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AG München, 21.03.2012 - 482 C 15854/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- mietrechtsiegen.de
WEG - Elektrogrillgeräte ohne Geruchs- und Rauchbelastung in der Wohnanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 21.03.2012 - 482 C 15854/11
- LG München I, 10.01.2013 - 36 S 8058/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99
Beginn der Berufungsfrist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Auszug aus AG München, 21.03.2012 - 482 C 15854/11
Maßgeblich für die Entscheidung sind insbesondere Lage und Größe der Örtlichkeiten, die Häufigkeit des Grillens und das verwendete Grillgerät (vergleiche hierzu Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18.03.1999, 2 ZBR 6/99, OLG Frankfurt, 10.04.2008, Aktenzeichen: 20 W 119/06, OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.03.2006, Aktenzeichen 20 W 430/04). - LG Stuttgart, 14.08.1996 - 10 T 359/96
Vorliegen eines Nachteils i. S. d. § 14 Nr. 1 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) wegen …
Auszug aus AG München, 21.03.2012 - 482 C 15854/11
Bei der Beurteilung ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass zum Beispiel das Betreiben eines Gartengrillgerätes auf der einem Sondernutzungsrecht unterlegenen Terrasse jedenfalls dann keine Nachteile im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG darstellt, wenn dieses nur dreimal im Jahr ausgeübt wird (so Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 14.08.1996, Aktenzeichen 10 T 359/96). - OLG Frankfurt, 20.03.2006 - 20 W 430/04
Wohnungseigentum: Ermessensspielraum der Wohnungseigentümer bei Änderung der …
Auszug aus AG München, 21.03.2012 - 482 C 15854/11
Maßgeblich für die Entscheidung sind insbesondere Lage und Größe der Örtlichkeiten, die Häufigkeit des Grillens und das verwendete Grillgerät (vergleiche hierzu Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18.03.1999, 2 ZBR 6/99, OLG Frankfurt, 10.04.2008, Aktenzeichen: 20 W 119/06, OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.03.2006, Aktenzeichen 20 W 430/04). - LG München I, 12.01.2004 - 15 S 22735/03
Wann ist Grillen im Garten erlaubt?
Auszug aus AG München, 21.03.2012 - 482 C 15854/11
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Landgerichts München I, 12.01.2004, Aktenzeichen 15 S 22735/03, wonach Grillen in den Sommermonaten üblich ist und, wenn nicht die Wesentlichkeitsgrenze überschritten wird, generell geduldet werden muss, ist der angefochtene Beschluss von seinem Regelungsgehalt her zu einschränkend, ohne erkennen zu lassen, dass die Eigentümer sich mit den unterschiedlichen Gegebenheiten des Einzelfalles hinreichend auseinandergesetzt haben. - OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06
Wohnungseigentum: Nutzung von Gemeinschaftseigentum; Grillen im Garten; Nutzung …
Auszug aus AG München, 21.03.2012 - 482 C 15854/11
Maßgeblich für die Entscheidung sind insbesondere Lage und Größe der Örtlichkeiten, die Häufigkeit des Grillens und das verwendete Grillgerät (vergleiche hierzu Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18.03.1999, 2 ZBR 6/99, OLG Frankfurt, 10.04.2008, Aktenzeichen: 20 W 119/06, OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.03.2006, Aktenzeichen 20 W 430/04).