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   AG Düsseldorf, 14.07.2009 - 48 C 1911/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10307
AG Düsseldorf, 14.07.2009 - 48 C 1911/09 (https://dejure.org/2009,10307)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.2009 - 48 C 1911/09 (https://dejure.org/2009,10307)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 48 C 1911/09 (https://dejure.org/2009,10307)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • webshoprecht.de

    Verwendung des confirmed Opt-In bei der Versendung von Newslettern und Beweislast für das Vorliegen einer Einwilligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Aufnahme von geschäftlichen Kontakten zu Werbezwecken per E-Mail; Verletzung des Rechts eines E-Mail-Empfängers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Zusendung eines Newsletters

  • kanzlei.biz

    Keine Mails zu Werbezwecken

  • info-it-recht.de

    Confirmed-Opt-In-Verfahren reicht nicht; Versender trifft Beweislast für Zustimmung des Empfängers über den Erhalt von E-Mail-Werbung

  • kanzlei.biz

    Keine Mails zu Werbezwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 242, 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB; 34 BDSG
    Confirmed Opt-In? Double Opt-in? - Auf was der Versender von E-Mail-Werbung achten muss

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Werbe-E-Mails mittels Confirmed Opt-In-Verfahren rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Confirmed Opt-In-Verfahren bei E-Mails unzureichend

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Auch AG Düsseldorf empfiehlt "Double Opt-in” für Newsletteranmeldung

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Auch AG Düsseldorf empfiehlt "Double Opt-in” für Newsletteranmeldung

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 872 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 253
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Berlin-Mitte, 11.06.2008 - 21 C 43/08

    Notwendigkeit der Einwilligung zur E-Mail-Werbung durch Double-Opt-In

    Auszug aus AG Düsseldorf, 14.07.2009 - 48 C 1911/09
    Dies ist bei dem sogenannten confirmed opt-in Verfahren anders, hier muss der Empfänger aktiv werden um eine künftige Überflutung seines Postfaches durch einen fortlaufenden Newsletter zu verhindern (vgl. AG Berlin-Mitte, Urteil vom 11.06.2008, Az. 21 C 43/08).
  • LG Dortmund, 26.04.2016 - 12 O 232/15
    Das Sichten und Aussortieren unerwünschter E-Mails ist schließlich mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden (so auch BGH, Beschluss vom 20.05.2009, Az. I ZR 218/07; AG Düsseldorf, MMR 2009, 872).

    Einen Rechtsanwalt trifft grundsätzlich die Pflicht, jede einzelne E-Mail sorgfältig auf ihren Inhalt zu kontrollieren, um Haftungsrisiken zu vermeiden (vgl. AG Düsseldorf, MMR 2009, 872).

    Dies kann dazu führen, dass die Speicherkapazität durch besagte unerwünschte E-Mail überschritten wird und infolgedessen andere E-Mails nicht mehr beim Empfänger ankommen, sondern zurückgeschickt werden (vgl. AG Düsseldorf, MMR 2009, 872).

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