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   LG Hannover, 25.11.2011 - 48 Qs (Owi) 134/11   

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https://dejure.org/2011,48673
LG Hannover, 25.11.2011 - 48 Qs (Owi) 134/11 (https://dejure.org/2011,48673)
LG Hannover, Entscheidung vom 25.11.2011 - 48 Qs (Owi) 134/11 (https://dejure.org/2011,48673)
LG Hannover, Entscheidung vom 25. November 2011 - 48 Qs (Owi) 134/11 (https://dejure.org/2011,48673)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an die Festsetzung der notwendigen Auslagen eines Rechtsanwalts in einem Strafverfahren; Berücksichtigung nur unterdurchschnittlicher Kriterien für die Rahmenbedingungen des § 14 RVG; Voraussetzungen für das Vorliegen einer durchschnittlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Festsetzung der notwendigen Auslagen eines Rechtsanwalts in einem Strafverfahren; Berücksichtigung nur unterdurchschnittlicher Kriterien für die Rahmenbedingungen des § 14 RVG; Voraussetzungen für das Vorliegen einer durchschnittlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14
    Anforderungen an die Festsetzung der notwendigen Auslagen eines Rechtsanwalts in einem Strafverfahren; Berücksichtigung nur unterdurchschnittlicher Kriterien für die Rahmenbedingungen des § 14 RVG; Voraussetzungen für das Vorliegen einer durchschnittlichen ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hannover, 24.08.2011 - 48 Qs 109/11

    Bemessung der Rahmengebühren im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren vor

    Auszug aus LG Hannover, 25.11.2011 - 48 QsOWi 134/11
    2007, 21; 48 Qs 109/11, zitiert nach Burhoff online.de).
  • LG Potsdam, 15.08.2013 - 24 Qs 77/13

    Mittelgebühr, Termingebühr, Bußgeldverfahren

    Zwar entscheidet die Verhandlungsdauer nicht allein über die Gebührenhöhe, stellt aber wegen des zu berücksichtigenden Zeitaufwandes des Verteidigers für die Terminsgebühr ein wichtiges Bemessungskriterium dar (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3. Dezember 2009, 2 Ws 270/09; LG Saarbrücken, Beschluss vom 14. März 2012, 2 Qs 8/12; LG Hannover, Beschluss vom 25. November 2011, 48 Qs (OWi) 134/11 [jeweils bei juris]).

    Denn mit der Terminsgebühr wird ausschließlich die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Termin abgegolten; die Vorbereitung des Termins fällt in den Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr nach Nr. 5109 VV RVG (vgl. LG Detmold, Beschluss vom 3. Februar 2009, 4 Qs 172/08; LG Hannover, Beschluss vom 25. November 2011, 48 Qs (OWi) 134/11; LG Osnabrück, Beschluss vom 21. März 2012, 15 Qs 12/12 [jeweils bei juris]).

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