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   VerfGH Sachsen, 23.09.1999 - 47-IV-98   

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https://dejure.org/1999,38238
VerfGH Sachsen, 23.09.1999 - 47-IV-98 (https://dejure.org/1999,38238)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.09.1999 - 47-IV-98 (https://dejure.org/1999,38238)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. September 1999 - 47-IV-98 (https://dejure.org/1999,38238)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 21.04.1998 - 2 Ss OWi 375/98

    Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlichen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.09.1999 - 47-IV-98
    Damit wird der Beschluß des Oberlandesgerichts vom 10. Juli 1998 (2 Ss (OWi) 375/98) gegenstandslos.

    Die Beschwerdeführer wenden sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Plauen vom 1. April 1998(1 OWi 652 Js 3220/98), durch das die Beschwerdeführer wegen vorsätzlichen Reitens eines Pferdes ohne Abgabe zu einer Geldbuße von je DM 100,- verurteilt wurden, sowie einen Beschluß des Oberlandesgerichts Dresden vom 10. Juli 1998 (2 Ss (OWi) 375/98), mit dem der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Plauen als unbegründet verworfen wurde.

    2. Einer Aufhebung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Dresden vom 10. Juli 1998 (2 Ss (OWi) 375/98) bedarf es nicht; die Entscheidung ist aber gegenstandslos, weil das zugrundeliegende Urteil des Amtsgerichts Plauen aufzuheben war.

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.09.1999 - 47-IV-98
    Schuldhaftes Handeln des Richters ist insoweit nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 87, 273 [279]).

    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 [279]).

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.09.1999 - 47-IV-98
    Das Urteil verstößt gegen Art. 18 Abs. 1 SächsVerf. 1. Fehler bei der Gesetzesauslegung und bei der Gesetzesanwendung stellen dann einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz dar, wenn diese bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind (vgl. BVerfGE 54, 117, 125 std. Rsp. BVerfGE 86, 59 [63]).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.09.1999 - 47-IV-98
    Das Urteil verstößt gegen Art. 18 Abs. 1 SächsVerf. 1. Fehler bei der Gesetzesauslegung und bei der Gesetzesanwendung stellen dann einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz dar, wenn diese bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind (vgl. BVerfGE 54, 117, 125 std. Rsp. BVerfGE 86, 59 [63]).
  • OLG Dresden, 10.09.2015 - 26 Ss 505/15

    Das Führen eines Pferdes ist kein Reiten

    Zugleich dient die Beschränkung des Reitens im Wald dem Schutz des Waldbodens und damit auch dem Interesse des Waldeigentümers bzw. Besitzers (vgl. Sächsischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 23.09.1999, Az.: Vf 47-IV-98).
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