Rechtsprechung
   EuGH, 25.01.1977 - 46/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,139
EuGH, 25.01.1977 - 46/76 (https://dejure.org/1977,139)
EuGH, Entscheidung vom 25.01.1977 - 46/76 (https://dejure.org/1977,139)
EuGH, Entscheidung vom 25. Januar 1977 - 46/76 (https://dejure.org/1977,139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Bauhuis

    1 . ZÖLLE - BESEITIGUNG - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Bauhuis

  • Wolters Kluwer

    Vergleichbarkeit von Ausfuhrzöllen mit erhobenen finanziellen Belastungen für die gesundheitsbehördliche Kontrolle von Vieh; Anforderungen hinsichtlich der Ausfuhr von Schweinen und Rindern in einen anderen Mitgliedstaat; Rückzahlung von Gebühren für ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 16; ; Richtlinie 64/432 EWG; ; EWG-Vertrag Art. 9; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ZÖLLE - BESEITIGUNG - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 9 , 12 , 13 UND 16]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1003
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 26.02.1975 - 63/74

    Cadsky S.p.a. / Istituto Nazionale per il Commercio Estero

    Auszug aus EuGH, 25.01.1977 - 46/76
    Der Kläger des Ausgangsverfahrens verweist auf sein Vorbringen vor dem staatlichen Gericht und auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (u. a. Urteile vom 11. Oktober 1973, in der Rechtssache 39/73, Rewe I, Slg. 1973, 1039; 26. Februar 1975, in der Rechtssache 63/74, Cadsky, Slg. 1975, 281) nach der Ein- oder Ausfuhrkontrollen zwar beibehalten werden könnten, nicht aber Anlaß zur Erhebung von Abgaben oder Entgelten geben dürfen, es sei denn, diese Entgelte bildeten einen Teil einer allgemeinen Gebührenregelung, der Erzeugnisse auf dem Binnenmarkt in gleicher Weise unterworfen seien wie solche, die eine innergemeinschaftliche Grenze überschritten; dies sei hier aber nicht der Fall.

    - In der Rechtssache 63/74 (Cadsky) habe der Gerichtshof ausgeführt, "die Rechtfertigung für [das Verbot der Erhebung von Zöllen und Abgaben] liegt darin, daß finanzielle Belastungen, die ihren Grund im Überschreiten der Grenzen haben, eine Behinderung des freien Warenverkehrs darstellen, auch wenn sie noch so geringfügig sind".

    Dieses schon in früheren Rechtssachen vorgebrachte Argument, (14. Dezember 1972 - Marimex, Rechtssache 29/72 - Slg. 1972, 1309; Cadsky, Rechtssache 63/74) sei vom niederländischen Gericht zurückgewiesen worden.

    Dies unterscheide den vorliegenden Fall von der Rechtssache 63/74 (Cadsky) und - soweit Einfuhrbelastungen betroffen seien - von den Rechtssachen 52 und 55/65 (Urteil vom 16. Juni 1966 - Bundesrepublik Deutschland/Kommission - Slg. 1966, 219) sowie 39/73 (Urteil vom 11. Oktober 1973 - Rewe - Slg. 1973, 1039).

  • EuGH, 11.10.1973 - 39/73

    Rewe Zentralfinanz / Landwirtschaftskammer Westphalen-Lippe

    Auszug aus EuGH, 25.01.1977 - 46/76
    Der Kläger des Ausgangsverfahrens verweist auf sein Vorbringen vor dem staatlichen Gericht und auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (u. a. Urteile vom 11. Oktober 1973, in der Rechtssache 39/73, Rewe I, Slg. 1973, 1039; 26. Februar 1975, in der Rechtssache 63/74, Cadsky, Slg. 1975, 281) nach der Ein- oder Ausfuhrkontrollen zwar beibehalten werden könnten, nicht aber Anlaß zur Erhebung von Abgaben oder Entgelten geben dürfen, es sei denn, diese Entgelte bildeten einen Teil einer allgemeinen Gebührenregelung, der Erzeugnisse auf dem Binnenmarkt in gleicher Weise unterworfen seien wie solche, die eine innergemeinschaftliche Grenze überschritten; dies sei hier aber nicht der Fall.

    Dies unterscheide den vorliegenden Fall von der Rechtssache 63/74 (Cadsky) und - soweit Einfuhrbelastungen betroffen seien - von den Rechtssachen 52 und 55/65 (Urteil vom 16. Juni 1966 - Bundesrepublik Deutschland/Kommission - Slg. 1966, 219) sowie 39/73 (Urteil vom 11. Oktober 1973 - Rewe - Slg. 1973, 1039).

  • EuGH, 14.12.1972 - 29/72

    Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 25.01.1977 - 46/76
    Dieses schon in früheren Rechtssachen vorgebrachte Argument, (14. Dezember 1972 - Marimex, Rechtssache 29/72 - Slg. 1972, 1309; Cadsky, Rechtssache 63/74) sei vom niederländischen Gericht zurückgewiesen worden.
  • EuGH, 28.06.1978 - 70/77

    Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Die fünfte Frage sei unter ihren beiden Aspekten wegen der Einheitlichkeit und Vorhersehbarkeit, die im Fall einer gemeinschaftlichen und daher nicht verbotenen gesundheitspolizeilichen Gebühr erforderlich seien (EuGH 25. Januar 1977 - Baubuis, 46/76 - Slg. 1977, 5), zu bejahen.

    Die Kommission erwähnt die Definition der Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle, wie sie der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu entnehmen sei, und bemerkt sodann, nach den jüngeren Entscheidungen stellten finanzielle Belastungen, die anläßlich viehseuchenrechtlicher Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr erhoben würden, keine Abgaben zollgleicher Wirkung dar, wenn sie durch eine Gemeinschaftsnorm vorgeschrieben seien, sich als Begünstigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten auswirkten und die tatsächlichen Kosten für die Kontrollen nicht überstiegen (EuGH 25. Januar 1977) Bauhuis, 46/76 - Slg. 1977, 5, und EuGH 12. Juli 1977 - Kommission/Niederlande, 89/76 - Slg. 1977, 1355).

    Die in dieser Bestimmung miterfaßten Kontrollen bei der Einfuhr aus dritten Ländern entsprächen den Voraussetzungen, die es gemäß dem Urteil Bauhuis erlaubten, die für diese Kontrolle erhobenen Gebühren als nicht unter die Definition der Abgaben zollgleicher Wirkung fallend anzusehen.

    Die Kommission untersucht sodann die Richtlinie 72/462, insbesondere deren Artikel 12 Absatz 8, 23 Absatz 4 und 26, wonach die Kosten für die in diesen Bestimmungen vorgeschriebenen viehseuchenrechtlichen Kontrollen zu Lasten des Versenders, des Empfängers oder ihrer Bevollmächtigten gehen, und gelangt zu der Feststellung, daß, da es sich um Kontrollen handele, die durch eine Gemeinschaftsrichtlinie im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft obligatorisch und einheitlich vorgeschrieben seien, die genannten finanziellen Belastungen nicht als Abgaben zollgleicher Wirkung betrachtet werden könnten, denn sie stellten lediglich den finanziell und wirtschaftlich gerechtfertigten Ausgleich für eine allen Mitgliedstaaten gleichermaßen vom Gemeinschaftsrecht auferlegte Verpflichtung dar (EuGH 25. Januar 1977 - Bauhuis, 46/76 - Slg. 1977, 5).

    Die Urteile des Gerichtshofes vom 25. Januar 1977 und 12. Juli 1977 in den Rechtssachen 46/76, Bauhuis, und 89/76, Kommission/Niederlande, hätten jedoch nicht ausgeschlossen, daß ergänzende Gemeinschaftsmaßnahmen erforderlich sein könnten, falls die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Richtlinie zu stark voneinander abwichen.

    gemeinschaftsrechtliche Kontrolle führen, die noch nicht bestanden habe? Zur Unterstützung einer Lösung, die von der im Urteil vom 9. Juli 1975 (Schroeder) vertretenen abweicht, macht der Rat geltend, a) daß die Abgaben für die tierärztliche Untersuchung nicht mit den Abgaben zollgleicher Wirkung verglichen werden könnten, da sie völlig anderer Art seien, b) daß es den Mitgliedstaaten verboten sei, im Handel mit dritten Ländern eine günstigere Regelung anzuwenden als die, die im innergemeinschaftlichen Handel gelte (Art. 9 der Richtlinie 64/433/EWG), und c) daß nach der Rechtsprechung des Gerichts hofes (EuGH 25. Januar 1977 - Bauhuis, 46/76 - Slg. 1977, 19, Randnr. 43 bis 46 in der Zeit vor der Errichtung eines gemeinschaftsrechtlichen Kontrollsystems zulässigerweise Kontrollen aufgrund von Artikel 36 des Vertrages hätten durchgeführt werden dürfen.

    Im Hinblick auf diese Unterschiede können auf den Drittlandshandel nicht die vom Gerichtshof im Urteil vom 25. Januar 1977 (Bauhuis, 46/76 - Slg.

  • EuGH, 14.12.2004 - C-463/01

    DIE IN DEUTSCHLAND FÜR GETRÄNKE-EINWEGVERPACKUNGEN EINGEFÜHRTEN PFAND- UND

    55 Hierzu genügt der Hinweis darauf, dass zwar nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes eine nationale Vorschrift, mit der ein Mitgliedstaat den sich für ihn aus einer Richtlinie ergebenden Verpflichtungen nachkommt, nicht als Handelshemmnis qualifiziert werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis, Slg. 1977, 5, Randnrn.
  • EuGH, 23.05.1996 - C-5/94

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Hedley Lomas

    Dabei müssen sich die Mitgliedstaaten hinsichtlich der in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet durchgeführten Kontrollen gegenseitig Vertrauen entgegenbringen (vgl. auch Urteil vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis, Slg. 1977, 5, Randnr. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.11.1976 - 46/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,7815
Generalanwalt beim EuGH, 23.11.1976 - 46/76 (https://dejure.org/1976,7815)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.11.1976 - 46/76 (https://dejure.org/1976,7815)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. November 1976 - 46/76 (https://dejure.org/1976,7815)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,7815) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 24.10.1973 - 10/73

    Rewe / Hauptzollamt Kehl

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.1976 - 46/76
    Wenn von diesem Grundsatz Abweichungen für zulässig gehalten wurden, dann - wie beim Währungsausgleich, der in der Rechtssache 10/73 (Rewe Zentral AG/Hauptzollamt Kehl, Urteil vom 24. Oktober 1973, Sammlung der Rechtsprechung Band 1973, S. 1175) eine Rolle gespielt hat - nur insoweit, als es.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Hessen, 19.05.1976 - I 46/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,12553
FG Hessen, 19.05.1976 - I 46/76 (https://dejure.org/1976,12553)
FG Hessen, Entscheidung vom 19.05.1976 - I 46/76 (https://dejure.org/1976,12553)
FG Hessen, Entscheidung vom 19. Mai 1976 - I 46/76 (https://dejure.org/1976,12553)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,12553) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht