Rechtsprechung
LG Koblenz, 27.03.2007 - O 47/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Koblenz, 27.03.2007 - O 47/06
- LG Koblenz, 27.03.2007 - 4 HKO 47/06
- LG Koblenz, 26.06.2007 - 4 HKO 47/06
- OLG Koblenz, 24.02.2011 - 6 U 555/07
- BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 100/11
Rechtsprechung
FG Hamburg, 11.04.2006 - V 47/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 69 Abs. 3; KStG § 8 Abs. 3 S. 2
Umsatztantiemen nicht als verdeckte Gewinnausschüttung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatztantiemen nicht als verdeckte Gewinnausschüttung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
"Ernstliche Zweifel" an der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts; Anerkennung von an Umsatzgrößen oder den Rohertrag gebundene Tantiemen; Begriff der "verdeckten Gewinnausschüttung"; Veranlassung einer Vermögensmehrung oder Vermögensminderung durch das ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- FG Brandenburg, 16.11.2005 - 2 K 1869/02
Steuerliche Anerkennung einer Umsatztantieme des Gesellschafter-Geschäftsführers …
Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2006 - V 47/06
Insbesondere würde er keine Umsatztantieme ohne zeitliche oder höhenmäßige Begrenzung vereinbaren (vgl. z.B. FG Brandenburg v. 16.11.2005, 2 K 1869/02, juris). - BFH, 28.01.2004 - I R 87/02
VGA bei Betrieb gewerblicher Art
Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2006 - V 47/06
Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis wird dabei in der Regel angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. z.B. BFH vom 28.01.2004, I R 87/02, BFHE 205, 181 , BFH/NV 2004, 736 ). - BFH, 20.10.2004 - I R 4/04
VGA: nicht durchgeführte Gehaltsvereinbarung
Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2006 - V 47/06
Ist der Begünstigte ein beherrschender Gesellschafter, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und insbesondere auch tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (z.B. BFH-Urteil vom 20. Oktober 2004, I R 4/04, juris). - BFH, 10.11.1994 - IV R 44/94
Bei Aussetzung der Vollziehung sind steuerliche Auswirkungen in anderen …
Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2006 - V 47/06
Ernstliche Zweifel bestehen, wenn bei summarischer Prüfung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder eine Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, BStBl. II 1995, S. 814, 815;… Tipke/Kruse, AO , FGO , § 69 FGO Rn. 89).