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AG Flensburg, 04.08.2022 - 480 Gs 829/22 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08
Antrag auf nachträgliche Bestellung eines Verteidigers für die …
Auszug aus AG Flensburg, 04.08.2022 - 480 Gs 829/22
Ein Anspruch auf eine rückwirkende Bestellung eines notwendigen Verteidigers besteht nicht (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2009 - 1 StR 344/08 -, juris). - OLG Hamburg, 16.09.2020 - 2 Ws 112/20
Notwendige Verteidigung: Anspruch eines Beschuldigten auf rückwirkende Bestellung …
Auszug aus AG Flensburg, 04.08.2022 - 480 Gs 829/22
Keineswegs sieht die Richtlinie vor, den Beschuldigten nachträglich in jedweder Phase des Verfahrens von den Kosten der Verteidigung frei zu halten, gar nach Abschluss des Verfahrens noch eine Beiordnung eines Verteidigers vorzunehmen (vgl. zu alledem Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 16. September 2020 - 2 Ws 112/20 -, juris; LG Bonn, Beschluss vom 19. Juli 2021 - 63 Qs 51/21 -, juris) . - LG Bonn, 19.07.2021 - 63 Qs 51/21
Pflichtverteidiger, keine rückwirkende Bestellung
Auszug aus AG Flensburg, 04.08.2022 - 480 Gs 829/22
Keineswegs sieht die Richtlinie vor, den Beschuldigten nachträglich in jedweder Phase des Verfahrens von den Kosten der Verteidigung frei zu halten, gar nach Abschluss des Verfahrens noch eine Beiordnung eines Verteidigers vorzunehmen (vgl. zu alledem Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 16. September 2020 - 2 Ws 112/20 -, juris; LG Bonn, Beschluss vom 19. Juli 2021 - 63 Qs 51/21 -, juris) . - OLG Bamberg, 29.04.2021 - 1 Ws 260/21
Rückwirkende Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach rechtskräftigem …
Auszug aus AG Flensburg, 04.08.2022 - 480 Gs 829/22
Soweit teilweise vertreten wird (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 29. April 2021 -1 Ws 260/21 -, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, § 142 Rn. 20), dass eine rückwirkende Bestellung mit Blick auf den von der Neuregelung verfolgten Zweck möglich sein soll, um einen mittellosen Beschuldigten von den Kosten der Verteidigung freizustellen, verkennt diese Ansicht, dass nach Art. 4 der PKH-Richtlinie EU 2016/1919 vom 26. Oktober 2016 der "Anspruch auf Prozesskostenhilfe" nur dann besteht, "wenn es im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist", mithin für das weitere Verfahren von Bedeutung ist.