Verwaltung der Beförderungsteuer - Vereinbarkeit mit GG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Regelung finanzieller Beziehungen - Verwaltung der Beförderungsteuer - Vereinbarkeit mit GG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Regelung finanzieller Beziehungen; Verwaltung der Beförderungsteuer; Vereinbarkeit mit GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 32, 145
  • BStBl II 1972, 48
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.06.1968 - V R 128/66

    Umstrittene Umsatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvL 6/69
    Daß jede andere Lösung einen sehr erheblichen und schwer vertretbaren Verwaltungsaufwand, verbunden mit Belastungen der betroffenen Steuerpflichtigen, erfordert hätte, ist nie ernsthaft bestritten worden (vgl. bereits Geiger, Verfassungsentwicklung durch die Verfassungsgerichtsbarkeit, Düsseldorf, 1965, S. 8: "... gar nicht anders zu machen"; ferner BFH 92, 144 [150]).
  • BFH, 03.09.1953 - II 266/52 U

    Zulässigkeit der Anrufung der Steuergerichte bei behaupteter Rechtsverletzung,

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvL 6/69
    Die Rechtsprechung hat bis zum Ergehen der hier behandelten Vorlagebeschlüsse den § 9 Abs. 2 FVG a. F. immer als verfassungsmäßig erklärt (BFH 58, 17 [18]; 60, 314 [316]; 71, 619 [621]; 76, 456; 76, 678 [682]; 83, 646 [649]; 86, 465 [466]; 87, 206 [207]; 92, 144 [151]; 95, 467 [471]; BGH BStBl. 1958 1, 710).
  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvL 6/69
    Wo all dies zusammentrifft, läßt sich eine Verfassungswidrigkeit der angegriffenen, eine exzeptionelle Sonderlage regelnden Vorschrift nicht mit hinreichender Evidenz feststellen; sie ist vielmehr als verfassungsrechtlich legitimiert anzusehen, zumal diese Entscheidung den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten allgemeinen Verfassungssatz (vgl. BVerfGE 4, 115 [139]) unberührt läßt, daß weder der Bund noch die Länder über ihre im Grundgesetz festgelegten Kompetenzen verfügen können, daß Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern auch nicht mit Zustimmung der Beteiligten zulässig sind und daß das Grundgesetz eine sogenannte Mischverwaltung, soweit sie nicht ausdrücklich zugelassen ist, ausschließt.
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Die Verwaltungszuständigkeiten von Bund und Ländern sind in den Art. 83 ff. GG erschöpfend geregelt und grundsätzlich nicht abdingbares Recht (vgl. BVerfGE 32, 145 [156]; - 41, 291 [311]; - 63, 1 [39]).

    Es gilt der allgemeine Verfassungssatz (vgl. BVerfGE 4, 115 [139]), dass weder der Bund noch die Länder über ihre im Grundgesetz festgelegten Kompetenzen verfügen können; Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern sind selbst mit Zustimmung der Beteiligten nicht zulässig (vgl. BVerfGE 32, 145 [156]).

    Aus dem Normgefüge der Art. 83 ff. GG folgt, dass Mitplanungs-, Mitverwaltungs- und Mitentscheidungsbefugnisse gleich welcher Art im Aufgabenbereich der Länder, wenn die Verfassung dem Bund entsprechende Sachkompetenzen nicht übertragen hat, durch das Grundgesetz ausgeschlossen sind (vgl. BVerfGE 32, 145 [156]; - 108, 169 [182]).

  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Weder der Bund noch die Länder können über ihre im Grundgesetz festgelegten Kompetenzen verfügen; einfachgesetzliche Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern wären auch nicht mit Zustimmung der Beteiligten zulässig (vgl. BVerfGE 4, 115 ; 32, 145 ; 39, 96 ; 55, 274 ; 105, 185 ).
  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Kompetenzen stehen nicht zur Disposition ihrer Träger (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 32, 145 ; 63, 1 ; 119, 331 ; 137, 108 ; 145, 171 ).
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Rechtsprechung
   EuGH, 07.06.1972 - 46/71   

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EuGH, 07.06.1972 - 46/71 (https://dejure.org/1972,1113)
EuGH, Entscheidung vom 07.06.1972 - 46/71 (https://dejure.org/1972,1113)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juni 1972 - 46/71 (https://dejure.org/1972,1113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Brandau / Rat

    STATUT DER BEAMTEN DER EG, ANHANG VII, ARTIKEL 2 ABSATZ 4
    1 . BEAMTE - BESOLDUNG - FAMILIENZULAGEN - GLEICHSTELLUNG EINER PERSON MIT EINEM UNTERHALTSBERECHTIGTEN KIND - ABLEHNUNG DES ANTRAGS - KEINE VERPFLICHTUNG ZU BESONDERER BEGRÜNDUNG

  • EU-Kommission

    Brandau / Rat

  • Judicialis

    BEAMTENSTATUT ART. 2 ABS. 4 DES ANHANGS VII

  • rechtsportal.de

    BEAMTENSTATUT ART. 2 ABS. 4 DES ANHANGS VII
    1. BEAMTE - BESOLDUNG - FAMILIENZULAGEN - GLEICHSTELLUNG EINER PERSON MIT EINEM UNTERHALTSBERECHTIGTEN KIND - ABLEHNUNG DES ANTRAGS - KEINE VERPFLICHTUNG ZU BESONDERER BEGRÜNDUNG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-691/15

    Kommission / Bilbaína de Alquitranes u.a.

    16 Urteil vom 7. Juni 1972, Brandau/Rat (46/71, EU:C:1972:50, Rn. 12 bis 14).
  • EuG, 14.12.1990 - T-75/89

    Anita Brems gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Begriff des

    18 Jedoch dürfe die Festlegung dieser Kriterien in den allgemeinen Durchführungsbestimmungen keinesfalls zum Ausschluß der einen oder der anderen Personengruppe führen, weil eine mechanische Anwendung vorher festgelegter Vorschriften und Merkmale der Notwendigkeit widersprechen würde, die für den Einzelfall kennzeichnenden, mitunter komplexen Sachverhalte zu würdigen (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1972 in der Rechtssache 46/71, Brandau/Rat, Slg. 1972, 373, Randnrn. 13 und 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1992 - C-70/91

    Rat der Europäischen Gemeinschaften gegen Anita Brems. - Beamte - Begriff des

    (23) - Urteil vom 7. Juni 1972 in der Rechtssache 46/71 (Slg. 1972, 373).
  • EuGH, 21.11.1974 - 6/74

    Moulijn / Kommission

    Der Kläger verweist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1972 (Brandau/Rat, 46/71 - Slg. 1972, 373), wonach sich die Verwaltung bei der Anwendung von Artikel 2 Absatz 4 des Anhangs VII zum Statut von "Billigkeitserwägungen" leiten lassen müsse.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1974 - 6/74

    Johannes Coenrad Moulijn gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Dies bedeutet, wie der Gerichtshof in dem Urteil Brandau/Rat (EuGH Zweite Kammer 7. Juni 1972 - 46/71 - Slg. 1972, 373) ausdrücklich festgestellt hat, daß die zuständige Behörde über einen gewissen Entscheidungsspielraum verfügt, um die Bestimmung auf den jeweiligen Einzelfall anzuwenden.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1972 - 46/71   

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https://dejure.org/1972,6729
Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1972 - 46/71 (https://dejure.org/1972,6729)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.05.1972 - 46/71 (https://dejure.org/1972,6729)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. Mai 1972 - 46/71 (https://dejure.org/1972,6729)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Georg Brandau gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

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