Rechtsprechung
AG Düsseldorf, 14.07.2009 - 48 C 1911/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- MIR - Medien Internet und Recht
Double oder Confirmed Opt-in? - Den Versender von E-Mail-Werbung trifft die Beweislast dafür, dass die Versendung von Werbe-E-Mails durch eine vorherige Zustimmung des Empfängers gerechtfertigt ist. Confirmed Opt-In Verfahren reicht nicht aus.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Verwendung des confirmed Opt-In bei der Versendung von Newslettern und Beweislast für das Vorliegen einer Einwilligung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung der Aufnahme von geschäftlichen Kontakten zu Werbezwecken per E-Mail; Verletzung des Rechts eines E-Mail-Empfängers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Zusendung eines Newsletters
- kanzlei.biz
Keine Mails zu Werbezwecken
- info-it-recht.de
Confirmed-Opt-In-Verfahren reicht nicht; Versender trifft Beweislast für Zustimmung des Empfängers über den Erhalt von E-Mail-Werbung
- kanzlei.biz
Keine Mails zu Werbezwecken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 242, 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB; 34 BDSG
Confirmed Opt-In? Double Opt-in? - Auf was der Versender von E-Mail-Werbung achten muss - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Werbe-E-Mails mittels Confirmed Opt-In-Verfahren rechtswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Confirmed Opt-In-Verfahren bei E-Mails unzureichend
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Auch AG Düsseldorf empfiehlt "Double Opt-in” für Newsletteranmeldung
Besprechungen u.ä.
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Auch AG Düsseldorf empfiehlt "Double Opt-in” für Newsletteranmeldung
Papierfundstellen
- MMR 2009, 872 (Ls.)
- MIR 2009, Dok. 253
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- AG Berlin-Mitte, 11.06.2008 - 21 C 43/08
Notwendigkeit der Einwilligung zur E-Mail-Werbung durch Double-Opt-In
Auszug aus AG Düsseldorf, 14.07.2009 - 48 C 1911/09
Dies ist bei dem sogenannten confirmed opt-in Verfahren anders, hier muss der Empfänger aktiv werden um eine künftige Überflutung seines Postfaches durch einen fortlaufenden Newsletter zu verhindern (vgl. AG Berlin-Mitte, Urteil vom 11.06.2008, Az. 21 C 43/08).
- LG Dortmund, 26.04.2016 - 12 O 232/15 Das Sichten und Aussortieren unerwünschter E-Mails ist schließlich mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden (so auch BGH, Beschluss vom 20.05.2009, Az. I ZR 218/07; AG Düsseldorf, MMR 2009, 872).
Einen Rechtsanwalt trifft grundsätzlich die Pflicht, jede einzelne E-Mail sorgfältig auf ihren Inhalt zu kontrollieren, um Haftungsrisiken zu vermeiden (vgl. AG Düsseldorf, MMR 2009, 872).
Dies kann dazu führen, dass die Speicherkapazität durch besagte unerwünschte E-Mail überschritten wird und infolgedessen andere E-Mails nicht mehr beim Empfänger ankommen, sondern zurückgeschickt werden (vgl. AG Düsseldorf, MMR 2009, 872).