Rechtsprechung
   EuGH, 18.09.1986 - 48/85   

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https://dejure.org/1986,2304
EuGH, 18.09.1986 - 48/85 (https://dejure.org/1986,2304)
EuGH, Entscheidung vom 18.09.1986 - 48/85 (https://dejure.org/1986,2304)
EuGH, Entscheidung vom 18. September 1986 - 48/85 (https://dejure.org/1986,2304)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - WEIN - ERHÖHUNG DES NATÜRLICHEN ALKOHOLGEHALTS - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE BESTIMMUNG DER ZULÄSSIGEN ANREICHERUNGSMETHODEN - NATIONALE REGELUNG , DIE DEN ZUSATZ VON REKTIFIZIERTEM TRAUBENMOSTKONZENTRAT FÜR WEINE BESTIMMTER ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Vorschriften für die Erzeugung von Lebensmitteln; Anforderungen an die Herstellung von Wein; Verbot der Verwendung bestimmter Grundzutaten und Zusatzzutaten

  • Judicialis

    EWG Art. 169 Abs. 2; ; EWG Art. 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG Art. 169 Abs. 2; EWG Art. 33
    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - WEIN - ERHÖHUNG DES NATÜRLICHEN ALKOHOLGEHALTS - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE BESTIMMUNG DER ZULÄSSIGEN ANREICHERUNGSMETHODEN - NATIONALE REGELUNG , DIE DEN ZUSATZ VON REKTIFIZIERTEM TRAUBENMOSTKONZENTRAT FÜR WEINE BESTIMMTER ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (9)

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1997 - C-132/95

    Bent Jensen und Korn- og Foderstofkompagniet A/S gegen Landbrugsministeriet -

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil in der Rechtssache 48/85 (Kommission/Deutschland)(42) ausgeführt: "Ihre Gesetzgebungszuständigkeit kann nur eine Restzuständigkeit sein und beschränkt sich auf die Situationen, die durch die Gemeinschaftsnorm nicht geregelt sind, und die Fälle, in denen diese ihnen ausdrücklich Befugnisse einräumt." Die letztgenannte Situation wird in Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 729/70 behandelt, der die Überwachung der Durchführung der Gemeinschaftspolitiken und die Verhinderung und Verfolgung von Unregelmässigkeiten den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften überstellt(43).

    (42) - Urteil vom 18. September 1986 (Slg. 1986, 2549, Randnr. 12).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2003 - C-118/02

    Industrias de Deshidratación Agrícola

    Die Kommission weist in ihrer schriftlichen Stellungnahme auf das Urteil vom 18. September 1986 in der Rechtssache 48/85 (10) hin, wonach "es zum Wesen einer gemeinsamen Marktorganisation [gehört], dass die Mitgliedstaaten in den von ihr umfassten Bereichen nicht mehr befugt sind, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften einzugreifen (vgl. unter anderem das Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 154/77, Dechmann, Slg. 1978, 1573).

    10 - Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 2549, Randnr. 12.

  • EuGH, 25.03.2004 - C-118/02

    Industrias de Deshidratación Agrícola

    Ihre Gesetzgebungszuständigkeit kann nur eine Restzuständigkeit sein und beschränkt sich auf die Situationen, die durch die Gemeinschaftsnorm nicht geregelt sind, und die Fälle, in denen diese ihnen ausdrücklich Befugnisse einräumt (Urteil vom 18. September 1986 in der Rechtssache 48/85, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 2549, Randnr. 12).
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Rechtsprechung
   FG Saarland, 15.10.1986 - I 48/85   

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https://dejure.org/1986,19186
FG Saarland, 15.10.1986 - I 48/85 (https://dejure.org/1986,19186)
FG Saarland, Entscheidung vom 15.10.1986 - I 48/85 (https://dejure.org/1986,19186)
FG Saarland, Entscheidung vom 15. Oktober 1986 - I 48/85 (https://dejure.org/1986,19186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nebenberufliche Tätigkeit - Abgrenzung von Haupttätigkeit - Abgrenzung von nebenberuflicher Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Saarland, 23.09.1983 - I 290/82
    Auszug aus FG Saarland, 15.10.1986 - I 48/85
    Der Senat hat sich jedoch in seiner Entscheidung vom 23.09.1983 I 290/82 (EFG 1984, 110) der von Bals vertretenen Auffassung angeschlossen (BB 1980, 979), wonach die nebenberufliche Tätigkeit begrifflich die Ausübung eines Hauptberufs voraussetzt.
  • FG München, 06.05.1983 - V 274/82
    Auszug aus FG Saarland, 15.10.1986 - I 48/85
    Nach einer Ansicht soll nur eine Tätigkeit nebenberuflich sein, aus der nicht hauptsächlich der Lebensunterhalt bestritten wird (FG München, Urteil vom 06.05.1983 V 274/32 L, EFG 1984, 62, und die dort zitierte Literatur).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1986 - 48/85   

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https://dejure.org/1986,15251
Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1986 - 48/85 (https://dejure.org/1986,15251)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.05.1986 - 48/85 (https://dejure.org/1986,15251)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 1986 - 48/85 (https://dejure.org/1986,15251)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Wein - Anreicherung - Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 27.02.1986 - 238/84

    Röser

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1986 - 48/85
    All dies steht im übrigen in dem unlängst ergangenen Urteil vom 27. Februar 1986 in der Rechtssache 238/84 (Röser, Slg. 1986, 795).
  • EuGH, 07.02.1984 - 237/82

    Jongeneel Kaas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1986 - 48/85
    Wenn die Gemeinschaft eine Marktorganisation errichtet und zum Schutz der Qualität eines Erzeugnisses bestimmte Praktiken durch besondere, ausführliche Vorschriften regelt, gilt der wohlbekannte Grundsatz der "preemption": Die Mitgliedstaaten müssen sich aller Maßnahmen enthalten, die von diesen Vorschriften abweichen oder ihre Wirksamkeit beeinträchtigen (vgl. zuletzt das Urteil vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 237/82, Jongeneel Kaas/Niederlande, Slg. 1984, 483).
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