Rechtsprechung
AG Münster, 10.08.2011 - 48 C 1243/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Führen der Korrespondenz der aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag resultierenden Korrespondenz ausschließlich über einem beauftragten Makler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 241 Abs. 2; BGB § 242
Anspruch auf Führen der Korrespondenz der aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag resultierenden Korrespondenz ausschließlich über einem beauftragten Makler - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- LVM 4 -, Korrespondenzpflicht des VU mit einem vom VN bevollmächtigten VM, Haftpflichtversicherungsgeschäft
Verfahrensgang
- AG Münster, 10.08.2011 - 48 C 1243/11
- LG Münster, 29.03.2012 - 15 S 25/11
- BGH, 29.05.2013 - IV ZR 165/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Bamberg, 04.11.1992 - 3 U 77/92
Pflicht zur Korrespondenz mit einem selbständigen Versicherungsmakler, der zuvor …
Auszug aus AG Münster, 10.08.2011 - 48 C 1243/11
Jedenfalls braucht der Beklagte nicht hinzunehmen, dass der Kläger durch die Konstruktion einer Verpflichtung zur Korrespondenz mit Versicherungsmaklern das Vertriebsorganisationssystem der Beklagten, das auf den Vertrieb über sogenannte Ausschließlichkeitsvertreter organisiert ist, unterläuft (vgl. OLG Bamberg, VersR 1993, 1146-1147). - OLG Koblenz, 21.10.2003 - 4 U 531/03
Anspruch auf Unterlassung wegen einem Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz; …
Auszug aus AG Münster, 10.08.2011 - 48 C 1243/11
Auf dieser Basis wäre der Vertragsschluss zustande gekommen, es würde insoweit gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, wenn diese einmal inne gehabte Rechtsposition des Klägers nach Abschluss des Vertrages durch den Makler verweigert werden würde (siehe auch OLG Koblenz, VersR 2004, 1555).
- AG Münster, 09.12.2011 - 28 C 2433/11
Voraussetzungen der gewillkürten Prozessstandschaft; Einstufung eines …
An einer solchen einheitlichen Auffassung bestehen schon allein deshalb erhebliche Zweifel, weil trotz des Vortrags der Klägerin, alle Versicherer mit Ausnahme des Beklagten erkennten eine Korrespondenzpflicht mit Maklern an, mehrere Gerichtsverfahren zu diesem Thema anhängig sind oder waren (vgl. LG Köln, aaO., AG Münster, Urteil v. 10.08.2011, Az.: 48 C 1243/11) und die Klägerin selbst die Zulassung der Sprungrevision zur Klärung dieses umstrittenen Sachverhalts angeregt hat.