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   AG Gießen, 10.05.2012 - 48 C 352/11   

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https://dejure.org/2012,22485
AG Gießen, 10.05.2012 - 48 C 352/11 (https://dejure.org/2012,22485)
AG Gießen, Entscheidung vom 10.05.2012 - 48 C 352/11 (https://dejure.org/2012,22485)
AG Gießen, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 48 C 352/11 (https://dejure.org/2012,22485)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß einer mietrechtlichen Quotenklausel gegen das Transparenzgebot aufgrund fehlender Bestimmtheit; Unwirksamkeit einer Quotenklausuel durch Aufstellen starrer Fristen im Hinblick auf die Renovierung der Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1
    Verstoß einer mietrechtlichen Quotenklausel gegen das Transparenzgebot aufgrund fehlender Bestimmtheit; Unwirksamkeit einer Quotenklausuel durch Aufstellen starrer Fristen im Hinblick auf die Renovierung der Wohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zukünftige Nachforderungen: Darf Vermieter Mietkaution einbehalten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kaution einbehalten, wenn Betriebskostennachforderung erwartet wird!

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Angemessener Kautionseinbehalt bei zu erwartender Nachforderung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß einer mietrechtlichen Quotenklausel gegen das Transparenzgebot

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Verstoß einer mietrechtlichen Quotenklausel gegen das Transparenzgebot

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Nur längere Regelfristen angemessen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf Kaution teilweise einbehalten, wenn Betriebskostennachforderung zu erwarten ist

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf Kaution teilweise einbehalten, wenn Betriebskostennachforderung zu erwarten ist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zukünftige Nachforderungen: Darf Vermieter Mietkaution einbehalten? (IMR 2013, 1005)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.2005 - II ZR 246/04

    Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität und der

    Auszug aus AG Gießen, 10.05.2012 - 48 C 352/11
    Der Bundesgerichtshof hat in der von der Beklagten selbst vorgelegten Entscheidung die hier vereinbarten Fristen von 3, 5 und 7 Jahren nur für die Zeit bis September 2007 für angemessen gehalten (WM 07, 684 = ZMR 08, 30 = MDR 08, 75 = DWW 08, 14), für später abgeschlossenes Verträge hat er offen gelassen, ob dies Fristen nicht zu kurz sind.
  • BGH, 18.10.2006 - VIII ZR 52/06

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus AG Gießen, 10.05.2012 - 48 C 352/11
    Zunächst verstößt die Klausel gegen das Transparenzgebot; außerdem enthält sie im Ergebnis starre Fristen, so dass ein Mieter unabhängig vom Zustand der Wohnung immer die gleiche Quote zu zahlen hat (vgl. BGH WuM 06, 677).
  • BGH, 26.09.2007 - VIII ZR 143/06

    Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht hinreichend klaren und verständlichen

    Auszug aus AG Gießen, 10.05.2012 - 48 C 352/11
    Der Bundesgerichtshof hat in der von der Beklagten selbst vorgelegten Entscheidung die hier vereinbarten Fristen von 3, 5 und 7 Jahren nur für die Zeit bis September 2007 für angemessen gehalten (WM 07, 684 = ZMR 08, 30 = MDR 08, 75 = DWW 08, 14), für später abgeschlossenes Verträge hat er offen gelassen, ob dies Fristen nicht zu kurz sind.
  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 71/05

    Umfang der Mietkaution

    Auszug aus AG Gießen, 10.05.2012 - 48 C 352/11
    Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist (BGH, VIII ZR 71/05, WuM 06, 197).
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