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   RG, 21.01.1895 - 4704/94   

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https://dejure.org/1895,410
RG, 21.01.1895 - 4704/94 (https://dejure.org/1895,410)
RG, Entscheidung vom 21.01.1895 - 4704/94 (https://dejure.org/1895,410)
RG, Entscheidung vom 21. Januar 1895 - 4704/94 (https://dejure.org/1895,410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann durch den Ausschluß der Öffentlichkeit während eines Teiles der Beweisaufnahme die Verteidigung verkürzt werden? 2. Ist die Auflösung einer Versammlung durch den von der zuständigen Polizeibehörde abgeordneten Beamten nach dem bayerischen Vereinsgesetze ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 26, 395
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 16.06.1978 - 4 StR 269/78

    Revisionsrechtlicher Prüfungsumfang bezüglich des Ausschlusses der Öffentlichkeit

    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob er sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt hat (RGSt 26, 395, 396; 66, 113; BGH, Urteil vom 7. Juni 1977 - 5 StR 254/77 -).
  • BGH, 07.06.1977 - 5 StR 254/77

    Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung bei

    Ob einer der Ausschlußgründe des § 172 GVG vorliegt, hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (RGSt 26, 395, 396; 66, 113).
  • BGH, 19.06.1968 - 2 StR 198/68

    Verurteilung wegen räubischer Erpressung und schweren Raubes - Ausschluss der

    Ihre Entscheidung könnte nur dann mit Erfolg beanstandet werden, wenn sie durch einen Rechtsfehler bei Ausübung des Ermessens beeinflußt wäre (vgl. RGSt 26, 395, 396; 66, 113).
  • BGH, 13.01.1965 - 2 StR 533/64

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung - Besetzung eines Gerichts

    Sie kann in der Regel nur dann mit Erfolg angefochten werden, wenn der Gerichtsbeschluß, auf dem sie beruht, erkennbar durch einen Rechtsmangel bei Ausübung des Ermessens beeinflußt ist (vgl. RGSt 26, 395, 396; 66, 113).
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